Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Einschüchterung als Geschäftsmodell: Mauthausener sollte für Routenplaner 500 Euro zahlen

Von Bernhard Leitner   21.April 2017

 „Diese Kaltschnäuzigkeit ist schon erstaunlich. Kein Wunder, dass manche Leute solchen Firmen aus Angst Geld überweisen, obwohl das gar nicht nötig wäre“, sagt der Mauthausener Johann P. über ein Erlebnis, das er heuer mit einem deutschen Routenplaner-Anbieter machte. Auch er sollte für eine zweijährige Mitgliedschaft bei der Plattform routenplaner-maps.com 500 Euro begleichen. Nach mehrmaligen Mahnschreiben wurde sogar mit einer Exekution gedroht, die freilich nie stattfand.

Bei der Suche nach einer Fahrtroute stieß der Mühlviertler im Dezember unter anderem auf die Seite  routenplaner-maps.com. „Wie das so üblich ist beim Suchen im Netz muss man die Nutzungsbedingungen akzeptieren, was ich offensichtlich getan habe. Leider weiß ich nicht mehr, was ich da alles angeklickt habe, um weiter zu kommen. Aber sicher nicht ein Feld, wo stand „kostenpflichtig bestellen“, schildert der Mauthausener den OÖNachrichten. Stutzig wurde der Mann, als er wenig später regelmäßig E-Mails einer web2Go Solution GmbH aus Frankfurt erhielt mit der Aufforderung, seinen „Mitgliedsbeitrag“ in der Höhe von 500 Euro zu überweisen. Eine Aufforderung, die der Mauthausener anfangs ignorierte, da er sich sicher war, kein rechtsverbindliches Geschäft abgeschlossen zu haben. Doch die Schreiben wurden immer schärfer formuliert. „Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir UNVERZÜGLICH rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die dadurch entstehenden Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten werden wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen“, hieß es darin beispielsweise.

Nun wurde der Bedrohte neugierig, recherchierte ein wenig im Netz und fand dabei heraus, dass es sich bei diesem Anbieter um einen einschlägig bekannten Internet Abzocker handelt. Auch auf der bei den Mahnschreiben angegebenen Postadresse ist offensichtlich keine Firma eingetragen. „Jedenfalls kam ein von mir dorthin geschicktes Schreiben wieder retour“, so der Mauthausener im OÖN-Gespräch. Beinahe schon amüsant: Seine Mitgliedsgebühr samt zusätzlicher Mahn- und Bearbeitungsspesen sollte der Mann nicht in Geld sondern in Form von Amazon-Gutscheinen begleichen. 

Angedrohte Exekution fand nicht statt

Nachdem alle schriftlichen Androhungen einer Eintragung in das Schuldenregister, strafrechtlicher Verfolgung und Exekution auf keinen Widerhall stießen, versuchte man es mit der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung. „Da wurde auch ein konkretes Datum genannt. Ich blieb an diesem Tag sicherheitshalber zu Hause und es kam - Gott sei Dank - niemand. Damit war die Sache offenbar erledigt. Seither habe ich keine Mails mehr von dieser Gesellschaft erhalten“, schildert Johann P. Für ihn steht seit diesem Erlebnis fest, dass er künftig noch vorsichtiger sein wird beim Bestätigen von Nutzerbedingungen im Internet. Und er hat auch eine Empfehlung für andere Konsumenten: „Bevor man etwas überweist, lohnt es sich schon, sich umfassend zu Informieren.“ Denn oft verbergen sich hinter vorgeblichen Anwaltskanzleien und Inkassobüros ganz einfach nur Internet-Betrüger, die auf schnelles Geld abzielen. Übrigens: Auf der Startseite von routenplaner-maps.com wird mittlerweile farblich gekennzeichnet auf die Kosten dieses Dienstes hingewiesen.

copyright  2024
25. April 2024