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Gericht bewilligt Projekt für Schotterabbau

Von OÖN   25.Jänner 2019

Vor allem hielt das Gericht fest, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wie von der Gemeinde Feldkirchen gefordert, für dieses Projekt nicht gegeben sei, da es den festgelegten Schwellenwert für die Abbaufläche von zehn Hektar nicht erreicht. Auch dem Einwand, der Schotterabbau beeinträchtige die Trinkwasserversorgung der Gemeinde, wurde nicht stattgegeben. Auf Basis der Ausführungen von Sachverständigen habe das Abbauprojekt keine Auswirkungen auf die bestehenden Brunnen der Gemeinde. Der zukünftige Wasserbedarf in Feldkirchen sei auch an verbrauchsintensiven Sommertagen gesichert.

Der von der Firma Arthofer eingereichte Schotterabbau soll auf einem acht Hektar großen Gelände zwischen den Orten Bergheim, Feldkirchen und Landshaag erfolgen. Vorgesehen sind eine jährliche Fördermenge von 125.000 m³ Kies für einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren. Ursprünglich war der Schotterabbau auf den ehemaligen Gründen des Schlosses Bergheim auf 40 Hektar angelegt gewesen. Da es hierzu keine Zustimmung aus der Gemeinde gab, hatte Arthofer das Projekt auf acht Hektar verkleinert.

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25. April 2024