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"Lockdown-Ausflug" ins Ausland: Lokalbesuche und Shopping nicht erlaubt

Von nachrichten.at/apa, 29. November 2021, 13:55 Uhr
(Symbolbild) Bild: (dpa)

BRAUNAU/KLAGENFURT. In Lockdown-Zeiten weichen Österreicher in Grenzregionen in Nachbarländer aus, um Einkäufe zu erledigen oder ein Restaurant zu besuchen.

Auf Pasta und Pizza nach Tarvis, direkt an italienischen Grenze: Für viele Kärntner ist das ein beliebter Ausflug – auch, beziehungsweise ganz besonders zu Zeiten, in denen die Restaurants in Österreich coronabedingt geschlossen sind. Das Land Kärnten stellte aus diesem Grund am Montag klar: Ins Ausland zu fahren, um die hierzulande geltenden Corona-Regeln zu umgehen, ist nicht zulässig.

Zum Einkaufen nach Bayern

Auch Innviertler versuchen offenbar nach Bayern aus dem Lockdown zu flüchten. Auch dort gelten derzeit strenge Corona-Regeln, allerdings herrscht kein kompletter Lockdown. So gilt landesweit eine 2G-Regel für die Gastronomie, Wirtschaften müssen um 22 Uhr schließen. Nur in Hotspot-Gemeinden sind Hotels und Gastronomie komplett geschlossen.

Am Wochenende tauchten in sozialen Medien Bilder von Autos mit oberösterreichischen Kennzeichen vor Shopping-Centern in Deutschland auf. So verlautbarte auch der Krisenstab des Landes Oberösterreich verlautbarte am Sonntagabend in einer Aussendung, dass Auslandsreisen zum Einkaufen – ausgenommen ist die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Bedarfs – oder zum Besuch der Gastronomie aufgrund österreichweiter Bestimmungen nicht zulässig seien.

"Zweckumwidmung nicht zulässig"

Auch eine "Zweckumwidmung", das heißt beispielsweise eine Fahrt nach Deutschland für einen – rechtlich zulässigen – Spaziergang, aber mit anschließendem Besuch eines Einkaufszentrums und Restaurants, ist nicht zulässig. Grund dafür: Die legitimen Ausgangsgründe gelten nicht nur für das Verlassen des privaten Wohnbereichs , sondern auch für das Verweilen außerhalb davon.

In Absprache mit dem Bund sei nun die Frage nach einem Auslandsurlaub geklärt worden, heißt es aus Kärnten. "Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung", hieß es in einer Aussendung. Unzulässig seien aber "Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen".

Konkret bedeutet das: Zum Shopping oder für Gastro-Besuche dürfe man nicht ins Ausland fahren, sehr wohl aber zum Spazierengehen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei müsste man den Zweck des Auslandsaufenthaltes glaubhaft machen. Vor jeder Reise ins Ausland sollte man sich aber über die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land informieren. Diese könnten sich "auf Grund der neuen Omikron-Variante" schnell ändern.

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96  Kommentare
96  Kommentare
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Muenchner1972 (739 Kommentare)
am 30.11.2021 14:25

Was wollt in in dem zurück gebliebenen Land wie Bayern eigentlich?

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( Kommentare)
am 30.11.2021 13:08

Wenn man ins Ausland fahren darf, dann darf ich im Ausland tun was im Ausland erlaubt ist, das ist so und da können sich unsere, was immer die auch sind, auf den Kopf stellen. Das ist nur eine Einschüchterung der besonderen Art.

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Ich1 (455 Kommentare)
am 30.11.2021 13:07

Was versteht man unter einer Diktatur?
In der Diktatur bestimmen die Herrschenden alleine, was die Polizei und andere im Staat tun sollen. Man kann auch sagen: Sie haben alleine die Macht. ... In einer Diktatur hält die herrschenden Person oder die Partei sich nicht an Gesetze und an die Erklärung der Menschenrechte.

eigentlich hätten wir in Österreich eine Demokratie?!?!?!

