Messerstich in Bauch war "eine b’soffene G’schicht"
LINZ. 30 Monate Haft für Freundin, davon zehn unbedingt
Im Rausch sind im Oktober des Vorjahres ein Mühlviertler und seine aus der Ukraine stammende Freundin (45) so heftig aneinandergeraten, dass die Frau dem Mann ein Küchenmesser zehn Zentimeter tief in den Bauch gerammt haben soll. Die Tat sei eine "b’soffene G’schicht" gewesen, sagte der Verteidiger. Wie berichtet, überlebte der Mann die Attacke, die Frau wurde wegenMordversuchs angeklagt.
Doch dabei blieb es nicht. Die Geschworenen bewerteten die Tat mit 7:1 Stimmen als absichtliche schwere Körperverletzung. Bei einem gesetzlichen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft verhängte das Geschworenengericht eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon zehn unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dem Mann wurde ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1200 Euro zugesprochen. Durch die Anrechnung der Untersuchungshaft wurde die 45-Jährige noch gestern enthaftet.
"Mit Messer gestolpert"
Gestern kam noch ein Gerichtsmediziner zu Wort. Dieser sagte, es habe sich um einen "mit Kraft geführten Messerstich" gehandelt. Die Angeklagte hatte behauptet, sie sei mit der Waffe in der Hand bloß "gestolpert". Doch dabei wäre die Klinge nicht zehn Zentimeter tief in den Körper eingedrungen, sagte der Sachverständige.
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