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Mordversuch in Regau: Es bleibt bei 18 Jahren Haft

Von nachrichten.at/apa, 05. November 2024, 10:18 Uhr
Prozess in Wels nach Messerattacke in Regau
Der Angeklagte musste sich im April vor dem Landesgericht Wels verantworten (Bild). Das OLG Linz bestätigte das Urteil. Bild: Fellinger

LINZ/ REGAU. Es bleibt bei 18 Jahren Haft wegen versuchten Mordes für einen 27-Jährigen, der seine Internet-Freundin im Oktober 2023 in Regau überfallen und schwer verletzt hat.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte damit am Montag in der Berufungsverhandlung das Urteil des Landesgerichts Wels beim Prozess im April. Am Obersten Gerichtshof war der Mann bereits mit einer Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt. Das Urteil ist somit zur Gänze bestätigt. 

Lesen Sie auch: Messerattacke in Regau: Täter und Opfer hatten sich zuvor noch nie gesehen

Der gebürtige Israeli aus München hatte am 17. Oktober des Vorjahres überraschend seine Internet-Bekanntschaft bei ihr daheim in Regau (Bezirk Vöcklabruck) aufgesucht. In der Wohnung hat er sie drei Stunden festgehalten und mit dem Messer bedroht. Als der Angeklagte danach mit der Frau zu einem Waldstück ging, hat er sein Opfer mit einem tiefen Schnitt in den Hals schwer verletzt. Die Frau musste operiert werden.

"Hohes Ausmaß an Gewalt"

Der flüchtige Verdächtige wurde erst im Zuge einer Großfahndung einen Tag nach der Tat entdeckt und nach einem Autounfall verhaftet. Vor der Festnahme fügte er sich selbst in Suizidabsicht eine Schnittwunde zu.

In der Verhandlung am OLG forderte der Oberstaatsanwalt eine strengere Bestrafung, fand das erstinstanzliche Urteil als "deutlich korrekturbedürftig, da aus meiner Sicht ein außergewöhnlich hohes Ausmaß an Gewalt vorliegt". Er sprach von einem heimtückischen grausamen Vorgehen. Zudem liege auch kein reumütiges Geständnis vor, begründete er die Berufung seitens der Anklagebehörde.

Mehr zum Thema: Messerattacke auf Internet-Bekannte in Regau: 18 Jahre Haft für 26-Jährigen

Angeklagter: "Habe nichts zu sagen" 

Der Verteidiger des 27-Jährigen hingegen beklagte, dass das problematische Umfeld des Mandanten im Urteil nicht entsprechend mildernd berücksichtigt worden sei, daher sei auch der Angeklagte in Berufung gegangen. Dieser gab sich am Dienstag wortkarg: "Mein Anwalt hat alles gesagt, ich habe nichts dazu zu sagen." Im erstinstanzlichen Prozess hatte er eine Tötungsabsicht geleugnet.

Weder die vorgetragenen Erschwerungs- noch Milderungsgründe bewogen das OLG, die Strafe zu ändern. Sie sei vom Landesgericht Wels "tat- und schuldangemessen" verhängt worden.

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