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( Kommentare)
am 30.11.2021 13:40

Passiert nicht genau das was du da schreibst jetzt in Österreich.

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 30.11.2021 12:46

"ausgenommen ist die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Bedarfs"

Und damit ist wieder alles erlaubt, sobald man einen Liter Milch oder ähnliches einkauft?

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sarkast (485 Kommentare)
am 30.11.2021 11:25

da habts recht, verteilts des Virus nur schön brav auch zu den Nachbarn...
so wird's wohl nie

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ArtemisDiana (2.031 Kommentare)
am 30.11.2021 10:56

Der Krisenstab des Landes OÖ macht eine Aussendung - liebe OÖN, bitte zuerst recherchieren, ob diese gesetzeskonform ist, dann erst darüber schreiben. Ich möchte in einer Zeitung, für die ich bezahle, keine solchen verschwurbelten Artikel lesen.

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shockflyer (189 Kommentare)
am 30.11.2021 10:51

Mir geht langsam auch das "geimpfte" auf.

Also dürfte ich nicht nach Deutschland fahren um eine Pizza zu essen aber nach Afrika fliegen um das Selbige zu tun?
Langsam kann man mir auch den Schuh aufblasen.

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Alfred_E_Neumann (7.050 Kommentare)
am 30.11.2021 14:37

Als Restaurant-Tester darfst du beides. 😁

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Ich1 (455 Kommentare)
am 30.11.2021 10:50

und letztes Jahr wars umgekehrt - in Deutschland hatte der Handel noch großteils geschlossen und die Bayern waren in der Pluscity, im HaidCenter und im Ikea - wen juckts

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abo123 (366 Kommentare)
am 30.11.2021 10:45

Wieder die typischen "das ist nicht erlaubt" die dann vom Obersten Gerichtshof für
falsch erklärt werden

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her (4.560 Kommentare)
am 30.11.2021 10:16

In diesen schweren Zeiten hilft nur ein Ausflug ans Kap der guten Hoffnung?

https://www.noen.at/wr-neustadt/nach-suedafrika-reise-stadtoberhaupt-klaus-schneeberger-muss-in-quarantaene-wiener-neustadt-redaktion-303445659

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pprader (1.661 Kommentare)
am 30.11.2021 10:04

Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig.

Wie lange so ein Urlaub dauern muss ist aber nicht definiert.
Ich mache grundsätzlich nie länger als 3-5 Stunden Urlaub. Dann darf ich mich doch verpflegen lassen und Mitbringsel kaufen.

Es sei denn, ich bin einmal ein niederösterreichischer türkisschwarzer Politiker. Dann fliege ich etwas länger nach Südafrika zum Virus sammeln

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2020Hallo (4.264 Kommentare)
am 30.11.2021 09:24

Da muss man schon nach Südafrika oder Miami fliegen!!!!
Komisch unsere Verordnungen!
Ausflug mit Mitbringsl net, REISEN schon, gehts noch???
Ach so in Südafrika is es eh net so tragisch mit dem Virus.......wer es glaubt!

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telepath (352 Kommentare)
am 30.11.2021 09:14

„Öffnen Sie bitte den Kofferraum!“ - Warum, Herr Inspektor? - „Ich will sehen, ob Sie Waren mit sich führen, die Sie in Bayern eingekauft haben!“
Gerne lasse ich Sie einen Blick in meinen Kofferraum werfen, sobald Sie mir den Durchsuchungsbefehl gezeigt haben, Herr Inspektor. -
„Schleichens Ihnen, fahrns weiter, Sie Querulant!!!“ -
Wollte ich ohnehin, Herr Inspektor. Guten Tag noch.

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richie (913 Kommentare)
am 30.11.2021 09:51

Zeigen's mir Pannendreieck und Verbandszeug.
Spätestens dann wird wohl der Kofferraum aufgemacht werden müssen.
Ohne Durchsuchungsbefehl ...

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telepath (352 Kommentare)
am 30.11.2021 09:59

Das habe ich aus gutem Grund im Fahrgastraum und stets griffbereit, da es so auch nicht unter Gepäck zu liegen kommt. In diesem Paket ist auch die Warnweste.

