Mann wollte seinen Vollrausch auf den Gleisen ausschlafen und wurde überrollt
GREIN. 23-Jähriger schlief zwischen den Zugschienen und zog sich nur leichte Verletzungen zu.
Gleich mehrere Schutzengel hatte ein 23-jähriger Mann aus dem Bezirk Perg am Samstag in den frühen Morgenstunden. Mit rund 2,50 Promille Alkohol im Blut wollte der Mann in Grein ausgerechnet zwischen den Zugschienen in der Nähe des Bahnhofes seinen Vollrausch ausschlafen.
Um 5.05 Uhr fuhr ein Zug der ÖBB auf der Donauuferbahn vom Bahnhof weg. Kurz nach der Abfahrt bemerkte der 51-jährige Lokführer den auf dem Gleiskörper liegenden Mann.
Der Lokführer leitete sofort eine Vollbremsung ein, allerdings kam der Zug nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand. Der Bahnwagen kam direkt über dem schlafenden 23-Jährigen zum Stehen.
Mann schlief einfach weiter
Der Nachtschwärmer schlief aufgrund seiner schweren Alkoholisierung allerdings so tief und fest, dass er von dem dramatischen Vorfall überhaupt nichts mitbekam. Der Lokführer schaffte es nicht, den 23-Jährigen zu wecken. Das gelang erst den verständigten Einsatzkräften. Daraufhin kletterte der Mühlviertler selbstständig unter dem angehaltenen Zug hervor.
Wie durch ein kleines Wunder erlitt er lediglich eine klaffende Wunde am rechten Knie. Nach der Erstversorgung durch den Notarzt wurde der Mann ins Klinikum Amstetten gebracht. Der dort durchgeführte Alkotest ergab einen Wert von 2,48 Promille.
Ein weiterer Glücksfall war, dass sich zum Unfallzeitpunkt keine Fahrgäste im Zug befanden. Der Lokführer erlitt jedoch einen Schock und musste von einem Kollegen abgelöst werden.
Grobe Fahrlässigkeit
"Wären durch dieses Verhalten des Mannes andere Personen verletzt worden, dann hätte ihm ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gedroht", sagt der Rieder Rechtsanwalt Peter Vogl auf Anfrage der OÖNachrichten. Derartige Konsequenzen werden dem Mann allerdings erspart bleiben. Sollte der Schock für den Lokführer jedoch längerfristige Folgen haben, sei ein Verfahren immer noch möglich.
Arbeitsrechtlich sehe die Situation hingegen anders aus, so Vogl. "Wenn man derart alkoholisiert ist und dadurch so eine Situation verursacht, handelt man grob fahrlässig. Verletzt man sich dabei selber so schwer, dass man einen Krankenstand antreten muss, hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, die Gehaltszahlungen für diesen Zeitraum einzustellen", sagt der Jurist und fügt hinzu: "Gleiches gilt, wenn sich beispielsweise ein Skifahrer oder Snowboarder auf einer gesperrten Piste verletzt."
Wie sagt man immer so schön: Die Dummen haben immer das Glück!