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Mann soll Ex-Frau absichtlich mit Corona angesteckt haben

Von nachrichten.at/apa   06.April 2021

Die Zeugeneinvernahmen bei der Fortsetzung am Dienstag brachten wenig Neues zu den Anklagevorwürfen an sich, warfen aber etliche Fragen zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden auf, denen das Gericht nun nachgehen will. Die Verhandlung wurde auf 10. Mai vertagt.

Dem Angeklagten aus dem Mühlviertel wird versuchte schwere Körperverletzung, vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und Nötigung zur Last gelegt. Anfang November erkrankte er an Covid-19 und wurde unter Quarantäne gestellt. Er soll aber zu Hause konsequent auf einen Mund-Nasenschutz verzichtet, immer wieder in Richtung seiner - damals noch im selben Haushalt lebenden - Ex-Frau gehustet und sogar deren Handtuch benutzt haben - alles in der Absicht sie anzustecken, so die Staatsanwaltschaft. Zudem soll er die 70-Jährige einmal gegen den Türstock gedrückt und dabei leicht verletzt haben. Eine Ärztin stellte nach dem Vorfall eine Zerrung am Nacken und eine Corona-Infektion bei der Frau fest.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die beiden Ex-Eheleute schilderten die Vorfälle komplett unterschiedlich. Er behauptete, sie habe ihn nach dem positiven Test gar nicht mehr ins Haus lassen wollen. Die Frau berichtete hingegen, dass er sich zuerst trotz Symptomen geweigert habe, überhaupt einen Test zu machen und erst zum Arzt gegangen sei, nachdem sie die Behörde informiert habe. Die Tochter stützte die Aussagen der Frau, der Sohn jene des Vaters.

Am Dienstag wurden weitere Zeugen gehört, die Aussagen brachten zu den Anklagevorwürfen aber wenig Neues. Allerdings stellte sich heraus, dass weder die Ex-Frau noch der Sohn, die damals beide mit dem Vater im selben Haushalt lebten, einen Absonderungsbescheid bekommen hatten, obwohl sie eigentlich K1-Personen sein hätten müssen. Beide verließen das Haus immer wieder, der Sohn ging sogar regelmäßig - wenn auch mit Test, wie er betonte - zur Arbeit. Ebenso verwundert reagierte das Gericht darauf, dass beim Angeklagten offenbar nur ein Antigen- und kein PCR-Test gemacht worden sei. Die Richterin will nun bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach nachforschen. Zudem sollen noch einmal weitere Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wird am 10. Mai fortgesetzt, dann wird auch ein Urteil erwartet.

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25. April 2024