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Streit um Fußballfelder: Beschwerde abgewiesen, Bürger frustriert

Von Linzer Lokalredaktion   23.November 2019

Die „Überparteiliche Plattform für den Erhalt der Waldfläche“ kämpft, wie berichtet, gegen die Ausweitung der Fußballfelder nahe der Raiffeisen Arena in Pasching.

Grundsätzlich gibt es einen rechtskräftigen Rodungsbescheid und auch eine naturschutzbehördliche Bewilligung liegt vor. 

Zuletzt hatte die Bürgerinitiative eine Überprüfung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes bei der Gemeinde Pasching gefordert. Paschings Bürgermeister Peter Mair (SP) wies dies als unzulässig ab. Es bestehe keine rechtliche Grundlage für eine Überprüfung der Flächenwidmung.

Gegen diesen Bescheid erhob die Sprecherin der Bürgerinitiative, Ruth Kropshofer, Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Nun liegt die Entscheidung vor: Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Kern der Argumentation: Ein Antrag auf eine Überprüfung von Verordnungen, wie sie etwa Flächenwidmungspläne von Gemeinden sind, könne ausschließlich beim Verfassungsgerichtshof gestellt werden.

„Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis“, sagt Kropshofer, die den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht unternehmen wird. „Das können wir uns finanziell nicht leisten“, so die Sprecherin der Bürgerinitative im OÖN-Gespräch. Trotz Anrainer- und Klimaschutz sei es nicht gelungen, das Projekt zu verhindern. 

Für die Anrainer beim Paschinger Waldstadion besteht damit laut Kropshofer keine Möglichkeit, die Umwidmung für die geplanten Fußballtrainingsfelder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens überprüfen zu lassen. "Damit werden wir nie erfahren, ob in diesem Fall wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend waren oder ob die Interessen der Anwohner nicht massiv verletzt werden", so Kropshofer am Samstag in einer Aussendung.

Für die Bürgerinitiativen-Sprecherin ist die aktuelle gesetzliche Lage in Oberösterreich "völlig unzureichend". Die Bürgerinitiative hat sich an das EU-Parlament gewandt, um eine rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention zu erreichen, durch die Bürger mehr Rehte bei umweltrelevanten Entscheidungen erhalten würden.

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