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Beim Biber geht es auch um Personen-Sicherheit

10. Jänner 2022, 00:04 Uhr
Beim Biber geht es auch um Personen-Sicherheit
Schäden in den Donauauen Bild: privat

GOLDWÖRTH. Auf einen OÖN-Artikel über Biberschäden meldete sich auch Hannes Stockner, um über seine Probleme mit dem Biber in den Donauauen in Goldwörth zu berichten.

"Mit den materiellen Sachschäden haben sich bei uns die Landwirte bereits abgefunden. Da allerdings auch Wege in einem Naherholungsgebiet unterminiert werden und es tatsächlich im Herbst 2021 zu einem Einbruch gekommen ist, sehe ich hier unmittelbare Gefahr für die Spaziergänger oder Radfahrer, die bis zu zwei Meter tief ins Erdreich einbrechen können", schreibt der Obmann einer "Wegegenossenschaft": Als solcher sei er immerhin auch für die Sicherheit auf den Wegen verantwortlich. Er vermisse seitens der Naturschutzabteilung passende Lösungsvorschläge.

Haftungsfrage stellt sich

Man werde zwar mit Aussichten auf Entschädigung vertröstet, mittlerweile gehe es aber "um grobe Fahrlässigkeit und Gefahr im Verzug". Stockner: "Die Biberpopulation hat sich in den letzten 25 Jahren stark erholt. Eine punktuelle Entnahme scheint also vertretbar. Für mich stellt sich schon die Frage, wer die Haftung bei einem Sach- oder gar Personenschaden übernimmt – hierauf gibt die Naturschutzbehörde keine Rückmeldung. Wer ist verantwortlich, wenn zum Beispiel jemand im Frühling beim Bärlauchpflücken einbricht und sich verletzt?"

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4  Kommentare
4  Kommentare
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kual (1.359 Kommentare)
am 13.01.2022 10:40

wenn ein Bärlauchpflücker in einen Bibergraben einbricht , wer haftet dafür -- haben denn diese Menschen einen Riesen Scherrer ? wo bleibt die Eigenverantwortung ? wenn ich mir beim Bärlauch pflücken einen Fuchsbandwurm einhandle , wer haftet dafür ? jeder Waidmann wird sich abschütteln und ein Grinsen aufsetzen ! wie dumm können Menschen nur sein !

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roeserl (1.276 Kommentare)
am 10.01.2022 15:07

Die sogenannten Naturschützer ,ob Vereine onder politisch,stecken den Kopf in den Sand wie der Strauss und wenn es um ,wie hier ,um Haftungsklagen geht ,ist niemand dafür verantwortlich.Ja,es darf Biber geben,aber der Bestand muss auf ein erträgliches Mass reduziert werden,denn bei uns gibt es nicht genügend natürliche feinde,die ihm,wie füher,auf den Pelz rückenund den Ausgleich schaffen,gilt auch für Wölfe

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Ottokarr (1.719 Kommentare)
am 13.01.2022 19:46

Als Waldbesitzer musst ihm 1 Jahr Nachschauen ob du denn Baum wegschneiden musst! Ich hab halt vor 6 Monarten nachgeschaut da war der Baum noch okay i hab nix gesehen !! Neben öffentlichen Straßen ist es sicher anders !!

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 16.01.2022 11:08

Die Biber legen Bäume um, die Jahrzehnte zum Wachsen brauchen.
Der Biberbestand muss reguliert werden.
Es geht gar nicht anders.

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