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Bordell in Berg: „Wahrscheinlich gibt es einen negativen Bescheid“

Von Thomas Fellhofer, 04. Jänner 2011, 00:04 Uhr
Bordell in Berg: „Wahrscheinlich gibt es einen negativen Bescheid“
Doch kein Bordell in der Gemeinde Berg? Bild: colourbox

BERG/Rohrbach. Noch vor Weihnachten flatterte der Gemeinde Berg wie berichtet eine Prostitutionsanzeige ins Haus. Bürgermeister Josef Pernsteiner will die Sache prüfen, wird aber wahrscheinlich einen negativen Bescheid ausstellen.

Bis 10. Jänner haben alle Anrainer Zeit, eine Stellungnahme zum geplanten Bordellbau in der Gemeinde Berg bei Rohrbach abzugeben. Einige sind beim Gemeindeamt bereits eingelangt, und es sieht nicht so aus, als würde Rohrbach als letzter Bezirk im Land in absehbarer Zeit ein Bordell bekommen.

Schlechter Einfluss auf die Jugend, Lärm durch nächtlich zu- und abfahrende Autos und die Sorge um die Attraktivität des Gewerbegebietes führen die Anrainer als Gegenargumente an. Vor allem die Unternehmerpaare Böck und Dobesberger fürchten um den attraktiven Betriebsstandort. „Wir würden unsere Firma nicht neben ein Bordell bauen, auch eine Erweiterung ist fraglich“, argumentieren Böck und Dobesberger in ihrer Stellungnahme an die Gemeinde.

Entscheidung im Jänner

„Wir werden diese Argumente sehr ernst nehmen und genau prüfen“, sagt VP-Bürgermeister Josef Pernsteiner: „Natürlich ist ein Bordell kein Betrieb von öffentlichem Interesse und man will nicht daneben wohnen oder arbeiten. Die Entscheidung darüber will ich aber auf keinen Fall emotional treffen.“ Das Gesetz ermögliche es nun einmal, an gewissen Standorten Bordelle zu betreiben.

Als Baubehörde erster Instanz obliegt es aber dem Bürgermeister, die Argumente zu bewerten und einen Bescheid auszustellen. „Dieser wird wahrscheinlich negativ ausfallen“, sagt Pernsteiner. Dabei will er sich nur auf die Fakten verlassen. Wir müssen das gut, wahrheitsgemäß, hieb- und stichfest und vor allem überprüfbar argumentieren, sonst kommen wir in Teufels Küche“, weiß der Ortschef. Einfach zu sagen, wir wollen kein Puff in der Gemeinde, sei da zu wenig.

Trotz Anfrage beim Anwalt des Antragstellers war dieser nicht erreichbar. Es soll sich um einen branchenerfahrenen Mühlviertler Unternehmer handeln.

 

Prostitution: Gesetz

Prostitution ist in Österreich grundsätzlich erlaubt. Allerdings verstößt Prostitution laut einem OGH-Urteil “gegen die guten Sitten”. In Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich ist Prostitution außerhalb von Bordellen ebenfalls verboten. Bei der Genehmigung von Bordellen wird sehr genau auf das Umfeld des Standortes geachtet. Vor allem der Schutz von Kindern ist hier ein wichtiger Faktor.

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