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Prozess: Viruskranker bespuckte Schwangere

Von (staro), 22. Jänner 2019, 00:04 Uhr
Prozess: Viruskranker bespuckte Schwangere
Urteil: Bedingte Haftstrafe Bild: vowe

LINZ. Verurteilung nach Eskalation in Linzer Apotheke.

"Bin ich noch gesund, oder habe ich mich und mein Baby mit Hepatitis C angesteckt?" Das monatelange Bangen einer Linzer Apothekerin ist noch nicht zu Ende, denn die Frist für die sechsmonatige Inkubationszeit des Virus ist noch nicht abgelaufen. Erst im Februar wird sich herausstellen, ob die 29-Jährige und ihr Kind infiziert wurden.

Die Apothekerin war im August 2018 von einem Kunden, einem drogensüchtigen Hepatitis-C-Patienten (46), wüst beschimpft und zwei Mal mit den Worten "Das hast du jetzt davon" bespuckt worden – mitten ins Gesicht. "Es war ein richtiger Sprühregen", sagte das Opfer.

Gutachten: Ansteckung möglich

Der Angeklagte musste sich gestern wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Mann tauchte täglich in der Apotheke auf, um sich seine Ration Substitol – ein Drogenersatz-Medikament für Heroin-Abhängige – abzuholen. "Ich hatte zuletzt den Verdacht, dass er das Substitol nicht geschluckt, sondern ausgespuckt hat", sagte die 29-Jährige. Diesen Verdacht habe sie dem verschreibenden Arzt auch mitgeteilt. "Das ist meine Pflicht als Apothekerin, es geht ja darum, Missbrauch zu vermeiden."

Der 46-Jährige gab das Spucken zu. Doch keinesfalls habe er damit beabsichtigt, die Schwangere anzustecken. Laut Gutachten der Gerichtsmedizin ist eine Ansteckung mit Hepatitis C durch bloßes Anspucken nur "theoretisch" möglich.

Das Gericht sprach den Mann daher vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung frei und verurteilte ihn wegen Beleidigung zu sechs Wochen bedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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18  Kommentare
18  Kommentare
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Reisbauer (85 Kommentare)
am 22.01.2019 22:33

Interessant, wie hier alle den Richter bashen. Der handelt auch nur Aufgrundlage der Gesetze. Wenn durch das Gutachten keine Gefährdung hervorgeht, was soll er dann sonst machen? Es bleibt nur reines Bespucken übrig.
Auch interessant, dass hier die Inkubationszeit nicht abgewartet wird? Wurde die Frau doch angesteckt, dann kann der Mann dafür nicht noch einmal belangt werden, oder?

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 23.01.2019 07:41

Volle Zustimmung zu diesem Kommentar. Da gehen mit einigen wohl die Emotionen durch.
Bin nur froh, dass wir für solche Entscheidungen unabhängige Richter haben die die Gesetze vollziehen und nicht "das Volk" mit Daumen hoch oder runter über Schicksale entscheidet.
Voll grausliche und herabwürdigende Sache, keine Frage - rechtfertigt aber nicht jahrelangen schweren Kerker.

Die Inkubationszeit wurde wohl nicht abgewartet weil sich die Frau praktisch nicht angesteckt haben kann.

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Ralphsutton (53 Kommentare)
am 24.01.2019 12:22

Auch Ihre Ausführung ist unrichtig. "Praktisch", "Theoretisch" gibt es rechtlich nicht. - Das Gutachten hielt eine Ansteckung durch die Vorgeschichte des Angeklagten für möglich. Das Spucken stand auch nicht im Vordergrund, sondern der blutige Mund des Angeklagten durch fehlende oder kaputte Zahnprothese und dem starken Drogenmissbrauch. Auch stand der Angeklagte während des Prozesses offensichtlich unter starkem Drogeneinfluss, aber das, sowie sein ganzes Verhalten und die stark kriminelle Vorgeschichte (inklusive offene Haftstrafe von 9 Monaten!!!) interessiert keinen! Man darf sich nicht wundern, wenn Polizisten, Ärzte, Apotheker, Sanitäter etc. immer mehr sich zurückziehen und selbst auch kein Risiko mehr eingehen wollen, wenn die Gesellschaft und die Öffentlichkeit auch durch Richter wie diesem (Nimmervoll) solche Taten und Akte zulässt.

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Ralphsutton (53 Kommentare)
am 24.01.2019 12:17

Erschreckend, wie Personen wie Sie, ohne beim Prozess dabei gewesen zu sein hier juristischen und medizinischen Blödsinn posten. Auch die OÖN berichten hier falsch! Das Gutachten der Gerichtsmedizin, schloss in diesem Fall durch die Tatsache, dass der Angeklagte (Christal abhängig, falsches Gebiss)Blutungen im Mund hatte eine Ansteckung nämlich NICHT aus sondern hielt diese für möglich. Man stellte nur fest, dass durch Spucken "theoretisch" keine Ansteckung möglich sei. Für eine Ansteckung reichen mikrobiologische Blutauflagerungen komplett aus! Punkt 2. Der Angeklagte unterbrach im Gericht ca. 20 mal die Verhandlung, unterbrach Zeugen, lief im Saal herum, schlief einmal ein und der Richter unternahm nichts. Ganz im Gegenteil, die Schüler welche im Saal saßen lachten und grölten, weil das Ganze so lustig war. Der Angeklagte log bei all seinen Aussagen und von den Zeugen wurde alles genauso bestätigt wie die STA es angeklagt hatte

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amha (11.322 Kommentare)
am 22.01.2019 19:44

Es ist höchst an der Zeit, Richtern ein strenges Korsett an Mindeststrafen, Urteilsaufhebungen und eventuell auch Amtsenthebungen, anzulegen.

