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Offenbar wegen zu dunkler Kleidung: Pkw-Lenker (27) erfasste Nachtschwärmer

Von nachrichten.at, 22. Dezember 2018, 09:12 Uhr
(Symbolfoto) Bild: VOLKER WEIHBOLD

ALBERNDORF. Weil fünf junge Männer im Alter zwischen 18 und 19 Jahren Samstagmorgen vermutlich zu dunkel gekleidet auf der Alberndorfer Landstraße (Bezirk Urfahr-Umgebung) unterwegs waren, erfasste ein 27-jähriger Pkw-Lenker einen der Nachtschwärmer.

Ein 27-Jähriger aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung war mit seinem Pkw am 22. Dezember 2018 gegen 4:05 Uhr gemeinsam mit zwei 54-Jährigen und einem 56-Jährigen, alle aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung, auf der Alberndorfer Landesstraße Richtung Alberndorf unterwegs.

Der 27-Jährige riss sein Fahrzeug zwar noch auf die linke Fahrbahnseite, konnte den Zusammenstoß mit einem 19-Jährigen allerdings nicht mehr verhindern. Dieser wurde gegen die Windschutzscheibe und dann auf die Fahrbahn geschleudert. Der junge Mann wurde unbestimmten Grades verletzt und nach der Erstversorgung in den Med Campus III nach Linz gebracht.

Ähnliche Unfallursache auch in Traun

Dort war ein 54-Jähriger aus dem Bezirk Wels-Land Samstagmorgen gegen 05:50 Uhr auf der Wiener Straße in Richtung Wels unterwegs. Weil ein vor ihm fahrender silberner BMW plötzliche den Fahrstreifen wechselte, bemerkte der Mann einen am Straßenrand stehenden, wiederum dunkel gekleideten Fußgänger, zu spät. Trotz Vollbremsung konnte der 54-Jährige einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.

Der 25-jährige Fußgänger wurde vom Auto erfasst und gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Der Pkw-Lenker leistete sofort Erste Hilfe und setzte die Rettungskette in Gang. Der Fußgänger aus dem Bezirk Linz-Land wurde unbestimmten Grades verletzt und in den Med Campus III nach Linz gebracht. Ein bei dem Fußgänger durchgeführter Alkohol-Vortest ergab einen Wert von 1,76 Promille.

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77  Kommentare
77  Kommentare
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caber (1.956 Kommentare)
am 23.12.2018 09:33

Statt immer nur eine einzige Ursache ("Schuld") zu sehen, sollten wir uns bemühen, Geschehnisse als multifaktoriell bedingt zu betrachten.

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JosefBroz (4.491 Kommentare)
am 22.12.2018 22:58

Klassische Täter-Opfer-Umkehr. Eine peinliche Überschrift.

Aus zwei Gründen ist niemandem zu empfehlen, sich nächtens in dunkler Kleidung auf Straßen zu bewegen:

- Erst mäht dich einer nieder, der dich nicht sieht - also mit nicht ausreichender Sicht und somit zu schnell fährt
- Dann hast noch die blöde Nachrede in der Zeitung.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 22.12.2018 23:51

Du sagst es. Das geheiligte Auto darf durch schwarz nicht behindert werden. Schuld sind also wieder einmal die Schwarzen, obwohl die auch gerne mit 2Promille unterwegs sind. Zumindest im OÖ Landtag.

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( Kommentare)
am 22.12.2018 23:58

Tolles Puccini-Posting.
Ganz, ganz ausgezeichnet, echt!

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.12.2018 00:13

Hast du den Christbaum schon geschmückt?
Das schützt vor grauslichen Autofahrern. ... grinsen

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( Kommentare)
am 23.12.2018 00:23

Aber offenbar nicht vor Deinen Postings.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 23.12.2018 00:04

Puccini:
"Schuld sind also wieder einmal DIE Schwarzen, obwohl DIE auch gerne mit 2Promille unterwegs sind. Zumindest im OÖ Landtag."

