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Dürre-Hilfe: Anspruch für 62 weitere Katastralgemeinden

13. November 2018, 00:04 Uhr
Dürre-Hilfe: Anspruch für 62 weitere Katastralgemeinden
Mehr als 1000 landwirtschaftliche Betriebe im Mühlviertel sollen von der aufgestockten Dürre-Hilfe profitieren. Bild: Weihbold

MÜHLVIERTEL. Das Land Oberösterreich erweitert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für von Dürreschäden betroffene Landwirte um weitere 1,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Mehr als 1000 landwirtschaftliche Betriebe im Mühlviertel dürften von dieser zusätzlichen Ausschüttung an finanziellen Hilfen profitieren.

Bisher waren für Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern rund zehn Millionen Euro an Direkthilfen vorgesehen. Dafür war eine maximale Niederschlagsmenge von 320 mm im Zeitraum von April bis August zugrunde gelegt. Nun dehnt das Land diese Hilfe auch auf Regionen mit einer Niederschlagsmenge bis 350 mm innerhalb dieser Periode aus. "Die Situation in Oberösterreich hat gezeigt, dass eine Ausweitung der Direkthilfe für unsere Bäuerinnen und Bauern essenziell ist. Mit dieser zusätzlichen Finanzhilfe leisten wir einen Beitrag zum Bestehen unserer Familienbetriebe", sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Schwerpunkt im Mühlviertel

Dank der zusätzlichen Landesmittel kann die Direktbeihilfe auf weitere 92 Katastralgemeinden im Bundesland ausgeweitet werden. "Davon sind 62 Katastralgemeinden im Mühlviertel, 24 im Bezirk Rohrbach", sagt Rohrbachs Bauernkammer-Obmann Georg Ecker. Im Bezirk Freistadt kommen laut dem Büro von Agrar-Landesrat Hiegelsberger 23 zusätzliche Katastralgemeinden für die Dürre-Hilfe in Betracht, in Perg sind es acht und in Urfahr sieben. Damit werden mehr als 1000 landwirtschaftliche Betriebe im Mühlviertel von dieser Ausweitung profitieren.

Die großzügigere Regelung wird auch als eine Reaktion darauf gewertet, dass es besonders im Mühlviertel viele Grenzfälle gibt, die bisher nur knapp an einer Hilfeleistung gescheitert sind. Über Fälle aus Bad Kreuzen oder Sarleinsbach hatten zuletzt die "Mühlviertler Nachrichten" berichtet.

Für die Landes-Dürre-Hilfe gelten die gleichen Voraussetzungen, die auch das im August verabschiedete Maßnahmenpaket des Bundes vorsieht. Anspruchsberechtigt sind demnach Betriebe mit mindestens drei "Raufutter verzehrenden Großvieheinheiten" (RGVE) und zwei Hektar Grünland bzw. Feldfutter ohne Silomais, die in der Langperiode (April bis August) ein Niederschlagsdefizit von 40 Prozent bzw. in der Kurzperiode (42 aufeinanderfolgende Tage innerhalb der Langperiode) ein Defizit von 95 Prozent aufweisen. Alternativ kann auch die Differenz des Niederschlags, im Vergleich zu den letzten 10 Jahren, über 220 mm liegen bzw. die Niederschlagsmenge nun unter 350 mm liegen.

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