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Testbetrieb für E-Scooter in Linz startet im März

14. Februar 2019, 00:04 Uhr
Testbetrieb für E-Scooter in Linz startet im März
Mit den E-Scootern unterwegs Bild: (Arolla)

LINZ. Gratis fahren bei Pilotprojekt in Tabakfabrik.

Ab März wird der eine oder andere von der Tabakfabrik mit einem E-Scooter unterwegs sein. Denn dann startet der österreichische E-Scooter-Verleiher Arolla seinen Testbetrieb in Linz und Wels. Ein weiterer Partner in Linz ist das Unternehmen ePunkt. Während der Testphase können die Scooter gratis ausprobiert werden, laut den Verantwortlichen bei Arolla bietet das Start-up-Hub in der Tabakfabrik "das perfekte Zielpublikum".

"E-Scooter sind ein interessantes Vehikel, um die ‚Last Mile‘ zu fahren", so Arolla. Eine Alternative können die Scooter aber nur sein, wenn sie gratis oder günstig angeboten werden.

Nach dem Testbetrieb sollen die E-Scooter ab April flächendeckend in der Landeshauptstadt und Wels vertreten sein, weitere Städte sollen folgen. In Kooperation mit Unternehmenspartnern werden Modelle angeboten, die es ihren Kunden erlauben, gratis zu fahren. Im Normalbetrieb kosten die ersten fünf Minuten Fahrt einen Euro, darüber hinaus kostet jede weitere Minute 10 Cent. Fahren dürfen bei Arolla Jugendliche ab 14 Jahren.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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praxma (31 Kommentare)
am 15.02.2019 20:42

Ist ja auch fast geschenkt! „Nur“ 7 Euro pro Stunde...rechnet eigentlich noch irgendwer?? Lg

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Happy420 (250 Kommentare)
am 19.02.2019 07:02

nicht übertreiben, es sind doch nur 6,5€ grinsen

Die verwendeten Segway ES1 kosten übrigens ca. 450€, nach 70h / ~3d rentiert sich also schon die Anschaffung eines eigenen Gerätes.

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 14.02.2019 08:52

Wie sieht es rechtlich aus, wird man von der Polizei abgestraft, wenn man auf Gehsteigen oder in der FUZO fährt?

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franz.rohrauer (1.041 Kommentare)
am 14.02.2019 15:15

Kommt auf's Fahrzeug an. Wenn das Gefährt motorisiert ist (und das sind Scooter meines Wissens):
- Wenn Antrieb mit Verbrennungsmotor:
-- Wenn Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h: Fahrzeug gilt als anmeldepflichtiges Kraftfahrzeug
- Wenn Elektroantrieb:
-- Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h: Fahrzeug gilt als anmeldepflichtiges Kraftfahrzeug
-- Leistung über 600 Watt: Fahrzeug gilt als anmeldepflichtiges Kraftfahrzeug

Alles, was darunter liegt, gilt als nicht anmeldepflichtiges Kraftfahrzeug, Fahrrad oder Kinderspielzeug. Die dafür geltenden Regeln findet man unter
- aussagekräftiger Überblick: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.280200.html#fahren
- Details Scooter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.280200.html
- Details Fahrrad: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/61/Seite.610300.html
- Details Kinderspielzeug, Seqways: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/378/Seite.3780000.htm

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 14.02.2019 15:25

"Kommt auf's Fahrzeug an."

Die Frage war auf den Artikel und die betreffenden E-Scooter bezogen. zwinkern

Wenn die Stadt Linz keine Sonderregeln aufstellt, wird es jedenfalls einen Graubereich geben. Die Benutzung ist nur erlaubt, wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Und das ist zu den Zeiten auf der Landstraße, wenn etwas mehr los ist, jedenfalls der Fall, dass man andere behindert.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 14.02.2019 08:44

Sehr netter, aufgelegter und österreichischer Markenname. Gefällt mir.

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franz.rohrauer (1.041 Kommentare)
am 14.02.2019 06:20

Dass die flotten Flitzer gerade in der Stadt ihre Vorzüge haben, kann man auch in Linz - insbesondere rund um den Hauptbahnhof - täglich sehen.

Bin schon gespannt, wie das logistisch bewältigt wird. Wie es NICHT geht, wurde in den letzten Jahren andernorts bereits hinreichend erarbeitet. Hoffen wir, dass es in Linz besser läuft...

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