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teja (5.824 Kommentare)
am 30.11.2021 10:37

ist der Resevereifen auch im kofferraum. koffer

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betterthantherest (33.764 Kommentare)
am 30.11.2021 10:50

Teja

Reservereifen müssen Sie nicht haben.

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 30.11.2021 13:46

Dann hat man eben das pannendreieck und verbandszeug (falls im Kofferraum) eben " nicht dabei "und zahlt eine geringe verwaltungsstrafe

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glingo (4.940 Kommentare)
am 30.11.2021 10:57

An der Grenze dürfen die das (sonst würde ja eine Grenzkontrolle noch weniger bringen)

das andere ist eine allgemeine Verkehrskontrolle

Durchsuchung des Wagens durch Zoll
Die Befugnis des Zolls zur Durchsuchung ihres Autos richtet sich nach nach dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Im grenznahen Bereich dürfen Zollbeamte jederzeit Kontrollen durchführen. Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 1 ZollVG. Dabei dürfen neben dem Fahrzeug auch die Insassen durchsucht werden. Hierbei braucht sich der Zoll auf keinen bestimmten Anlass bzw. den konkreten Verdacht einer Straftat zu berufen. Der grenznahe Bereich endet erst 30 km hinter der Grenze, wenn sich diese auf dem Land befindet. Bei einer Seegrenze reicht er 50 km weit.

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7buerger (179 Kommentare)
am 30.11.2021 13:18

Habe ich vor der Pandemie persönlich nach einem Ausflug nach Tschechien erlebt, da machte der Zoll Schwerpunktkontrollen um nach illegalem Feuerwerk zu suchen. Das kann er grundsätzlich auch an der deutschen oder italienischen Grenze machen, gegebenenfalls weil er nach illegal importiertem Entwurmungsmittel sucht. Da dürfen die Zöllner nicht nur im Kofferraum sondern auch im Motorraum, Radkasten etc. nachschauen.

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glingo (4.940 Kommentare)
am 30.11.2021 11:11

https://www.jusline.at/gesetz/grekog/paragraf/12a

(2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, zum Zwecke der Grenzkontrolle die Identität der Betroffenen festzustellen, sowie deren Fahrzeuge und sonst mitgeführte Behältnisse von außen und innen zu besichtigen; sofern ein Zollorgan anwesend ist, haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesem die Möglichkeit einzuräumen, eine Zollkontrolle gemeinsam vorzunehmen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Identitätsfeststellung (§ 35 SPG) mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung dieser Maßnahme zu dulden; er hat außerdem dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge und Behältnisse für die Besichtigung zugänglich sind.

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zicki3150 (55 Kommentare)
am 30.11.2021 06:54

...aber der Klubobmann der ÖVP NÖ und Bgm. von Wr.Neustadt urlaubt in Südafrika !! halt das ist wahrscheinlich nur eine Fact Findig Mission , wegen der neuen Mutation, oder ist er Radfahren mit Hillinger?? Nein, er wird nur spazieren gehen nur Lebensmittel kaufen und niemals in einem Restaurant gewesen sein !!

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nussferdl (498 Kommentare)
am 30.11.2021 07:51

Wieso???
Reisen darf man ja.
Fliege nächste Woche auch nach Spanien - ist doch viel wärmer dort!!!

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vorsicht (3.441 Kommentare)
am 30.11.2021 06:49

hier wir der Bogen seitens der Regierung eindeutig überspannt.
Was ich im Ausland legal mache regelt die dortige Gesetzeslage und geht unseren Gesetzgeber einen feuchten Kehricht an....

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funfunfun (1.903 Kommentare)
am 30.11.2021 00:22

Aber Urlaub machen in Südafrika geht in Ordnung. Auch Elitefesteln beim ORF sind okay. Für wie dumm hält uns die Eliteclique dieses Landes?? Man muss aufpassen, dass einem das Pferd nicht abwirft!!!!