Deutsche Sprache, schwere Sprache!
Vor allem die Grammatik, man sollte den Unterschied zwischen Singular und Plural kennen.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 23.12.2018 00:08

Wenn du mir allerdings einen zweiten – natürlich Mitglied des OÖ Landtags – nennst stehe ich nicht an, mich bei dir zu entschuldigen.
Schon in dieser Legislaturperiode und nicht jetzt einen 30 Jahre alten Fall hervorkramen.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.12.2018 00:09

Der hatte doch nur Pech, weil er ohne Chauffeur unterwegs war.
Der LH kann saufen, soviel er will.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 23.12.2018 00:13

Wo bleibt jetzt (mindestens) der zweite, da Mehrzahl?

Außerdem: Wenn der LH mit Chauffeur unterwegs ist fährt er auch sicher keinen über den Haufen.

Deine ÖVP-Hetze geht ins Leere!

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( Kommentare)
am 23.12.2018 00:22

"die heilige Kuh" und die Schwarzen!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 22.12.2018 23:58

@JosefBroz
Bei deinen vielen (fast) mitternächtlichen Hetzpostings hast du einen Aspekt nicht erwähnt:

Dass nämlich der Fußgänger nicht nur in Tarnkleidung unterwegs war, sondern auch stark alkoholisiert war (der Autofahrer übrigens nicht).
Auf einem Gehsteig kann er das meinetwegen machen, aber nicht auf einer finsteren Straße außerhalb des Ortsgebiet.
Natzürlich muss der Autofahrer auch damit rechnen, aber bitte diese Seite nicht völlig unter den Tisch fallen lassen.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 22.12.2018 22:56

wenn kein Geh oder Radweg vorhanden ist,
Warnwestenpflicht für Fußgänger.
Kannst in jede Jackentasche stecken,
da wär allen geholfen

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JosefBroz (4.491 Kommentare)
am 22.12.2018 23:00

Auf einem Radweg hat ein Fußgänger nichts verloren, den Vorschlag mit der gelben Warnweste kann man lassen.

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( Kommentare)
am 23.12.2018 00:26

Fußgänger mit oder ohne Warnweste haben auf der Straße nichts verloren - auch nicht wenn Weihnachten oder Ostern ist.

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crazy_canuck (297 Kommentare)
am 23.12.2018 08:54

Nicht dein ernst?
Also Leute ohne Führerschein zu Hause einsperren?

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( Kommentare)
am 23.12.2018 09:56

Auf meinem täglichen Weg zur Arbeit fahre ich auf einer Landesstraße durch eine Ortschaft ohne Gehsteig und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Wie sollen dort die Leute z.B. zur nächsten Bushaltestelle gelangen?
Nur sollten sie eben zumindest reflektierende Elemente am Körper tragen.

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 23.12.2018 19:35

Dein Leben besteht offensichtlich aus oberklugen Kommentaren nach dem Stammtisch (wo nach deiner Aussage keine Milch getrunken wurde).

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 23.12.2018 19:37

und PFLICHTEN, PFLICHTEN und PFLICHTEN!

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 23.12.2018 19:44

Vielleicht sollte unser loewenfan in die Politik gehen und dort eine verpflichtende Beleuchtungspflicht fordern.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 13:43

Warum ist nicht zu lesen, was der Alkotest bei den Autofahrern ergeben hat?
Die Überschrift alleine schon klingt nach Überwälzung der Schuld auf die Fußgänger. Soll zu Fuß gehen verboten werden, damit die Autofahrer noch unaufmerksamer fahren können? Das ist mit Sicherheit das falsche Signal. Es muss damit gerechnet werden, dass unverhofft doch irgendwo ein Fussgänger auftaucht, eventuell auch an unübersichtlicher Stelle und dort, wo derjenige keinen Platz zum Ausweichen hat, wenn ein Auto kommt.
Soviel Platz muss für Fußgänger sein und auch mit dem Umstand, dass diejenigen nicht gerade zum Spazierengehen unterwegs sind und daher entsprechend gekleidet sein sollten, sondern aus anderen Gründen ein paar Meter zu Fuss gehen müssen und daher die Kleidung nicht unbedingt den Gefahren angepasst ist.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 22.12.2018 13:57

Links gehen, Gefahr sehen zum Beispiel.

