Gegenseitig provoziert: Autofahrer gerieten in Hellmonsödt in heftigen Streit
HELLMONSÖDT. Zwei Autolenker, 41 und 43 Jahre alt, gerieten bei ihrer Fahrt auf der Leonfeldner Straße (B126) aneinander.
Der 41-Jährige aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung war am Donnerstag auf der B126 unterwegs. In Hellmonsödt wollte der Lenker das Auto des 43-jährigen Slowaken überholen. Dieser stieg jedoch währenddessen aufs Gas und erschwerte dem 41-Jährigen das Wiedereinordnen.
Auf Fahrbahn stehengeblieben
Danach überholte der 43-Jährige wiederum den Pkw des Mühlviertlers. In der Ortschaft Glasau nötigte er ihn zum Anhalten, indem er bei seinem Fahrzeug die Warnblinkanlage einschaltete und danach unmittelbar vor dem 41-Jährigen auf der Straße stehenblieb.
Kotflügel beschädigt
Der 41-Jährige soll darauf die Fahrertür mehrmals gegen den Kotflügel des Pkw des 43-Jährigen geschlagen haben, sodass dieser beschädigt wurde. Der 43-Jährige hingegen wird vom anderen Lenker beschuldigt, dass er den Kotflügel selbst beschädigt habe, als er die Fahrertür seines Autos aufriss und sehr aggressiv gegen ihn vorgegangen sein soll.
Anzeigen
Beide Lenker suchten die Polizeistation in Hellmonsödt auf und erstatteten gegenseitig Anzeige. Die Männer werden wegen Verdachts der Sachbeschädigung, Nötigung und gefährlicher Drohung bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.
Ja, das Ego der Menschheit, es ist oft schwer, um es zu überwinden, um sich darüber zu erheben.
Es scheint, dass sich an den Machtgelüsten einiger Männer über die Jahrhunderte bis heute nicht viel verändert hat,...... Man sollte sie einfach in ein Erziehungscamp "senden" und wenn es nicht so traurig wäre, müsste man laut auflachen.
Der egoistische Mensch strebt immer noch nach Macht, Ehre und Ruhm und für wen?
Beide Abschieben ;-)
Die Juristen posten schon.
Beiden den Führerschein entziehen.
Wegen Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Das sagt die StVO:
Verkehrszuverlässigkeit
§ 7.
(1)Als verkehrszuverlässig gilt eine Person, wenn nicht auf Grund erwiesener bestimmter Tatsachen (Abs. 3) und ihrer Wertung (Abs. 4) angenommen werden muss, dass sie wegen ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen
1.
die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, oder
2.
sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird.
SSKM
Deppate Hitzköpfe!
Schwierig. Da steht es Aussage gegen Aussage. Man muss im Straßenverkehr nicht unbedingt hitzig oder streitlustig sein, um am Ende in so eine Geschichte hinein gezogen zu werden. Leider.
Einsperren, de Hitzköpf!
Die Menschheit vertrottelt in rasantem Tempo ...
wurde mit Wissenschaftlichen Studien bestätigt 😉
Darum Dashcam rein ... und Problem gelöst.
gilt nicht vor Gericht
lt. ÖAMTC:
"Zweck der Aufnahme
Erlaubt: Anlassbezogene Dokumentation eines Unfallherganges"
"Von Gerichten im Einzelfall als zulässig beurteilt wurden bisher anlassbezogene Videosequenzen von drei oder fünf Minuten."
Die Hitze tut manchen einfach nicht gut..
Die fahren auch bei Kälte so gemeingefährlich durch die Gegend 🙈
Solche Menschen sind geistig nicht in der Lage ein Fahrzeug zu lenken.
Darum wäre es ratsam beiden ( dem Überholer, und dem ausgerasteten Überholten) eine Fussgängernachde nkpause zu verordnen
👍