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Linz bekommt zweite Waffenverbotszone

Von nachrichten.at/apa, 08. Oktober 2019, 12:02 Uhr
Die Linzer Altstadt Bild: (Weihbold)

LINZ. Linz bekommt nach dem Hinsenkampplatz in Urfahr eine zweite Waffenverbotszone.

Auch in der Altstadt soll voraussichtlich ab 1. November das Tragen von Waffen untersagt sein, kündigte Landespolizeidirektor Andreas Pilsl an. Das genaue Gebiet werde in der vorerst für drei Monate geltenden Verordnung definiert.

OÖN-TV-Bericht:

Nachdem es in dem beliebten Fortgeh-Viertel immer wieder zu Gewalttaten kommt, zuletzt zu einer Messerstecherei am vergangenen Wochenende, forderte Stadtrat Michael Raml (FPÖ) am Dienstag ein solches Verbot. Man habe damit am Hinsenkampplatz, wo es seit Dezember des Vorjahres aufrecht ist, gute Erfahrungen gemacht, hieß es vonseiten der Polizei. Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen und sogar Taschenmesser sind dort nicht gestattet. Ausnahmen gibt es für Einsatzkräfte und Personen mit waffenrechtlicher Bewilligung.

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47  Kommentare
47  Kommentare
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jw0815 (308 Kommentare)
am 09.10.2019 13:10

Tja, geliefert wie bestellt.

Eine offene und liberale Gesellschaft braucht möglichst viele Leute, die sich an Spielregeln halten - auch im öffentlichen Raum.

Wenn es immer mehr Leute gibt, die diese Spielrregeln nicht einhalten und z.B. mittels Messer die Ehre verteidigen oder das eigene Taschengeld aufbessern, so können die Regeln eines zivilisierten Miteinanders nur noch mit erhöhtem Polizeiaufgebot oder anderen Maßnahmen wie z.B. das Waffenverbot durchgesetzt werden.

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Kodiak (1.142 Kommentare)
am 09.10.2019 12:23

Donnerkuppel a`la Mad Max am Marktplatz und gut is!

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bravespferd (4.628 Kommentare)
am 09.10.2019 07:21

zum Rückwärtsessen diese sinnlose Verbote. Die, die‘s betrifft wissen das ja nicht mal und wenn, wirds ihnen egal sein. Und wenn kein Messer da ist, wirds eben eine abgebrochene Bierflasche. Und eigentlich passier eh wenig, wenn man bedenkt wie provokant und nervig besoffen viele sind. Herr Fpö Jambo, das ist wieder nur wichtigtuerischer Müll. Wie alles von eurem Haufen.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 09.10.2019 07:48

"Und eigentlich passier eh wenig"

Ja, das Gefühl habe ich auch. *Sarkasmus off*

"wenn man bedenkt wie provokant und nervig besoffen viele sind."

Sie sprechen aus Erfahrung?

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docholliday (8.167 Kommentare)
am 09.10.2019 08:51

@Bravespferd:
Und Ihre Lösung wäre?
Da ja eh wenig passiert?

Sie sind ja komplett besoffen will ich meinen!

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 08.10.2019 23:01

Darf man denn ansonsten Waffen, bzw. große Messer mit sich führen ?

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 09.10.2019 07:48

Ja. Ein Blick ins Gesetz würde genügen.

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ob-servierer (4.500 Kommentare)
am 08.10.2019 22:15

Warum nicht gleich ganz Linz zur waffenfreien Zone machen, hätte auch die gleiche Wirkung, nämlich NULL !

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nuevaarte (222 Kommentare)
am 08.10.2019 20:22

Die Polizei hat’s wohl auf die Radtouristen abgesehen, die mit Taschenmessern auf der Parkbank jausnen. Jeden Möchtegern-Messerstecher interessiert das Verbot wohl einen feuchten Kehricht!

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dachbodenhexe (5.667 Kommentare)
am 08.10.2019 20:16

Diejenigen die immer noch glauben, daß mit zahnlosen Verboten kriminelle Naturen in ihre Schranken gewiesen werden, müssen doch sehr, sehr naiv sein !

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 08.10.2019 19:15

Ich bin ja so froh dass in Rest Linz noch alle Wahnsinnigen bewaffnet herum laufen dürfen .......

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meisteral (11.744 Kommentare)
am 08.10.2019 19:04

Wie wäre es einmal mit einer „ich will nicht niedergeschlagen werden“-Zone?
Ähnlich utopisch?

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Infoplus (1.148 Kommentare)
am 08.10.2019 19:04

Aber die illegalen durchfahren in der Altstadt das kümmert keinen, besonders Richtung Landhaus

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meisteral (11.744 Kommentare)
am 08.10.2019 19:32

Ich hab es jetzt 10 mal gelesen, ich versteh es nicht (oder soll es Kauderwelsch sein?).
Entspricht ihre deutsche Sprachkenntnis überhaupt jenen Kentnissen der Menschen, die sie so gerne verunglimpfen? Wenn man ihr Posting liest, kommt ein klares „NEIN“!

