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Sexualtäter wurde verurteilt: "Zahlreiche Therapien gescheitert"

Von Robert Stammler   19.November 2019

Ein 28-Jähriger aus dem Iran ist gestern vom Landesgericht Linz wegen geschlechtlicher Nötigung bzw. sexueller Belästigung verurteilt worden. Der Mann soll im Linzer Stadtgebiet zehn jungen Frauen in der Nacht nachgestellt haben und sie massiv im Gesäß- und Intimbereich begrapscht haben.

"Jung und fesch" mussten sie sein, dann entsprachen die Frauen, die zu den mutmaßlichen Opfern des angeklagten 28-Jährigen geworden waren, auch dessen "Beuteschema". Eine Frau soll er sogar bis zu ihrer Wohnungstür verfolgt haben. Nach insgesamt drei Prozesstagen erfolgte gestern das Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe unbedingt. Zudem beschloss der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ursula Eichler, den 28-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen: wegen seiner "höhergradigen geistigen Abnormität", wie es im Fachjargon heißt. Weil weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt eine Erklärung dazu abgaben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der mutmaßliche Täter trieb vor allem im Süden von Linz sein Unwesen. Mitten in der Nacht begab er sich auf die Straße, um junge Frauen zu verfolgen. Neun Opfer "erwischte" er dabei im Zeitraum von März bis Ende Juli 2018.

Die Linzer Polizei war dem unbekannten Täter damals bereits auf den Fersen, führte massive Fahndungsmaßnahmen durch. So waren beispielsweise Polizistinnen in Zivil als "Lockvögel" nachts unterwegs. Schließlich geriet der inzwischen 28-Jährige bei einer Verkehrskontrolle auf der Wiener Straße ins Netz der Polizei. Die Beamten fuhren mit ihm in seine Wohnung in Kleinmünchen, wo die Ermittler auch Kleidungsstücke fanden, die der Täter bei den Übergriffen getragen hatte.

Rückfall nach Enthaftung

Zunächst wurde die Untersuchungshaft verhängt, in der der Mann bis Oktober 2018 auch verblieb. Doch dann entschied sich das Gericht, den Mann gegen "gelindere Mittel" freizulassen. Dem 28-Jährigen wurde aufgetragen, sich regelmäßigen Therapien samt einer Männerberatung zu unterziehen. Doch seine Freiheit nutzte der Täter aus, um heuer im März erneut einen Übergriff auf eine Frau zu begehen. Daraufhin wurde er neuerlich verhaftet.

Bei der Verhandlung kam gestern auch ein Gerichtspsychiater zu Wort. Das Grapschen sei bei dem Mann "zwanghaft", sagte der Experte. Er verglich den Angeklagten mit einem Exhibitionisten: "Sie wollen Aufmerksamkeit erregen." Ohne entsprechende Behandlungen seien bei ihm "mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Grapschhandlungen zu erwarten", zudem seien bei dem Mann bereits "zahlreiche ambulante Therapieversuche gescheitert."

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18. April 2024