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 23.01.2019 07:25

Wie hoch wäre dann die Mindeststrafe für Bespucken?
Ist voll grauslich aber keine schwere Straftat

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 23.01.2019 10:12

So lange, wie die Inkubationszeit mit Häpatitis gehört der ins Häf'n. Und in dieser Zeit auf "kalten Entzug"!

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Wosisdolos (711 Kommentare)
am 22.01.2019 17:59

So eine Dreckszecke... Hoffentlich verr... Er qualvoll

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 22.01.2019 17:01

Sachen gibts - Wahnsinn.

Mich schreckts immer wieviele in Österreich
darauf angewiesen sind.

Der Frau und dem Kind alles Gute.
diese Ungewissheit etwas nicht zu wissen,
auf eine Entscheidung ist das schlimmste.

Noch dazu wenns ums Leben geht.

Was wäre die Alternative für solche Freaks.
Die werden ja immer mehr.

Verschreibung hörte ich von zwei Arbeitskollegen die auch schon seit jungen Jahren abhängig waren,
geht ja nur bei der BH - Kontrolle.

Wieviele in OÖ gibts da eigentlich.

Täglich der Gefahr eines Zugriffes ausgesetzt sein,
ist ja ein Wahnsinn.

Apotheke zu führen, dürfte ein gefährlicher Job sein.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.01.2019 14:47

Ich habe heute etwas weitaus heftigeres von einer Bekannten aus Amerika bekommen.

Dort kursieren Bananen, die mit HIV and anderen Viren infiziert sind. Jemand spritzt das Zeug in die Bananen.

Man soll also eine Banane zu immer erst genau ansehen und vor dem Verzehr in mehrere Stücke zerteilen. Ist ein Teil des Inhaltes rot, dann nicht essen sondern die Polizei informieren.

Die Welt wird immer kaputter bzw. die Menschen.

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dpxpd (164 Kommentare)
am 22.01.2019 18:03

Jeden dämlichen Schas sollte man als mündiger Bürger halt auch nicht glauben. Die Sache mit den "HIV-Bananen" kursiert auf Seiten wie Facebook und man findet etliche Beiträge im Internet, die diesen Schwachsinn widerlegen.

siehe:

https://www.mimikama.at/allgemein/hiv-bananen/

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 22.01.2019 18:27

@Killerkaninchen, das ist ein HOAX, eine bewusste Falschmeldung.
Wie schon jemand anderer so treffend geschrieben hat, man sollte als mündiger Bürger nicht jeden Sch.... glauben.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 23.01.2019 06:56

Aber es hat schon was, wenn ein untriebiger Ehegespons daheim sagen kann...du bist schuld, dass ich Aids habe, du hast die Bananen gekauft...

Zum Artikel: Man kann Gesetze so oder so auslegen, einen gewissen Spielraum gibt es, aber hier wurde meiner Meinung nach viel zu milde über den Spuckerling geurteilt. Ob der Richter die Sorgen und Ängste der Frau in sein Urteil mit einbezogen hat, wage ich zu bezweifeln.

Für die Frau und ihr Baby alles alles Gute!

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Ralphsutton (53 Kommentare)
am 22.01.2019 10:21

Dieses Urteil sowie der Prozess ist ein Witz! Was hier nicht geschrieben wurde: Der Täter ist ein verurteilter Straftäter welcher noch immer Haftaufschub hat und eigentlich schon lange im Gefängnis sitzen müsste! Er flog auch bei einer anderen Apotheke raus, weil er drohte andere anzustecken...

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amha (11.322 Kommentare)
am 22.01.2019 19:42

Wir haben kein Problem mit der Gesetzgebung, jedoch ein Riesiges mit unserer Justiz!

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wolfman1 (99 Kommentare)
am 22.01.2019 10:02

Bravo Österreich für diesen Freispruch.
Hauptsache gegen die Opfer und das Gesindel mit Samthandschuhen anfasse.

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vjeverica (4.297 Kommentare)
am 22.01.2019 09:00

der Richter gehört selber angespuckt! Ob da dann die Strafe vom Richter-Kollegen auch so gering ausfallen würde?

wenn man bedenkt, welche Sorgen die Frau sich nach wie vor um das ungeborene Kind und auch sich selber macht! Diese seelische Belastung und dann nur ein bissi bedingt?

Der Respekt und die Achtung untereinander wird immer geringer - aber die Leute haben ja auch überhaupt nix mehr zu befürchten.

Der Typ weiß, wo die Frau arbeitet - was passiert als Nächstes? Racheakt!
Und dann heißt es - der ist ja arm und süchtig und unzurechnungsfähig. Und Stimmen hat er wahrscheinlich auch noch gehört.

Händler gehören strengstens bestraft, Nicht-Österreicher raus geschmissen.
Und die Süchtigen selber sollten auch nicht mehr mit Samthandschuhen angefasst werden, so wie der Typ dieser Tage:
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/drogenlenker-war-ohne-fuehrerschein-unterwegs;art4,3094159

Keine Macht den Drogen! Ordentliche Strafen (Sozialdienste?!) f.Drogen- (und Alko-)Lenker!

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Banker10 (300 Kommentare)
am 22.01.2019 07:52

Würde der Richter ebenso entscheiden, wenn er der Bespuckte wäre?
Respektlosigkeit nimmt leider zu. Und sicher ein Transferleistungsempfänger.

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