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betterthantherest (34.004 Kommentare)
am 08.10.2019 19:02

Der Taschenmesserbesitzer wird kriminalisiert, jenen die sich sowieso nicht um Recht und Gesetz scheren wird dieses Verbot egal sein.

Super Sache.

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Infoplus (1.148 Kommentare)
am 08.10.2019 18:52

Glock ja Taschenmesser nein Pfefferspray ?

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Mgaeckler (481 Kommentare)
am 08.10.2019 17:20

Was ist der Sinn dieses Verbots?
Personen, die von vornherein vorhaben, eine Straftat zu begehen, werden sich von so einer Verordnung wohl kaum abhalten lassen. Solche Personen, die ganz spontan entscheiden, Ihre Waffe zu benutzen, wird man davon abhalten, wenn sie sich denn an die Verordnung halten wollen. Wieviele werden das sein?

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 08.10.2019 17:07

Reale (wenngleich auch zahnlose) Waffenverbotszonen gegen ' konstruierte Angsträume'... was sagt man dazu... hm...

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 08.10.2019 16:58

Uii, da werden jetzt die Straftaten
durch Waffengewalt aber gegen Null zurückgehen

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observer (22.212 Kommentare)
am 08.10.2019 16:43

Das mit den Waffenvebotszonen ist lächerlich, weil man offensichtlich nicht mal mehr ein Schweizer Messer mit sich führen darf. Vielleicht auch nicht mal eine Nagelfeile. Und die, die Böses im Schilde führen, die scheren sich um so was sowieso nicht. Trifft also wieder nur anständige BürgerInnen. Wer dort wohnt und verreist, der darf dann auch nicht mal ein kleines Taschenmesser mit sich führen - vielleicht auch keinen Stoppelzieher. Oder vielleicht in einem Koffer doch - wenn der womöglich versperrt ist ??? Ich bin ausserdem gar nciht sicher, wie weit so was gesetzlich wirklich hält. Denn es muss dann sicher rundum in entsprechender Grösse mit Tafeln kundgemacht werden, wo genau diese Verbote gelten, was davon genau erfasst ist etc. etc . Ein paar kleine Taferl werden wohl nicht genügen und nur eine Verlautbarung in irgendwelchen Medien auch nicht. Das schaue ich mir nämlich bei einem Gerichtsverfahren an, das womöglich bis zum Höchstgericht geht.

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Altabernichtbloed (332 Kommentare)
am 08.10.2019 16:17

Will man jetzt jeden durchsuchen? Ich meine, diese Messerstecher tragen die Tatwaffen ja nicht für jeden sichtbar mit sich. Wie kommen unbescholtene Bürger jetzt dazu, sich möglichen Unannehmlichkeiten unterziehen zu müssen? Und das nur, weil es in gewissen Kulturen Gang und Gäbe ist, ein Messer zu zücken.

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 08.10.2019 15:56

Idiotie! Ein Elektriker im Störungseinsatz darf in der Altstadt keine Hausbesuche mehr machen, denn in einer Werkzeugtasche befindet sich ja ein Kabelmesser!

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( Kommentare)
am 08.10.2019 17:41

Weinberg. Ich denke Handwerker sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 08.10.2019 15:10

Stehn da dann überall so Schilder, auf denen steht! Waffen verboten? 🗡🔨🗡⚔🔫🔧⚔

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 08.10.2019 14:49

Werter Stadtrat Michael Raml: Erklären sie dem einfachen Volk bitte wie es
mit den "guten Erfahrungen" bestellt ist!
Hält sich nun Max Mustermann daran, sein Victorinox tunlichst zu Hause
oder im Auto zu belassen, oder auch die Fachkräfte Klientel?

Jemanden der böses im Schilde führt, schreckt kein windelweiches Gesetz ab.

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tradiwaberl (15.610 Kommentare)
am 08.10.2019 15:31

Wer sind denn diese "Menschen, die wir nicht brauchen" ??
Komm, sagen sie es.

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 08.10.2019 16:55

Vielleicht Menschen die andere
"abstechen"?

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vorsicht (3.468 Kommentare)
am 08.10.2019 18:42

geh in O.

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 08.10.2019 15:52

Idiotisch! Ein Elektriker im Störungseinsatz darf in der Altstadt keine Hausbesuche mehr machen, denn in einer Werkzeugtasche befindet sich ja ein Kabelmesser!

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 08.10.2019 15:54

Gehört nach oben!

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vjeverica (4.297 Kommentare)
am 08.10.2019 13:58

ich habe da so einen praktischen Leatherman - das bedeutet, dass ich ihn aus der (Hand)Tasche rausgeben muss, wenn ich vorhabe, durch die Altstadt zu gehen oder die Unterführung vom Hinsenkampplatz zu benutzen (meist geh ich eh über die Schienen, wenn möglich *ggg*).
Ansonsten mache ich mich strafbar?
Falls ich ihn versehentlich mit habe - wird der mir abgenommen bei einer Kontrolle?
Muss ich Strafe zahlen bzw. werde angezeigt? (hoffentlich "auf freiem Fuß")
Wie hoch ist die Strafe?
Gibt es da "Schwerpunktkontrollen", speziell des nachts?
Wer kontrolliert das - die Stadtwache auch oder nur die Polizei?

