Beschwerde gegen Flutlicht-Piste auf dem Hochficht

Von lebe   09.Februar 2018

Eine vom Land erteilte Bewilligung des Flutlichtprojekts am Hochficht hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich aufgehoben. Das Gericht folgte damit einer Beschwerde des Umweltanwalts, wonach die Erteilung der an mehrere Auflagen gebundenen und bis zum Jahr 2022 befristeten Bewilligung auf der Basis eines unzureichenden Sachverständigengutachtens erfolgte. Auch sei das Parteiengehör nicht ausreichend gewahrt worden.

Die Hochficht Bergbahnen streben eine Verlängerung der bestehenden Flutlicht-Skipiste um weitere 900 Meter an. Dafür müssten 23 zusätzliche Lichtmasten aufgestellt werden. Naturschützer kritisieren, dieses Vorhaben beeinträchtige das unmittelbar angrenzende Europaschutzgebiet, das zum Schutz des Luchses eingerichtet wurde. Tatsächlich sei die Verträglichkeit mit den Schutzzielen beim Genehmigungsverfahren unzureichend geprüft worden, bestätigte nun das Landesverwaltungsgericht. Wesentliche Ermittlungsschritte seien nicht gesetzt und die Prüfung vorzeitig abgebrochen worden, heißt es in dem am Freitag öffentlich gewordenen Urteil. Deshalb wurde die Bewilligung aufgehoben und das Verfahren zur neuerlichen Entscheidung an die Naturschutzbehörde zugeteilt worden.