Nach viel Kritik: AEC-Rampe für Radler freigegeben
LINZ. Es war ein Ärgernis für viele Radfahrer, das Diskussionsstoff geliefert hat: Die Rede ist von dem seit 2018 geltenden und nun aufgehobenen Fahrverbot auf der Rampe beim Ars Electronica Center.
Eine Beschwerde war der Grund für die Sperre durch die Bezirksverwaltungsbehörde, die davor geduldete Benutzung der Rampe durch Radfahrer war damit Geschichte.
Bis jetzt: Wie angekündigt wurde die Rampe nach einer Prüfung nun offiziell unter Auflagen für den Radverkehr freigegeben. So gilt auf dem neu verordneten kombinierten Geh- und Radweg ein Tempolimit von zehn km/h.
Nur Abfahrt von Brücke erlaubt
Radler dürfen die Rampe nur zur Abfahrt zum Jahrmarktgelände nutzen. Für all jene, die vom Donauradweg kommen, gilt Einfahrt verboten. Vizebürgermeister Markus Hein (FP) begründete das Auffahrverbot auf die Nibelungenbrücke mit Platzgründen und damit, dass man niemanden motivieren wolle, "die Brücke am falschen Radstreifen zu queren". Radler, die in die Innenstadt wollen, müssen bekanntlich die andere Brückenseite nutzen. Mit der Freigabe wird auch eine kritisierte Gefahrenstelle entschärft. Denn der Radweg über die Brücke Richtung Urfahr endet in der Busbucht, ein Ausweichen über die Rampe ist nun wieder möglich.
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