Ortschefin will ihre Anwaltskosten von Gemeinde zurück

03.Februar 2015

Die Frage, ob die Gemeinde jene 19.561 Euro Anwaltskosten übernehmen soll, die der Bürgermeisterin und Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Gusenbauer-Jäger (SP) in einem Amtsmissbrauch-Prozess entstanden sind, spaltete am Donnerstag den Schwertberger Gemeinderat. Nach heftiger Diskussion, in deren Verlauf die Grünen-Fraktion mit dem Auszug aus dem Gemeinderat drohte, wurde der Antrag von der Tagesordnung genommen und die Abstimmung auf die nächste Sitzung verschoben. Bis dahin soll die Rechtslage mit dem Land Oberösterreich abgeklärt werden.

20.000 Euro Bußgeld bezahlt

Bei dem Prozess im November 2014 ging es um den Vorwurf, Gusenbauer-Jäger habe es als Baubehörde erster Instanz unterlassen, brandschutztechnische Mängel im Gemeinde-Seniorenheim beheben zu lassen. Gusenbauer-Jäger erklärte sich in einer Diversion zu einer Bußzahlung von 20.000 Euro bereit. Nach Prozess-Ende hatte sie betont, guten Glaubens gehandelt zu haben. Ihr sei stets das Wohl der Heimbewohner wichtig gewesen.

Die nunmehrige Auseinandersetzung drehte sich darum, ob die Grünen-Fraktion befangen ist, da sie mit einer Sachverhaltsdarstellung die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hatte. Auf diese Befangenheit pochte die SP-Mehrheitsfraktion, obwohl eine Abstimmung mit 15:16 gegen den Grünen-Ausschluss von der Abstimmung ausgegangen war. "Die Befangenheit der Grünen ist für mich laut Gemeindeordnung klar gegeben", sagt SP-Vizebürgermeister Manfred Astleitner, der hierzu die Sitzung leitete. Er habe den Beschluss aber vertagt, um eindeutige Rechtssicherheit zu haben. In der Frage der Kostenerstattung ist er auf der Seite der Bürgermeisterin: "Die Gemeinde sollte die Kosten tragen, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt." Dies sei auch in der Privatwirtschaft gelebte Praxis.

"Undemokratischer Vorgang"

"Die Vorgangsweise der SPÖ war ein undemokratischer Versuch, eine rechtmäßig gewählte Fraktion auszuschalten. Nicht die Grünen haben die Frau Bürgermeister zur Zahlung des Bußgelds gezwungen. Das war Resultat einer Gerichtsverhandlung", sagt Grünen-Fraktionssprecher Hubert Maier. Zur Kostenerstattung verweist Maier – er ist im Zivilberuf selbst Rechtsanwalt – auf einen Erlass des Landes aus dem Oktober 2003, wonach in solchen Fällen der Gemeinderat befasst werden muss, bevor eine Rechtsvertretung engagiert wird.

Die VP Schwertberg befindet den Ausschluss der Grünen von der Abstimmung als demokratiepolitisch problematisch. "Wir vermuten, dass die SPÖ mit dieser Aktion der Bürgermeisterin die Stimmenmehrheit für ihr Anliegen sichern wollte", so VP-Obmann Max Oberleitner. (lebe)