Ortschefin will ihre Anwaltskosten von Gemeinde zurück
SCHWERTBERG. Streit um 19.561 Euro Vertretungskosten für Prozess wegen Amtsmissbrauchs.
Die Frage, ob die Gemeinde jene 19.561 Euro Anwaltskosten übernehmen soll, die der Bürgermeisterin und Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Gusenbauer-Jäger (SP) in einem Amtsmissbrauch-Prozess entstanden sind, spaltete am Donnerstag den Schwertberger Gemeinderat. Nach heftiger Diskussion, in deren Verlauf die Grünen-Fraktion mit dem Auszug aus dem Gemeinderat drohte, wurde der Antrag von der Tagesordnung genommen und die Abstimmung auf die nächste Sitzung verschoben. Bis dahin soll die Rechtslage mit dem Land Oberösterreich abgeklärt werden.
20.000 Euro Bußgeld bezahlt
Bei dem Prozess im November 2014 ging es um den Vorwurf, Gusenbauer-Jäger habe es als Baubehörde erster Instanz unterlassen, brandschutztechnische Mängel im Gemeinde-Seniorenheim beheben zu lassen. Gusenbauer-Jäger erklärte sich in einer Diversion zu einer Bußzahlung von 20.000 Euro bereit. Nach Prozess-Ende hatte sie betont, guten Glaubens gehandelt zu haben. Ihr sei stets das Wohl der Heimbewohner wichtig gewesen.
Die nunmehrige Auseinandersetzung drehte sich darum, ob die Grünen-Fraktion befangen ist, da sie mit einer Sachverhaltsdarstellung die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hatte. Auf diese Befangenheit pochte die SP-Mehrheitsfraktion, obwohl eine Abstimmung mit 15:16 gegen den Grünen-Ausschluss von der Abstimmung ausgegangen war. "Die Befangenheit der Grünen ist für mich laut Gemeindeordnung klar gegeben", sagt SP-Vizebürgermeister Manfred Astleitner, der hierzu die Sitzung leitete. Er habe den Beschluss aber vertagt, um eindeutige Rechtssicherheit zu haben. In der Frage der Kostenerstattung ist er auf der Seite der Bürgermeisterin: "Die Gemeinde sollte die Kosten tragen, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt." Dies sei auch in der Privatwirtschaft gelebte Praxis.
"Undemokratischer Vorgang"
"Die Vorgangsweise der SPÖ war ein undemokratischer Versuch, eine rechtmäßig gewählte Fraktion auszuschalten. Nicht die Grünen haben die Frau Bürgermeister zur Zahlung des Bußgelds gezwungen. Das war Resultat einer Gerichtsverhandlung", sagt Grünen-Fraktionssprecher Hubert Maier. Zur Kostenerstattung verweist Maier – er ist im Zivilberuf selbst Rechtsanwalt – auf einen Erlass des Landes aus dem Oktober 2003, wonach in solchen Fällen der Gemeinderat befasst werden muss, bevor eine Rechtsvertretung engagiert wird.
Die VP Schwertberg befindet den Ausschluss der Grünen von der Abstimmung als demokratiepolitisch problematisch. "Wir vermuten, dass die SPÖ mit dieser Aktion der Bürgermeisterin die Stimmenmehrheit für ihr Anliegen sichern wollte", so VP-Obmann Max Oberleitner. (lebe)
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SteuerzahlerInnen für eine gerichtliche Strafe eine Politikerin aufkommen sollen. Bei einem solchen Ansinnen sträuben sich doch jedem Menschen mit halbwegs normalem Rechtsemnpfinden sämtliche Haare !!! Und das hat jetzt nicht damit zu tun, ob die betroffenen PolitikerInnen Rot, Schwarz, Grün, Blau oder gescheckt sind !!!
Es geht nicht um die Strafe sondern ums Anwaltshonorar.
Versicherungen drücken sich zB. bei einem Unfall meistens mit dem "50/50" - Schuldschmäh, mit "Vergleich" oder mit "Aussage gegen Aussage" vor der Leistung und vor den Anwaltshonoraren und die Richter machen säuerlich oder routinemäßig mit bei dem abgekarteten Spiel.
halbwegs normalen Menschen und ein halbwegs normaler Mensch kennt doch einzig nur die Einteilung in politische Richtungen, Parteien. - und diese Grenzen reichen ihm schon als Horizont des Lebens!
Amtsgeheimnis ,Farbenspiele.
So färbig kann politischer Sumpf sein - ein Bild wie aus dem australischen Dschungel.
Auch tödliche Gefahren lauern mitunter kaum sichtbar und können trotzdem zum Tode führen.
Größere Viecher, wie Krokodile oder Nashörner fühlen sich da bekanntlich am wohlsten.
Hoffentlich wird durch den überfüllten Sumpf nicht der Wasserpegel derart gehoben, dass normal ausgestattete Landtiere absaufen.
Ach wie schön das niemand sieht, wie es überall stinkt ganz wild
und niemand was dagegen tut, weil er auf seinen eignen Vorteil sich AUS da ruht.....
Ich möchte, das speziell bei politischen Berichten in der nachrichten.at in Hinkunft folgender Warnhinweis abgedruckt wird
"Achtung: Von uns lebensecht und schräg dargestellte Politik kann ihre Gesundheit beeinträchtigen".