Ich muss als Autofahrer, Überland zum Beispiel, nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger auf der rechten Seite geht und MICH NICHT KOMMEN SIEHT und von der Straße in die Wiese steigt, wenns knapp werden sollte.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 22.12.2018 14:37

Kinder, Bsoffene - und vielleicht sogar benebelte Posterinnen - sind vom Vertrauensgru dsatz ausgenommen.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 15:40

Emil, du auch?

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JosefBroz (4.491 Kommentare)
am 22.12.2018 23:19

Falsch!

Fußgänger sind nicht dazu verpflichtet, aufgrund rücksichtsloser, nämlich unangepasster Fahrweisen von Autofahrern neben der Straße in der Wiese zu gehen oder dorthin auszuweichen.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 22.12.2018 14:01

Sieh dir diese Seit bitte an, die Bilder ganz am Ende stellen das Problem perfekt dar.

Ein Fußgänger wird bei Gegenlicht nicht gesehen.
Gar nicht.
Ungebremster Aufschlag.

http://www.unfallbrennpunkt.de/Mit_Licht_unterwegs_so2006.htm

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JosefBroz (4.491 Kommentare)
am 22.12.2018 23:14

Nocheinmal: Die Schuld trägt der Autofahrer. Er muss mit Fussgängern auf Landstraßen ohne Gehsteig rechnen. Er muss seine Geschwindigkeit so anpassen, dass er Hindernisse (bzw. Fußgänger) erkennt und rechtzeitig vor ihnen abbremsen kann - auch im nachts Regen, im Nebel und insbesondere auch dann, wenn die Straße mit schmierigem Belag bedeckt ist und daher das Fahrzeuglicht weitgehend absorbiert (aus meiner Sicht die gefährlichste Kombination).

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 22.12.2018 14:07

Was bringt es zu schreiben, der Autolenker war nicht alkoholiesiert?
Möchtest du das lesen?

Ob 0.00, 0.06 oder 0.10 Promille ist doch irrelevant.
Man kann davon ausgehen, dass er dsbzgl. kontolliert wurde.

“Überwälzung der Schuld auf die Fußgänger“
Er war nicht nur dunkel gekleidet sondern hatte auch (lt. Artikel) 1,76 Promille.
So eine Ungerechtigkeit halt auch, diese Überwälzung!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 22.12.2018 14:28

Jetzt fällt das endgültig unter “NichtMitDenk“!
Wie ich weiter unten lesen kann ist halt jetzt die “Modevorschrift“ dunkel gekleidet zu sein.
Und da ist es natürlich un-chic oder ein No-Go, Warnweste oder zumindest Reflektoren zu tragen.

Nebenbei: Ich habe nichts dagegen (wie du mir weiter unten unterstellst) dass Fußgänger (aus meiner Sicht) rechts gehen und damit der Gefahr ins Auge sehen. Und wäre man als Fußgänger nicht betrunken, kann man leicht einen Schritt aufs Bankett oder die Wiese machen.
Den Schritt zur Sache mache ich als Fußgänger schon präventiv, wenn ich checke, dass von beiden Seiten Autos kommen, die sich in meiner Nähe begegnen werden. Ein Auto alleinfährt eh nicht knapp am Rand.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 22.12.2018 14:51

Is eh vielleicht gscheiter. Den Kommentaren von MitDenk nach stell ich mir eine alte Omi mit Stock vor, die nächtens ein kurzes Stuck überland in dunkler Kleidung unterwegs ist.

Und schon lange nicht mehr – oder überhaupt nie – selbst mit dem Auto gefahren!

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 15:49

Vorstellungen hast du viele, wie man merkt. Es geht aber meist weit an der Realität vorbei.
Wer sich natürlich nur selber und seine Interessen vertritt, postet so wie du. Wer auch an andere denkt, die am Verkehr teilhaben, ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten sieht, ist nicht so einseitig, bzw. kurzsichtig.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 22.12.2018 16:17

Du kannst den Fußgängern helfen indem du ihnen nahebringst sichtbare Kleidung – und noch besser nächtens Warnwesten oder Reflektoren - zu tragen und nicht den Blödsinn verzapfen, die Mode schreibt dunkle Kleidung vor!

