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Lockdown light: Diese neuen Regeln gelten ab heute

Von Christian Ortner   08.Februar 2021

Nach sechs Wochen hartem Lockdown wagt die Bundesregierung heute sanfte Lockerungsschritte. "Wir haben anstrengende und harte Monate und Wochen hinter uns, in denen wir gemeinsam die Voraussetzungen geschaffen haben, diese Öffnungsschritte möglich zu machen", sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP). Er bitte die Menschen, "mit Eigenverantwortung und Rücksicht vorzugehen", um das Erzielte nicht aufs Spiel zu setzen. Hier ein Überblick über die ab heute geltenden Regeln.

  • Video: Ende des harten Lockdowns

Ausgangsbeschränkungen: Anstatt wie bisher rund um die Uhr gelten die Ausgangsbeschränkungen nur mehr zwischen 20 und 6 Uhr – mit den bekannten Ausnahmen wie Arbeit, familiäre Pflichten oder Spazierengehen. Auch während des Tages sind größere Treffen nicht erlaubt: Höchstens vier Erwachsene aus zwei Haushalten samt maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern dürfen zusammenkommen.

Geschäfte öffnen: Was zuletzt dem Lebensmittelhandel vorbehalten war, gilt ab heute für alle: In ganz Österreich sperren 22.500 stationäre Händler wieder auf – mit strengen Auflagen: FFP2-Maskenpflicht für Personal und Kunden, Zwei-Meter-Mindestabstand, pro Kunde muss eine Fläche von 20 Quadratmetern verfügbar sein – auch in Geschäften, die während des Lockdowns offen hatten. Der Handelsverband rechnet mit "massiven Rabatten": Viele Händler säßen auf der Ware und bräuchten Liquidität. Geöffnet werden darf von 6 bis 19 Uhr. Geschlossen bleiben Gastronomie und Hotellerie.

  • Video: Bundesregierung lässt Handel wieder aufsperren

Friseure, Masseure & Co: Die Lockdown-Locken sind Geschichte: Friseure und alle anderen körpernahen Dienstleister dürfen ihr Service wieder anbieten. Also auch Kosmetiker, Masseure sowie Piercing-, Tattoo- und Nagelstudios. Anders als im Handel sind statt 20 Quadratmetern Mindestfläche pro Kunde hier nur zehn erforderlich. Voraussetzung zum Zutritt für alle ab zehn Jahre ist ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden und von medizinischen Fachkräften abgenommen wurde. Selbsttests oder in Schulen durchgeführte Tests gelten nicht. Keine Tests braucht man bei der Heilmassage, Physio- und Ergotherapie oder wenn Friseur oder Fußpflegerin nach Hause kommen. Die FFP2-Maske ist aber auch hier Pflicht.

Mehr Freizeitmöglichkeiten: Besuche in Kinos, Theatern und Casinos sind zwar weiterhin nicht möglich, dafür sperren ab heute Zoos, Tierparks und botanische Gärten wieder auf. Auch Museen, Kunsthallen und Bibliotheken dürfen unter Auflagen (FFP2-Maskenpflicht, mindestens 20 Quadratmeter pro Besucher) wieder öffnen.

  • Video: Linzer Passanten zu Öffnungsschritten

Gottesdienste: Seit 28. Dezember waren Gottesdienste nur im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig. Diese Regelung ist laut einer neuen Vereinbarung des Kultusministeriums mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften jetzt aufgehoben. Seit gestern sind Gottesdienste wieder öffentlich zugänglich. Der Mindestabstand wurde auf zwei Meter erhöht, es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auf Gemeinde und Chorgesang muss verzichtet werden. Während Taufen im kleinsten Kreis wieder möglich sind, müssen Trauungen weiterhin verschoben werden.

Schule mit Tests und Maske: Für die Schüler in Wien und Niederösterreich beginnt heute teilweise wieder der Präsenzunterricht, die restlichen Bundesländer folgen kommenden Montag. Die Volksschüler sind dann wieder an allen fünf Wochentagen in der Schule, an den anderen Schulen werden die Klassen geteilt: Eine Gruppe hat am Montag und Dienstag Unterricht, die andere am Mittwoch und Donnerstag. Freitag ist Home-Schooling-Tag. Alle Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, werden montags und mittwochs in der Schule per Anterio-Nasal-Test getestet. Oberstufenschüler brauchen FFP2-Masken, in der Unterstufe reicht Mund-Nasen-Schutz.

  • Video: In der ORF-"Pressestunde" hat ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann die Bedingungen für einen Präsenzunterricht in der Schule verteidigt - denn wer sich nicht testen lässt, muss weiterhin im Home Schooling bleiben.

Wieder Fahrtrainings: Die acht ÖAMTC-Fahrtechnik-Zentren nehmen heute wieder ihren Betrieb auf. Damit sind die für den Führerschein gesetzlich vorgeschriebenen Fahrsicherheitstrainings wieder möglich.

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24. April 2024