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Missbrauch: Arzt erhob Einspruch gegen Anklage

28. Februar 2020, 00:04 Uhr

WELS. Jener Mediziner, der 109 Buben missbraucht haben soll, beschwert sich wegen angeblicher Formalfehler.

Jener Arzt (57) aus dem Salzkammergut, der im Zeitraum von 19 Jahren 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, hat einen Einspruch gegen die Anklageschrift eingebracht. Die Anklage ist somit nicht rechtskräftig. Der Akt sei nun beim Oberlandesgericht Linz, das die Einwände des Beschuldigten prüfen müsse, teilte Gerlinde Hellebrand, Sprecherin des Landesgerichts Wels, gestern mit. Die Fixierung eines Prozesstermins für die Schöffenverhandlung ist damit in die Ferne gerückt.

In dem Einspruch würden vor allem formale Mängel geltend gemacht, sagte Hellebrand. So heißt es in dem Schriftsatz, die gesetzlichen Missbrauchstatbestände, die im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden waren, seien nicht korrekt angeführt worden. In einem Fall, in dem der Angeklagte die Genitalien eines Buben fotografiert haben soll, liege keine Kinderpornografie vor, heißt es im Einspruch.

Wie berichtet, soll der Arzt seit der Öffnung seiner Ordination bis zu seiner Verhaftung im Jänner 2019 "teils schwere Missbrauchshandlungen" begangen haben. 40 Opfer waren demnach unter 14 Jahre alt. Zumindest bei drei Buben soll es laut Gutachten zu schweren psychischen Folgeschäden gekommen sein. In einem weiteren Gutachten wird dem 57-Jährigen Pädophilie attestiert, er gilt als gefährlich. Die Anklage hat zusätzlich zu einer Bestrafung auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

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