Und ihnen ins Gewissen reden, dass man auch als Fußgänger nicht stark besoffen unterwegs sein soll, zumindest nicht auf einer finsteren Straße.
Am Gehsteig ist's harmloser.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 17:56

Mode ist ein Diktat, das man nicht mitmachen muss. Aber schau mal in den Geschäften, was du bekommst. Vorwiegend schwarz.
Wenn jemand mal dunkel gekleidet ist, wenn er auf der Straße geht, darf er deshalb nicht zum "Freiwild" für die Autofahrer werden. Ich nehme an, dass jeder vernünftig genug ist, sich bei beabsichtigten nächtlichen Spaziergängen richtig zu kleiden.
Es ist aber aus diversen Gründen möglich, unerwartet als Fussgänger in finsterer Gegend gehen zu müssen, wo man sich darauf nicht vorbereiten konnte.
Angesoffene hab ich noch nie verteidigt!
Und man darf durchaus auch den Autofahrern ins Gewissen reden, Rücksicht zu nehmen und Vorsicht an oberster Stelle zu reihen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 22.12.2018 22:50

Diktat würde ich im Sinne der Sicherheit nicht sagen, aber die Gefahr besteht, das dann Autofahrer halt nur noch gefährdender fahren.

Und zusätzlich hat man dann das Problem, das der Fußgänger noch mehr Schuld trägt, hat er einmal auf die Schutzweste vergessen, oder entspricht sie nicht der Norm.

Mit Haftungsklagen verdienen sich sehr viele Juristen ganz ganz viel Geld, denn da kann man ewig herumdoktern, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen.

Das Problem der perönlichen Haftung fürchten auch Bürgermeister bei Allem möglichen und wenn man das genau hinterfragt, dann weiß man wie viel UNBERECHENBARKEIT unser Rechtssytem bietet.

Für mich zeigte sich bei der BP Wahlweiderholung auf welchem tiefen Niveau realitätsbezogen unsere Paragraphen Formkünstler selbst in höchsten Gerichten murksen.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.12.2018 00:05

Was du immer für einen Blödsinn denkst.
Ich war schon nächsten auf der Straße und kann dir nur sagen, die Autofahrer sind ein rasendes Volk.
Ich war stark gefährdet, denn ich trage immer schwarz.
Obwohl ich weder Sargträger noch beim schwarzen Block bin.
Sind auch Autofahrer verpflichtet, irgendwas zu tun, ausser zu rasen und blind aufs Gaspedal zu treten?

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 23.12.2018 00:20

“Ich war stark gefährdet, denn ich trage immer schwarz.“

Was soll man zu jemanden sagen, der von sich behauptet, sich absichtlich selbst zu gefährden?

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( Kommentare)
am 23.12.2018 00:30

nicht alle wollen so wie du ein Glühwürmchen sein.

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( Kommentare)
am 23.12.2018 00:32

. welche in bester yolo-Manier mit 130 über die West glühen, obwohl ...

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ohmolly (497 Kommentare)
am 23.12.2018 19:33

was ist mit euren Freunden aus Traun die mit 180 auf der B1 brettern oder
euer Bosnischer Freund der mit über 200 auf der B1 der Polizei davon fuhr

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.12.2018 00:38

Selbst gefährdet, lachhaft!
Halbblinde Autofahrer sind zu entfernen!
Über rasende Überholter red ich nicht.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 15:46

Wie soll man mit wem diskutieren, der einem das Wort im Mund umdreht? Du gehst von Fakten aus, die auch ganz anders sein können, z. B. kein Gegenverkehr...
Es scheint nicht nach sehr viel Erfahrung als nächtlicher Fußgänger, bzw. Umstände unter den man noch Fußgänger auf der Straße vorfindet. Soll der Autofahrer mit Warnkleidung rechnen können? Dann rechnet niemand mit alten Menschen auf der Straße, die diese Pflicht nicht mehr checken oder glauben, hier fährt eh nie ein Auto, so wie die Autofahrer glauben, hier geht eh nie wer zu Fuß. Oder Demente, die davonlaufen, werden auch die Schutzkleidung nicht unbedingt bei sich haben....

