Mord an Tanzlehrerin: Verurteilter gibt nicht auf
GMUNDEN. Helmut S. kämpft weiter um Wiederaufnahme des Verfahrens, Kriminalfall am 11. März Thema im ORF.
Heuer im Juli jährt sich zum sechsten Mal jene letzten Endes tödliche Gewalttat an einer Tanzlehrerin in Gmunden, die weit über die Region hinaus großes Entsetzen ausgelöst hat.
Bekanntlich muss für den Tod der 50-jährigen Frau der 43-jährige Hobbytennisspieler Helmut S. büßen. Er soll die Frau nach einer abendlichen Feier im nahegelegenen Tennisklub in ihrem Garten vergewaltigt und ihr dabei einen Stoß und einen Faustschlag versetzt haben, sodass sie ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Helmut S. sitzt derzeit in der Haftanstalt Suben (Bezirk Schärding) ein. Der Gmundner, der wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, beteuert seine Unschuld. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde bereits rechtskräftig abgelehnt, ein zweiter in erster Instanz. Nun soll das Oberlandesgericht eine Entscheidung fällen.
Der Kriminalfall ist nach wie vor nicht aus dem kollektiven Gedächtnis der Stadt Gmunden verschwunden. Ein dem Verurteilten nahestehendes Personenkomitee setzt sich für einen zweiten Gerichtsprozess ein.
Am 11. März ist der Fall auch Thema in der ORF-Sendung "Thema". Ursprünglich war die Sendung bereits für kommenden Montag geplant.
Zu Wort kommt dort unter anderem der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. Er hat im Mai 2018 im Auftrag des Anwalts von Helmut S. ein Gutachten erstellt: Darin heißt es, dass den Geschworenen im Gerichtsprozess Fakten präsentiert worden seien, "welche sie zu einer irrtümlichen Bewertung von entscheidungserheblichen Tatsachen veranlasst haben könnte."
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