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juergen-ebensee (187 Kommentare)
am 29.11.2021 23:22

is des ernst gmeint? ois kabarettist bist in ö hocknstad. sovü bledsinn konn nur da politik einfoin.
IM AUSLAND GELTEN DIE GESETZE DES JEWEILIGEN LANDES. AUS. ENDE.
und was ich im ausland mache geht den ö-gesetzgeber und die ö-exekutive haargenau nuesse an! SO schauts aus.

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ahtiwsor (193 Kommentare)
am 30.11.2021 06:59

Das geht die österreichosche Regierung sehr wohl etwas an! Kostspielige Rückholaktionen wegen Corona haben wir schon oft als Steuerzahler berappen müssen. Schon vergessen?

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deroberoesterreicher (1.277 Kommentare)
am 29.11.2021 22:59

Life is life, so die Champagner Lockdown Politiker Partys von TÜRKIS GRÜN. Das arbeitende steuerzahlende Asvg VOLK wird mit Lockdowns, perfiden 2G Diktaten u. 7200€ Strafen, sowie der systematischen Demolierung des sozialen Friedens und der Demokratie in den Abgrund gestoßen. Kein Wunder, dass der kroatische Präsident, Österreichs derzeitige Politik mit dem Faschismus der 1930 Jahre verglich. Damals wurde bekanntlich die Demokratie durch Dollfuß abgeschafft und ein perfider und unmenschlicher Austrofaschimus installiert. Mit dramatischen Folgen für die Bürger. Oder wird das auch bereits geleugnet.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 30.11.2021 09:34

Na Bumm, das ist vielleicht ein arger Vergleich.
Corona Schutzmaßnahmen mit der klerikalfaschistischen Vaterländischen Front.
Na, ich weiß nicht.

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telepath (352 Kommentare)
am 30.11.2021 09:42

Eigentlich war es Karl Renner, der (auf Rat des später reumütigen Otto Bauer) das Präsidentenamt des Nationalrats niedergelegt und die Spirale in Gang gesetzt hatte. Da er als Präsident nicht abstimmen durfte, trat er zurück. Der 2. (christlichsoziale) Präsident trat ebenfalls zurück, um abstimmen zu dürfen. Der 3. Präsident (von den Großdeutschen) ließ sich ebenfalls dazu hinreißen, weil er nicht erkannte, dass nach der damaligen Geschäftsordnung, nichts vorgesehen war, wie in diesem Fall die parlamentarische Arbeit wieder aufgenommen werden könnte. Es gab nun niemand mehr, der die Versammlung einberufen hätte dürfen. Der damalige Innenminister Dollfuss nütze dieses Machtvakuum. Die Regierung war ja arbeitsfähig. Bundespräsident Miklas konnte ohne Antrag der Regierung keine Neuwahlen ausrufen. Damit war Dollfuss einzementiert. Auch gestützt auf die Heimwehr, die einige Jahre nach dem sozialistischen Schutzbund gegründet worden war. Tags darauf gewann Hitler die Wahlen in Deutschland…

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fai1 (5.984 Kommentare)
am 29.11.2021 22:06

In unseren Kaufhausketten bekommt man jetzt auch Elektroartikel, Kleidung usw. Das ist nicht der tägliche Bedarf. Warum darf ich diese Artikel nicht in Deutschland kaufen?

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Rapid09 (2.609 Kommentare)
am 29.11.2021 21:58

Und wie wird das grenzueberschreitende Einkaufen ueberwacht? Verpfeifft uns die bayrische Polizei? Oder wie finden unsere Kiewara raus ob wir in D spazieren waren oder Essen gingen? Ein Grosseinkauf faellt natuerlich auf wenn der Wagen voll ist, aber wie soll eine Uebertretung der neuen Regelung nachgewiesen werden?

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MThommy (874 Kommentare)
am 29.11.2021 20:19

Ich glaube, da kennt jemand im wahrsten Sinne des Wortes seine Grenzen nicht! Deutscher Boden, deutsches Gesetz. Punkt.

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tomk32 (935 Kommentare)
am 29.11.2021 20:27

Als Bayer in Österreich kann ich dieser Aussage nur beipflichten.

