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Prozess: Geldstrafe für Lebendköder-Fischen im Winterhafen

Von (staro), 22. Jänner 2019, 00:04 Uhr

LINZ. Pensionist verwendete ein Rotauge als Lebendköder und muss wegen Tierquälerei nun 1200 Euro Strafe bezahlen.

Wegen Tierquälerei ist ein Pensionist (60) gestern in Linz zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Der gebürtige Türke hatte im Sommer des Vorjahres im Linzer Winterhafen beim Fischen ein Rotauge als Lebendköder verwendet und war dabei von einem Kontrolleur erwischt worden.

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte, der schon im Jahr 2016 für dieses Delikt eine Verwaltungsstrafe bekommen hatte, allerdings alles andere als geständig: Sehr wohl habe er das Rotauge, bevor er es auf dem Angelhaken aufgespießt habe, erschlagen, um dem Fisch die Qualen zu ersparen, beteuerte er gegenüber Richter Rainer Nimmervoll.

"Mit Finger zu Tode geschnippt"

Er habe dem Rotauge mit dem Finger zwei Mal auf den Kopf "geschnippt", so der 60-Jährige. Er sei der Meinung gewesen, dass der Köder schon tot gewesen sei. "Oder nur noch ein bisschen lebendig", räumte er ein. "Ein bisschen tot gibt es nicht", erwiderte der Richter, der den Aussagen des Fischerei-Aufsichtsorgans Glauben schenkte. Der Zeuge war an diesem Tag von anderen Anglern verständigt worden, dass der Pensionist "schon wieder" mit Lebendködern angle.

"Ich habe ihn dann aufgefordert, dass er die Angel einholen soll", erinnerte sich der Zeuge. Doch dies habe der belangte Fischer nur sehr langsam getan: offenbar in der Hoffnung, dass der Köder dabei noch abreißen würde. Doch das passierte nicht, und so kam aus dem Wasser das zappelnde Rotauge wieder zum Vorschein, wie der Zeuge schilderte.

"Das Fischen mit Lebendködern ist schon seit 20 Jahren verboten", sagte der Kontrolleur. Aus gutem Grund: "Fische verspüren genauso Schmerzen." Ein Rotauge mit dem Finger einfach tot "zu schnippen", sei zudem nicht möglich, das gehe nur "mit einem festen Schlag gegen den Kopf", so der Zeuge.

Im Winterhafen würden sich auch andere Fischer nicht an Regeln halten, konterte der Angeklagte: "Da fangen welche neun Forellen, obwohl sie nur zwei rausholen dürfen." "Zeigen Sie alle an, das ist Ihr gutes Recht", antwortete der Richter und sprach den 60-Jährigen rechtskräftig schuldig. 

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1  Kommentar
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Hoegli (215 Kommentare)
am 25.01.2019 06:42

Immer wieder unfaßbar wozu der Mensch fähig ist.
Naja, der Fisch schreit nicht, also wird er wohl auch keine Schmerzen haben.
Großartiger Richter ‚ein bißchen tot gibt‘s nicht‘
Danke für das Urteil!
(leider fraglich ob’s was ändern wird)

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