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 22.12.2018 22:44

aber trotzdem muss jeder Autofahrer natürlich auch immer die Straße dort ausleuchten können, oder dementsprechend langsam fahren, das er eine Fußgänger, selbst wenn er dummerweise dunkel bekleidet ist, erkennen kann.

Das natürlich SChutzwesten ungleich sicherer sind, und zudem wenn es geht die Fahrbahn dort zu benützen, das man Fahrzeuge entgegenkommen sieht, das ist eine andere Sache.

Das auch hier der GEsetzgeber nichts zustande bringt ist halt generell ein Versagen, genauso wie das bei vielen Straßen kein Gehsteig miteingeplant ist, weil es hier vielfach nur ums Geld geht.

Für Straßenkosmetik nach Shema F hat man aber sinnloserweise viel Geld übrig. Da könnte man sparen um wirklich auch Fußgänger zu schonen.

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JosefBroz (4.491 Kommentare)
am 22.12.2018 23:04

So ist es. Auf Straßen ohne Gehweg muss zwingend mit Fußgängern auf der Fahrbahn gerechnet werden, sind Geschwindigkeit und Fahrlinie diesem Umstand anzupassen.

Erst Fußgänger niedermähen und nachher nach Ausflüchten suchen - das ist ganz schlechter Stil.

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lester (11.380 Kommentare)
am 22.12.2018 12:08

Eventuell angepasste Geschwindigkeit, eventuell.gerade jetzt Scheinwerfer abputzen.
Interessant ist das bei solchen Unfällen sofortdie Schuld auf die Fußgänger geschoben wird. Bei Gerichtsverhandlungen stellt sich dann meistens das Gegenteil heraus.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 22.12.2018 13:55

Naja... Schuldfrage...
Es ist eh quasi jeder oft mal alles... Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger... und als jeder dieser macht man die "Fehler" die man vom anderen nicht will, obwohl man ja öfters alle diese ist.

Bin selber auch in "Tarnkleidung" unterwegs, obwohl ich als Autofahrer weiß, daß ich nicht gesehen werde.
grinsen

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alpe (3.482 Kommentare)
am 22.12.2018 10:46

Alles eine Frage der Geschwindigkeit, des Alkoholkonsums, der abgelenkten AUTOFAHRER .

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 22.12.2018 11:05

Mitnichten!

Ich hätte neulich bei 30km/h eine schwarze Figur am Straßenrand/Mehrzweckstreifen übersehen, die sich vom dunklen Hintergrund kaum abhob.
Habe im letzten Moment verrissen, bei 5m Abstand vielleicht.
Der war perfekt getarnt grinsen

Bei Gegenverkehr wär ich in eben diesem gebremst worden. grinsen

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 13:45

Zu schnell unterwegs? Zu weit am rechten Rand?

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 22.12.2018 13:53

30km/h, kurz nach einer Kreuzung.
Am Mehrzweckstreifen.
Eine völlig schwarze Gestalt von oben bis unten.
Nur die Beine haben sich vom spiegelnden Asphalt abgehoben.

Weiter vorne Gegenverkehr von LKWs, deren Lichtkegel den Fußgänger aber nicht streiften.

LINKS WÄRE EIN GEHSTEIG GEWESEN.
Fahre da 2x am Tag, da Arbeitsstrecke.

Ist sich eh ausgegangen, aber eben knapp.

LINKS GEHEN GEFAHR SEHEN

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 22.12.2018 14:12

Kann ich sicher sein, dass sie den Spruch richtig verstehen?
Aus Sicht des Fußgängers links gehen! Denn er muss den Autofahrer sehen, der ihm entgegenkommt, sehen ob der so reagiert, dass man gesehen wurde, ansonsten einen Schritt weiter nach links um sich selber aus der Gefahrenzone zu begeben.
Gehsteig rechts? Und wo dann die Straße sicher überqueren, wenn man so schnell übersehen wird und offensichtlich viele Fahrzeuge unterwegs sind...
Ganz besonders gefährlich sind immer die Fahrten zur Arbeit auf gewohnter Strecke. Da ist man meist zu schnell unterwegs. Was gestern und letztes Jahr so war, kann heute plötzlich anders sein und geht da womöglich ein Fußgänger!

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