Danke!
sich vor Strafverfolgung freikaufen
und dann Anwaltskosten zurückverlangen.
so sinds in diesem Fall unsere SPÖ-Politiker!
Also was für MüllMenschen sich in Politikerpositionen ansammeln hat nichts mit den Bürgerwahlen zu tun.
Beim Geld merkst eben derer Charakter!
ist nocheinmal ein anderes - aber sehr undurchsichtiges, weil vielfach auch ein Thema des Amstsgeheimnisses.
Hinter allem, was man nicht sieht, kann alles stecken.
Und glauben Sie mir, ihre Ansicht die SPÖ wäre irgendwo moralischer stimmt so nicht, auch die anderen Farben sind Super Sauber und natürlich höchstmoralisch- besonders zu Freunden usw.
Macht und Amtsgeheimnis garantieren die sichere Abwicklung von "sauberen" Geschäften.
In welchen Problemen unsere immer skurillere Politik steckt, das erkennt man auf www.gmundl.com.
Da gibts doch glatt eine Regio Tram ohne umfaßendes Verkehrskonzept.
Wobei ich meine, man braucht nur einen Experten der das Handwerk beherrscht als Berater, vielleicht sitzt er sogar mitten unter den Politikern und kostet dann nicht viel.
Ohne Hausverstand und OFFEN Reden miteinander wird nichts gescheites Rauskommen.
Aber als NR sollte sie diese Geld selber haben, bzw. sollten Poltiker versichert sein - man denke an Betuchte mit guten Anwälten!!
Das würde mich sehr wundern, dass ich bei einem verlorenen Prozess die Anwaltskosten ersetzt kriege. Da käme eher in Frage, dass ich den Anwalt anbohre, die Honorarforderung zu reduzieren, weil er nix rausgekriegt hat. Ob das geht, steht auf einem andern Blatt Papier.
es ist eben unvereinbar, das Amt eines Bürgermeisters und das eines Nationalrates zu machen - oder sind das wirklich nur Teilzeitbeschäftigungen auf bestbezahlten Niveau. Das hat schon bei Gassner nicht funktioniert - zum Abschied hat er der Gemeinde 15 Mio Euro Schulden hinterlassen. Was denkt sich so jemand - rechtskräftig verurteilt, aber kein Verantwortungsbewusstsein. Mir wird ganz schlecht, wenn ich darüber nachdenke, daß solche Leute im Nationalrat mit ihren Beschlüssen über unser Wohl oder eher Unwohl entscheiden. sehr, sehr traurige Entwicklung .....
... für einen machtgierigen, geldgeilen Ortskaiser.
Anstatt zurückzutreten möchte sie einen Kostenersatz, wundert mich dass sie nicht auch noch die Kosten für die " Diversion" geltend macht. Wer sich auf eine Diversion einlassen muss, bei dem fehlt es ganz ganz weit!
... wie wir die Frau Bürgermeister bisher kennengelernt haben, wird sie auch diese Kosten noch einfordern.
......siegt !
eine frecheit!und der gipfel:sie darf auch noch im nationalrat ein sessel versitzen!diese gierige person soll von ihren ämtern zurücktreten und leuten,die es vielleicht ernst meinen,platz machen!
feine!!
schande!!
Demokratie auf SPÖ Niveau.
Schämt sich diese Bürgermeisterin, Nationalrätin kein bißchen?
Zuerst zu Unrecht kassieren, dann durch ein Schlupfloch der wohlverdienten Strafe entgehen und jetzt die rechtsanwaltskosten kassieren, Fr. Bürgermeister irgendetwas geht ihnen ab.
Wo sind eigentlich die ganzen "Roten" Kampfposter die sich im Fall Kapeller als die Supermoralisten aufgespielt haben? Oder im Fall Anton Hüttmayr?
wäre diese unverschämte Figur schwarz oder blau, dann wären sie scharenweise hier, um deren unverzüglichen Rücktritt zu fordern.
Rechtsfrage, ob beim Ersatz des Dienstgebers für die Rechtsanwaltskosten Diversion so wie ein Freispruch zu behandeln ist (was er meinem Rechtsempfinden nach nicht ist), gibt es für den zu verspritzenden Geifer ja hier ohnehin so einschlägige schwarze Kampfposter wie lester oder Sie.
Wer Geifert?
Geifert man wenn man ganz einfach Tatsachen aufzeigt?
Weils ja sonst lügen wäre.
in der ersten reihe und geben ihren kuhmist dazu bei. einfach erbärmlich, ich bin kein anhänger von marianne gusenbauer-jäger. aber wenn man schon schimpft dann sollte man nicht alle von einer anderen partei verunglimpfen.
doch wer soetwas duldet ist nach § 146 StGB durch Täuschung mitschuldig!
Darum sehe Ich mir ganz genau an, wenn Ich wo Mitarbeite
welcher Gesiteshaltung Ideologie bzw. Befangenheit diese Personen
angehören!
Wer sowas unterstützt ist MITTÄTER!
" Darum sehe Ich mir ganz genau an, wenn Ich wo Mitarbeite "
Der Witz der Woche !