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Wer hatte mit wem Kontakt? Wie das Gesundheitsamt detektivisch arbeitet

Von Anneliese Edlinger   24.März 2020

93 Frauen und Männer aus Linz waren mit Stand gestern, 15 Uhr, positiv auf das Coronavirus getestet.

Sobald dieser Fall eintritt, wird den Betroffenen ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zugestellt, in dem eine 14-tägige Quarantäne amtlich verordnet wird. "Das heißt, dass die Person das Haus nicht verlassen darf", sagt Bürgermeister Klaus Luger (SP), der in seiner Funktion als Bezirkshauptmann den städtischen Krisenstab leitet.

Ist ein Virenträger ermittelt, beginnt das Gesundheitsamt im Umfeld des Betroffenen umfassende Ermittlungen, "die man ohne Übertreibung als Detektivarbeit bezeichnen kann", wie Gesundheitsstadtrat Michael Raml (FP) sagt, der ebenfalls Mitglied des Krisenstabs ist.

So wird die positiv getestete Person eingehend darüber befragt, mit wem sie in den vergangenen zwei Tagen Kontakt hatte. Da gibt es zum einen die sogenannten Kategorie-1-Kontaktpersonen. Zu ihnen zählen erst einmal Familienmitglieder, die mit der angesteckten Person im selben Haushalt leben.

Dann Menschen, denen der Betroffene in den letzten 48 Stunden die Hand gegeben hat. Oder Menschen, die mit dem in der Amtssprache "Covid-19-Fall" Genannten innerhalb eines Zwei-Meter-Radius mehr als 15 Minuten lang Kontakt hatten.

Sowie das Gesundheitspersonal, das ohne Schutzkleidung Kontakt mit dem Betreffenden hatte, oder Menschen, die mit dem Infizierten in derselben Reihe eines Flugzeuges oder in den zwei Reihen davor oder dahinter gesessen sind.

Alle diese Personen müssen ermittelt werden, "denn auch sie werden unter Quarantäne gestellt und bekommen einen entsprechenden Bescheid zugestellt", erklärt Luger. Schließlich sei das Risiko, dass sich Kategorie-1-Kontaktpersonen angesteckt haben, sehr hoch.

Dann geht es an die Ermittlung der Kategorie-2-Kontaktpersonen. Dazu zählen Menschen, die sich mit Infizierten in einem geschlossenen Raum aufgehalten haben, allerdings kürzer als 15 Minuten und mehr als zwei Meter entfernt. Und Personen, die mit Infizierten im selben Flieger gesessen sind, allerdings mehrere Meter entfernt.

Diese Personen haben eine sogenannte Niedrig-Risiko-Exposition. Das heißt, dass zwar auch ihre Daten erhoben und sie angewiesen werden, den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten, in Quarantäne müssen sie aber nicht. Vielmehr werden sie aufgefordert, soziale Kontakte und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stark zu reduzieren.

Dass die sogenannten Kontaktpersonen nicht auch darauf getestet werden, ob sie sich infiziert haben, "stößt nicht bei allen auf Begeisterung", sagt Luger. Aber die Regelung sei derzeit so.

Ist die Quarantäne bei einem Infizierten abgelaufen, muss dieser innerhalb von 24 Stunden noch zweimal getestet werden. Nur wenn beide Tests negativ sind, wird die Quarantäne aufgehoben.

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28. März 2024