Bei Arztbesuch: Bursch (14) stahl in Waldhausen Geldtasche von Pensionistin
WALDHAUSEN/STRUDENGAU. Bei einem Arztbesuch soll ein Schüler (14) einer 80-jährigen Frau Bargeld und die Bankomatkarte gestohlen haben.
Zu dem Diebstahl kam es am Dienstag in einer Arztpraxis in Waldhausen im Strudengau (Bezirk Perg). Laut Polizei soll der 14-Jährige in die Handtasche einer Pensionistin gegriffen und daraus die Geldtasche der Frau gestohlen haben. Darin befanden sich 50 Euro in bar, die Bankomatkarte und E-Card der 80-Jährigen. Danach ging der Schüler zu einem Zigarettenautomaten kaufte mit der Bankomatkarte E-Zigaretten (Vapes) und Nikotinbeutel (Snus). Das Bargeld nahm er aus der Geldtasche und entsorgte sie danach in einem Mülleimer.
Zwei Tage später zeigte die 80-Jährige den Diebstahl an. Der Jugendliche konnte gefasst werden. Er gestand die Tat und gab die gekauften Produkte heraus. Bei der Durchsuchung des Mülleimers fanden Polizisten die gestohlenen Geldbörse und gaben sie der Pensionistin zurück. Der 14-Jährige wird angezeigt.
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So eine Tat ist nichts worauf man stolz sein kann. Hat der Bub keinen Namen? Die Gesetze müssten dahin gehend geändert werden, dass man weiß mit wem man es hier zu tun hat.
Die Aloisianumbuben sind sicher bravev"Söhne" reicher einflussreicher Eltern, weil gar nichts kommentiert werden darf.
Schönes Früchtchen - und dazu besonders frech!!
Man kann einfach nicht genug aufpassen. Man sollte ihm die Chance geben, das Geld durch Arbeitsstunden abzuarbeiten. Vielleicht lernt er dabei etwas - zumindest zwischen Dein und Mein zu unterscheiden. Wie konnte er mit 14 Jahren diese Suchtmittel kaufen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Wenn man eine Bankomatkarte einer 80-jährigen entwendet, ist ein Zigarettenautomat einfach zu bedienen…
ab einem gewissen Alter bekommt man laut Aufschrift: Raucher sterben früher" auch keine Zigaretten mehr.
Mann kann nicht genug auf die Tasche , Geldbeutel, Schlüsseln...... achtgeben, gestohlen wird auf Teufel komm raus!!
Früh übt sich, wer ein wahrer Ganove werden will.
Wenn strafmündig, dann auch entsprechende Strafe, kein DU, DU mit erhobenem Zeigefinger.
Vielleicht ist es doch möglich, ihn dadurch auf den richtigen Weg zu bringen, für seine
weitere Zukunft.
das Dudu lernen die angehenden Richter im Gerichtsjahr