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Konflikt um Landler-Tanzkurs

Von Barbara Eidenberger, 04. Februar 2011, 00:04 Uhr
Streit um abgesagten Tanzkurs und Polizeieinsatz in Weitersfelden
Das Schild regte zum musikalischen Protest an. Bild: Plöchl

WEITERSFELDEN. Immer wieder kommt es zwischen dem Verein Backwood und der Gemeinde Weitersfelden zu Konflikten. Auslöser ist die fehlende Veranstaltungsstätten-Genehmigung der „Garage Drushba“.

Ein Landler-Tanzkurz war in der Garage Drushba, dem Veranstaltungsraum des Vereins Backwood, am 22. Jänner geplant. Doch die Gemeinde untersagte die Veranstaltung mit der Begründung, sie entspreche nicht dem Veranstaltungsgesetz. Demnach müssen öffentliche Veranstaltungen sechs Wochen vorher bei der Gemeinde angezeigt werden. „Das wurde nicht gemacht, also wurde der Tanzkurs untersagt“, sagt Bürgermeister Franz Xaver Hölzl (VP), der seitdem massiver Kritik ausgesetzt ist. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Gemeinde eine Veranstaltung des Vereins untersagt.

„Unterschiedliche Sichtweise“

Der Bescheid erging auch an die Polizei, die am 22. Jänner dreimal Nachschau hielt, ob das Verbot eingehalten wird. Vereinsmitglieder und Veranstalter sprechen von einem „massiven“ und „unverhältnismäßigen“ Polizeieinsatz. Auch von Räumung durch die Polizei ist in den zahlreichen Beschwerde-E-Mails die Rede. „Stimmt nicht“, heißt es dazu von der Polizei Weitersfelden. Die Garage sei ohnehin leer gewesen, deshalb musste die Veranstaltung nicht aufgelöst werden. Außerdem machte ein Schild vor dem Gebäude darauf aufmerksam, dass der Tanzkurs behördlich untersagt wurde.

„Das Hauptproblem ist eine unterschiedliche Sichtweise. Denn es gibt Veranstaltungen, die nicht dem Gesetz unterliegen. Der Veranstalter ist der Meinung, der Tanzkurs sei eine solche Veranstaltung. Die Experten des Landes und der Bezirkshauptmannschaft sind aber anderer Meinung“, so Hölzl. Zusätzlich hätte es auch Beschwerden in der Nachbarschaft gegeben. „Deshalb mussten wir aktiv werden.“ Aus seiner Sicht ist das Problem leicht lösbar. „Einige Adaptierungen in Sachen Sanitäranlagen und Fluchtwege sind notwendig, dann steht einer Bewilligung als Veranstaltungsort nichts mehr im Weg und die Tanzkurse müssen auch nicht mehr extra bei der Gemeinde gemeldet werden“, so der Bürgermeister.

Den Vorwurf, er sei aus persönlichen Gründen gegen die Veranstaltung, kann Hölzl nicht nachvollziehen. „Auf der persönlichen Ebene gibt es überhaupt keine Probleme. Wenn der Veranstalter die Garage genehmigen lässt, ist das kulturelle Angebot sogar sehr willkommen.“ Veranstalter Karl Katzinger war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 04.02.2011 11:08

der Hohen Obrigkeit, der uniformierten Straffreien und in der Folge womöglich der Justiz.

Kafkanien halt.

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wilfriedmayr (12 Kommentare)
am 04.02.2011 10:31

Also die am Land können doch nicht einfach an Tanzkurs machen, wo kommama denn da noch hin?

Gerade von Tanzkursen sind, historisch belegbar, die furchtbarsten staatspolitischen Folgen ausgegangen, zum Beispiel beide Weltkriege, die hohen Blutzoll forderten! Ohne Tanzkurse hätten sich die degenerierten Herrschergeschlechter ja gar nicht zur Fortpflanzung einfinden können. Da muss, Bürgermeister sei Dank, schon rechtzeitig der richtige Riegel vorgeschoben werden.

Wilfried Mayr
ARGE-Leiter Geschichte und Politische Bildung, Bezirk Freistadt

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( Kommentare)
am 04.02.2011 08:42

Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz
§1(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
§1(2) 3 Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen in und von Museen.
Weiters: nach §7 Abs 2 können Veranstaltungen angezeigt werden. Dafür ist auch KEINE Veranstaltungsstättenbewilligung notwendig.
Karl Katzinger
www.backwood.at

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 04.02.2011 11:13

Herr Katzinger. An Gesyetze sind nur die Rechtsunterworfenen gebunden, nicht aber die Hohe Behörde und ihre uniformierten Schlägertrupps.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung - hauptsächlich allerdings dann, wenn es der Hohen Obrigkeit gerade in den Karm paßt.

P.S.: Sie sollten vorsdichtig sein, Herr Katzinger, den Tierschützer-§en kann man auch auf Volkstanzvereine anwenden!

Womöglich wachen Sie auf und sind in Guantanamo!

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