AK Rohrbach erreichte Pflegegeld-Aufstufung von null auf drei
ROHRBACH. 23.065 Rohrbacherinnen und Rohrbacher sind Mitglieder der Arbeiterkammer. Bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung wenden sich die Mitglieder an die Berater. Im Jahr 2024 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4099 Mal an die AK Rohrbach. Wenn eine Beratung nicht ausreicht, muss bei Arbeitgebern interveniert werden. Außergerichtlich hat die AK Rohrbach im vergangenen Jahr 85.146 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. In seltenen Fällen bleibt der Gang vor Gericht nicht aus, dort erkämpfte die AK Rohrbach im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 12.748 Euro. Insgesamt sind das 97.894 Euro. Von den insgesamt 73 Arbeitsrechtsfällen stammen 85 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. "Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist", mahnen AK-Präsident Andreas Stangl und Bezirksstellenleiter Thomas Jäger anlässlich der alljährlichen AK-Bezirksbilanz.
Immer öfter beschäftigt die Arbeiterkammer aber das Thema Pflegegeld. Eine Pensionistin aus dem Bezirk Rohrbach musste nach zwei Schlaganfällen von ihren Angehörigen gepflegt werden, ein Antrag auf Pflegegeld wurde aber abgelehnt. Die AK klagte für die Frau. Das zuständige Arbeits- und Sozialgericht Linz folgte der Argumentation der AK Rohrbach und erkannte der Pensionistin sogar Pflegestufe drei zu, da aufgrund der schwierigen psychischen Verfassung der Frau ein Erschwerniszuschlag einbezogen wird.