Lösung für zu früh Geboosterte: Herabsetzung der 120-Tages-Frist
WIEN. Für all jene Personen, die sich zu früh die 3. Corona-Booster-Impfung abgeholt haben, gibt es nun eine Lösung. Der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung wird von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert.
Das sieht die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung vor, die am 31.Jänner 2022 in Kraft tritt, haben die OÖN am Mittwoch erfahren. Betroffene Personen, die sich also vor Ablauf der 120-Tages-Frist nach der zweiten Impfung boostern haben lassen, soll "zeitnah" ein neues Impfzertifikat ausgestellt werden. Darin scheint dann der Impfstatus - anstatt wie jetzt 2/2 - mit 3/3 auf.
Derzeit haben die Betroffenen durch die zu früh abgeholte 3. Impfung im Alltag noch Nachteile: Sie haben keinen aktuellen QR-Code und müssen somit etwa bei Großveranstaltungen zusätzlich einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Auch die Reisetätigkeit ist dadurch vorerst eingeschränkt.
Es wurde aber betont, dass die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums weiterhin lautet, dass die 3. Impfung frühestens ab vier Monaten nach der 2. Impfung erfolgen soll.
Nicht mal das bringen die Afferln zusammen! Das wird dann lustig mit den vielen Klagen ....
Der Herr BP wird halt zur Rettung des Gerichtswesens eine Generalamnestie aussprechen müssen.
Na und jetzt werden dann eben die "Ungerechtigkeit" schreien, die vor 89 Tagen geimpft worden sind.
Hendrik Streeck, Virologe der Universität Bonn sowie Mitglied im Expertenrat der Bundesregierung, weiß es: „Wir können dadurch aber nicht die Pandemie wegimpfen“. Das sehe man sehr deutlich mit der Variantenentwicklung. Und er liefert eine Prognose ab: „Wir werden auch im nächsten Jahr wieder eine Welle haben.“
Auch einen weiteren Fehler in der Argumentation der Impfpflicht-Befürworter will er ausgemacht haben: „Ein Fehler in meinen Augen in der Kommunikation war von Anfang an zu sagen: Wir haben einen Schutz vor der Infektion. Es ist ein Fremdschutz, wir kriegen eine Herdenimmunität. Das haben wir ja nicht. Die einzelne Person schützt sich selber, macht was zur Gesundheitsvorsorge.“
Genesenenstatus wird nicht richtig berücksichtigt
Weiterer Kritikpunkt an der Impfpflicht: Der Genesenenstatus. „Wir behandeln den sehr stiefmütterlich“, erklärte Streeck. „Obwohl wir eigentlich von den Studien her wissen, dass im Durchschnitt Reinfektionen nach
...dass im Durchschnitt Reinfektionen nach 300 Tagen auftauchen.“ Genesene hätten einen sehr guten Schutz vor einem schweren Verlauf, die Reinfektion tauche im Vergleich nach der Impfung selten auf. Daher seine Forderung: Impfstatus und Genesenenstatus müssten gleichgestellt werden.
Und für die Genesenen ohne amtlichen pcr Plus Impfung gibt es bis heute keine Lösung!!! Nur impfen zählt, sonst bist wertlos. Einfach nur traurig.
Juristisch wurde damit eine Lösung gefunden - das Vertrauen in unsere Justiz ist inzwischen eh schon zerstört. Wenn die Straforgien wegen der Impfpflicht anfangen, dann wirds juristisch so richtig rund gehn.
Wer glaubt hier wirklich noch, dass es um Schutz und Gesundheit geht? So dumm kann nicht mal der naiveste Mitbürger sein...
Wahnsinn, wie sehr man die Bevölkerung hinters Licht führen kann, echt unglaublich!!
Haha wissenschaftlich Begründet werden muss eh nix mehr. Lauter Pfuscher am Werk.
Na bitte, geht doch!
Ja, es geht weil es vollkommen WURSCHT ist.