Verbot von Teich in Schutzgebiet bestätigt
LINZ. Landesverwaltungsgericht gab der Stadt Linz recht – Ehepaar muss kleines Biotop in Scharlinz zuschütten.
Zuschütten muss ein Ehepaar im Linzer Stadtteil Scharlinz ein zehn Quadratmeter großes Biotop, das es vor 20 Jahren angelegt hat. Diese Anordnung des Magistrats Linz hat nun das Landesverwaltungsgericht bestätigt.
Wie von den OÖNachrichten berichtet, hat sich der kleine Teich im Garten von Karl und Hannelore Kranewitter zum Laichplatz von Kröten, Teichmolchen und ähnlichen Amphibien entwickelt. Auch Insekten und Vögel tummeln sich dort, da der Teich eine Tränke für diese Lebewesen ist. Der Haken an der Sache ist, dass sich das Biotop in der Linzer Wasserschutzzone 1 befindet.
In diesem Bereich in Scharlinz sind laut Wasserschutzgebietsbescheid Aufgrabungen und Baggerungen verboten. Der Teich ist zwar nicht tiefer als 90 Zentimeter und mit einer Folie ausgelegt. Trotzdem sei er illegal, da er sich "im unmittelbaren Nahbereich einer Brunnenanlage des Wasserwerks" befinde, so das Gericht, vor dem das Ehepaar Kranewitter gegen den Bescheid der Stadt berufen hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass die Folie löchrig werde und dadurch "mikrobiologisch belastetes Biotopwasser" im Schutzgebiet versickere, so das Gericht.
Keine gärtnerische Arbeit
Karl Kranewitter hatte das Verwaltungsgericht angerufen und ausgeführt, dass das Anlegen des Teichs gärtnerische Arbeit gewesen und deswegen vom Grabungsverbot im Wasserschutzgebiet ausgenommen sei.
"Das Biotop stelle keinen besonders gelagerten Grenzfall dar, bei dem es im Ermessen der Behörde stünde, allenfalls eine Ausnahme von den Verbotsbestimmungen zu erteilen", heißt es in der Erläuterung des Landesverwaltungsgerichts. Zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht war auch ein Sachverständiger für Geohydrologie (Wissenschaft vom Wasser in der Erdkruste) beigezogen worden.
Das Gericht ließ das Argument des Teichbesitzers, dass das Anlegen des Biotops gärtnerische Arbeit gewesen sei, nicht gelten. Das eigenmächtige Ausgraben falle darum nicht unter die Ausnahme einer gärtnerischen und landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung.
Eine Einzelbewilligung für den Teich zu erteilen, komme nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht. Eine solche Ausnahmegenehmigung sei nur möglich, wenn es sich um einen "besonderen Grenzfall" handle und eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu befürchten sei.
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In Zeiten wo die Trockenheit zunimmt würde ein kleines Biotop aber schon nirgendwo schaden.
Die Entscheidung der Behörde ist meiner Meinung nach typisch nach der" mir san mir"Methode gefallen.
Ich kann mich noch gut an die Begradigung der Bäche erinnern,heute wird mit teurem Steuergeld zurückgebaut.
Soweit ich auf Grund des Bildes beurteilen kann, ist der Teich fast zugewachsen. Also ein paar Scheibtruhen Erde drauf und gut ists.
Wer in einer derartigen Wasserschutzzone siedelt, hat nicht nur Vorteile, wie vergünstigten Gasbezug, sondern auch Verpflichtungen und Einschränkungen.
Ich hoffe, dass sich ein neues Biotop schaffen lässt, indem die Pflanzen beispielsweise in (Maurer-)Trögen angepflanzt werden und das ganze dann halt nicht eingegraben wird.
Etwas bösartig: Ein ersatzweise angelegter Rasen könnte ja dann gut gedüngt und mit Unkrautvernichtern behandelt werden...
Einem Sachverständigen würde ich absolut nicht den SACHverstand abstreiten. Er wird sicher beurteilt haben, wie wenig filternde Humusschicht nach den Abgrabungen übrigblieb und ob nun verunreinigtes Wasser in die darunterliegenden Schotterschicht gelangen könnte.
Im Quellschutzgebiet Heilham durften auch keine (hölzernen) Zaunpfähle eingeschlagen werden (langer Rechtsstreit) oder das Schnittgut auf den Wiesen verbleiben. Ein (Urnen-)Friedhof ist aber ok und Tankstellen werden schön von der Grenze "umschifft".
Kleinlich bis zum gehtnichtmehr. Und der Sachverständige beweist recht wenig Sachverstand.