Arbeiterkammer Perg bei Rehageld und Überstunden erfolgreich
PERG. Rund vier Millionen Euro erkämpfte die Arbeiterkammer Perg im Jahr 2022 auf dem Rechtsweg und bei Interventionen für ihre Mitglieder.
Die Spätfolgen von Pandemie und Kurzarbeit, die Teuerung und vor allem Probleme beim Pflegegeld beschäftigten im abgelaufenen Jahr die Arbeits- und Sozialrechts-Fachleute der Arbeiterkammer Perg. Insgesamt 5.428 Beratungen wurden im Jahr 2022 durchgeführt. Davon 3.797 telefonisch, 1.400 vor Ort in der Bezirksstelle und 231 schriftlich.
„Der Großteil unserer Hilfestellungen betraf Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Mutterschutz und Karenz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung sowie zur Altersteilzeit“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Kurt Punzenberger. Ein großer Teil der Anfragen konnte mit einer Beratung geklärt werden. Manchmal war es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 126 Arbeitsrechtsfälle konnten die Juristinnen und Juristen der AK Perg abschließen – aufgeteilt auf 91 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war, und 35 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 227.965 Euro erkämpft - 189.434 Euro außergerichtlich und 38.531 Euro gerichtlich.
Bedeutend größer war freilich die Streitsumme in den 85 bearbeiteten Sozialrechtsfällen, nämlich knapp 3,4 Millionen Euro. „Dabei machen unsere Fachleute in den Dienststellen keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Wichtig ist, dem Recht zum Erfolg zu verhelfen. Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 77 Euro für eine Beschäftigte. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 19.560 Euro“, sagte AK-Präsident Andreas Stangl am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Perg.
7700 Euro Nachzahlung für Bäckerin
Besonders erfolgreich war eine Arbeitnehmerin mit Unterstützung der AK, bei der nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Entlohnung für 635 Überstunden, Nachtzuschläge für 741 Arbeitsstunden sowie 35 Tage Urlaubsersatzleistung vorerst einbehalten wurde. Die Arbeiterkammer intervenierte beim Arbeitgeber für die gelernte Bäckerin. Vorerst ohne Erfolg: Der Dienstgeber reagierte nicht. Deshalb zog die AK vor Gericht und konnte in einem Vergleich die Auszahlung von 7.695 Euro erreichen.
Reha-Geld für 27-Jährigen
Ein kniffliger Fall aus dem Sozialrecht betraf einen 27-jährigen Mann aus dem Bezirk Perg, der an Narkolepsie leidet – eine neurologische Erkrankung, die oft mehrmals am Tag unkontrollierbare Schlafanfälle hervorruft. Der Mann beantragte von der Pensionsversicherungsanstalt Rehageld. In erster Instanz urteilte der Richter, dass mehrere Schlafpausen am Arbeitsmarkt geduldet werden. Die Arbeiterkammer legte für den Mann Berufung ein. Erfolgreich: Denn in der zweiten Instanz wurde das Erstgericht damit beauftragt, ein berufskundliches Gutachten einzuholen und zu klären, in wieweit die vom Arbeitnehmer benötigten Pausen (30 Minuten alle ein bis zwei Stunden) von der Wirtschaft tatsächlich toleriert werden. Das Gericht kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Der 27-jährige kam nun doch zu seinem Recht und erhält das Rehageld.