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zivi111 (600 Kommentare)
am 29.11.2021 18:36

Allfällige Konsumationen kann man ja auch sofort durch Vornahme einer Gastroskopie an der Grenze nachweisen, gell?
Einfach nur absurd!

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Hofnarr (318 Kommentare)
am 29.11.2021 17:21

Sarc: ... und wenn Ihr "pösen, uneinsichtigen, störrischen" Untertanen nicht sofort folgt, dann treiben wir die nächste Virensau durch´s Dorf oder spielen bisserl "black out" , damit ihr endlich lernt ... und den Papst rufen wir auch noch an, damit der das Fegefeuer wieder einführt ... (sarc off)

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Waizenkirchen2 (332 Kommentare)
am 29.11.2021 17:03

warum haben unsere Politiker immer wieder das Bedürfnis wöchentlich ihre Unfähigkeit zu beweisen ? obwohl ich zweimal geimpft bin und sämtliche Hygienemaßnahmen für sinnvoll halte kommt bei mir langsam Verständnis auf wenn jemand auf die Strasse geht.Weil depperter gehts nimmer.Zum Spazierengehen und Psyche pflegen ins Ausland.😂Da hauts mir den Vogel aussi !

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max1 (11.582 Kommentare)
am 29.11.2021 16:58

Aha, damit ist auch im Urlaub essen und einkaufen nicht erlaubt, Wie verrückt kann die Politik nur sein.

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DrWatts (1.079 Kommentare)
am 29.11.2021 19:42

Nrein, das verbietet der Adel.

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( Kommentare)
am 29.11.2021 16:43

Ins Ausland zu fahren um seine Psyche zu pflegen, ist doch nicht verboten und meines Wissens gelten dort die jeweiligen Gesetze des Landes, oder liege ich da falsch.

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( Kommentare)
am 29.11.2021 16:34

Ins Ausland zu fahren, um die hierzulande geltenden Corona-Regeln zu umgehen, ist nicht zulässig.,.......................Kann mir jemand den Paragraphen zu dieser Meldung sagen,ich hebe bisher keinen gefunden.

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Ich1 (455 Kommentare)
am 30.11.2021 13:06

Was versteht man unter einer Diktatur?
In der Diktatur bestimmen die Herrschenden alleine, was die Polizei und andere im Staat tun sollen. Man kann auch sagen: Sie haben alleine die Macht. ... In einer Diktatur hält die herrschenden Person oder die Partei sich nicht an Gesetze und an die Erklärung der Menschenrechte.

eigentlich hätten wir eine Demokratie???!

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DrWatts (1.079 Kommentare)
am 29.11.2021 16:31

Ausgenommen Politiker aus OÖ und Ö.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 29.11.2021 16:21

CARLO65 mit Egoisten und Uneinsichtigen diskutiere ich eh nicht, mein Betrag ist an die vernünftigen und veranworttungsvollen Mitleser gerichtet,

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funfunfun (1.903 Kommentare)
am 30.11.2021 00:24

Aha - also an unsere politischen Vorbilder und so….

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Zaungast_17 (26.399 Kommentare)
am 29.11.2021 15:36

wiehernder Amtsschimmel

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 29.11.2021 16:03

Darum die Auslandsausflüge ganz verbieten, dann wäre die Lage wieder eindeutig.
Zum "spazieren gehen" nach Italien oder Bayern fahren - einfach lächerlich!!
Da sollte bitte der Ausflügler beweisen, dass es in Österreich keinen geeigneten Platz zum spazieren gehen gibt.

Für einige wenige mag es wirklich berechtigte Gründe geben, z. B. die alte alleinstehende Mutter jenseits der Grenze o. ä.
Aber so windige Ausreden (Sprt, Erolung) sind eine Frechheit!

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carlo65 (28 Kommentare)
am 29.11.2021 16:11

Wo ich meine Spaziergänge mache geht keinem etwas an, und wo ich mein Bier trinke wenn mich der Durst überkommt auch nicht!

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