Beim Biber geht es auch um Personen-Sicherheit
"Mit den materiellen Sachschäden haben sich bei uns die Landwirte bereits abgefunden. Da allerdings auch Wege in einem Naherholungsgebiet unterminiert werden und es tatsächlich im Herbst 2021 zu einem Einbruch gekommen ist, sehe ich hier unmittelbare Gefahr für die Spaziergänger oder Radfahrer, die bis zu zwei Meter tief ins Erdreich einbrechen können", schreibt der Obmann einer "Wegegenossenschaft": Als solcher sei er immerhin auch für die Sicherheit auf den Wegen verantwortlich. Er vermisse seitens der Naturschutzabteilung passende Lösungsvorschläge.
Haftungsfrage stellt sich
Man werde zwar mit Aussichten auf Entschädigung vertröstet, mittlerweile gehe es aber "um grobe Fahrlässigkeit und Gefahr im Verzug". Stockner: "Die Biberpopulation hat sich in den letzten 25 Jahren stark erholt. Eine punktuelle Entnahme scheint also vertretbar. Für mich stellt sich schon die Frage, wer die Haftung bei einem Sach- oder gar Personenschaden übernimmt – hierauf gibt die Naturschutzbehörde keine Rückmeldung. Wer ist verantwortlich, wenn zum Beispiel jemand im Frühling beim Bärlauchpflücken einbricht und sich verletzt?"