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Maskenpflicht: Diese Regelungen gelten seit Donnerstag

Von OÖN   09.Juli 2020

Die Zahl der mit Covid-19 Infizierten im Bundesland stieg am Donnerstag (Stand 12 Uhr) auf 492 nach 470 am Mittwoch. Als erstes Bundesland hat Oberösterreich ab sofort wieder die Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. 

Die Maßnahmen im Detail:

  • Um eine weitere Erhöhung der Fallzahlen einzudämmen, ist in Geschäften, Einkaufszentren und Dienstleistungsbetrieben von Kunden wie Beschäftigten daher wieder Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Sicherheitsabstand zu wahren.
  • Es gelten nach wie vor die Abstandsbestimmungen: mindestens 1-Meter-Abstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Das Betreten von öffentlich zugänglichen Orten in geschlossenen Räumen ist nur noch mit einem Mund- und Nasenschutz erlaubt. Das betrifft insbesondere Kunden-, Besuchs- und Wartebereiche.
  • Damit sind beispielsweise umfasst:
    die Kundenbereiche der Handelsbetriebe, Einkaufszentren, Markthallen, Banken, Sparkassen, Versicherungen,
    die Fahrgastbereiche der Bahnhöfe, die Besucherbereiche von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt deren Lesebereich
    sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Sportstudios oder Hallenbäder,
    sämtliche Amtsgebäude des Landes Oberösterreich und der Städte und Gemeinden,
    aber auch Räume von Einrichtungen zur Religionsausübung und Indoor-Sportstätten.
  • In der Gastronomie gilt im Besonderen:
    In geschlossenen Räumen besteht eine Mund- und Nasen-Schutz-Pflicht für Gäste und Mitarbeiter. Die Maske darf lediglich beim Sitzen am Tisch abgenommen werden. Bis zu zehn Erwachsene dürfen am Tisch sitzen, zuzüglich minderjährige Kinder.
    Auch in Gastgärten ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend – mit Ausnahme beim Aufenthalt am Tisch.
    Eine freiwillige Gästeregistrierung wird dringend empfohlen, um bei einem eventuell auftretenden Covid-19-Fall eine rasche Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Die Daten (eine Kontaktperson pro Haushalt) dürfen lediglich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeben werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.
  • Der Krisenstab des Landes appelliert auch, bei privaten Zusammenkünften und Feiern den Abstand einzuhalten bzw. Mund- und Nasenschutz zu tragen, sofern man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Diese Maßnahmen gelten ab Donnerstag und unbefristet. 

Lesen Sie zum Thema auch: Gästeregistrierung in Lokalen kommt

Bildergalerie: So wird die Maske korrekt getragen:

12 Tipps: So trage ich die Schutzmaske richtig

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Bild 1/15 Bildergalerie: 12 Tipps: So trage ich die Schutzmaske richtig

Der Gesetzestext als pdf zum Download: Der exakte Wortlaut der neuen Regelungen ist im Landesgesetzblatt vom 7. Juli festgehalten (siehe pdf). 

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