Wem wir das zu verdanken haben, das wissen wir alle = weil ein Teil der hierzulande Herumlaufenden verbrecherisch veranlangt ist werden automatisch alle, auch die Normalos als möglicherweise heimtückische Schwerverbrecher angesehen?

Feitel-Clubs gibt's eh hoffentlich keine (mehr) in Linz? ;o)

Liebe OÖN - bissi kurz und wenig informativ, bitte nachholen *g*

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.10.2019 14:04

vonVJEVERICA

Muss ich Strafe zahlen bzw. werde angezeigt? (hoffentlich "auf freiem Fuß")

du bekommst SOFORT Fußfesseln...😉😉

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vjeverica (4.297 Kommentare)
am 08.10.2019 16:57

@Pepone

glaubst wirklich, dass ich so ein Promi bin, so ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft, gar eine Politikerin, dass ich Fußfessel-Wert habe? ;o)

So ein Fußfesselchen in Gold würde mir sicher stehen ;o))

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 09.10.2019 09:39

Ist zwar spät, ich antworte doch noch.
Mit einem Leatherman ist die gesetzliche Lage nicht eindeutig.
Es ist per Definition ein MultifunktionsWERKZEUG und nicht ein
(nur) Taschenmesser.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 08.10.2019 13:34

Verflucht, das ist nicht Urfahr!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 08.10.2019 14:40

Stimmt, ist nur die Überschrift, die falsch ist.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.309 Kommentare)
am 08.10.2019 13:33

Dürfen dann abends die Securities, die tagsüber im Landesdienstleistungszentrum ihr Unwesen treiben?
Wo sogar Frau Haiden ihre Pinzette abgeben muss, oder andere ihr Nagelputz-Taschenfeitl etc.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.10.2019 13:58

NEUJAHRSUNGLUECKSSCHWEINCHEN

NUR wenns den 12 Stundentag nicht überschreiten ...😜😜😜

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.10.2019 14:02

vor einiger Zeit habe ich ein Muskulöser langsam dahinspazierenden im LDZ angesprochen und gefragt was er da tue ...er konnte soooo schlecht deutsch dass er mir es nicht vernünftig erklären konnte.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.10.2019 13:27

heißt es also ÜBERALL woanders darf man es???

wenn ich mit Radl und Rucksack unterwegs bin habe ich immer mein Multifunktionsmesser eingesteckt ,ob ich nun in der Natur oder Altstadt bin .
Soll ich jetzt das Messer immer abgeben , wenn ja WOOO und WEEEMM ???

wird nun eine Lichtschranke wie bei Gericht beim Hauptplatz eingerichtet ???

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Kodiak (1.142 Kommentare)
am 08.10.2019 13:25

Das einzige, was sich zur bereits existierenden Gesetzeslage ändert ist dass man keine Taschenmesser mehr mitführen darf. Und selbst da gab es schon vorher eine Reglementierung über Klingenlänge und Fixiertart des Messers.

Was heißt: "Man habe damit am Hinsenkampplatz gute Erfahrungen mit der Verordnung gemacht"?
Halten sich jetzt leicht alle Rowdys dran und stecken keine Waffen mehr ein?
Wenn ein "Dudu" mit erhobenen Zeigefinger der Polizei reicht, weshalb hat es nicht schon vorher geheißen: "Leute, lasst den Sch***!"

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 08.10.2019 14:44

"Und selbst da gab es schon vorher eine Reglementierung über Klingenlänge und Fixiertart des Messers."

Das stimmt wenn sie in Deutschland leben.
Auf Österreich bezogen ist es schlicht falsch.

Hier als Erklärungshilfe: https://knife-blog.com/waffengesetz-in-oesterreich/#advgb-toc-114d0ce8-6efb-449a-b317-cdc0e48a85f2

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Kodiak (1.142 Kommentare)
am 09.10.2019 12:08

Oh, ok, das hab ich nicht gewusst! Stimmt, war falsch...

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ricki99 (1.021 Kommentare)
am 08.10.2019 12:42

So ein Schmarren, jetzt darf ich meinen "Leatherman" nichtmehr in der Handtasche mitführen, wenn ich durch die Altstadt gehe? Die haben doch ein Rad ab. traurig

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markusde (1.912 Kommentare)
am 08.10.2019 17:09

Bedank Dich bei den Willkommensklatschern und bei den uns zahlreich beehrenden Professoren und Fachkräften.

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( Kommentare)
am 08.10.2019 17:44

Ricki99. Beschwerde dich bei den kriminellen, denen man es zu verdanken haben. Musst aber auch diesen Gegenstand nicht bei dir haben. Pfefferspray ist erlaubt.

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Autofahra (115 Kommentare)
am 09.10.2019 01:01

Wieso sollte Pfefferspray erlaubt sein? Das fällt exakt genauso unters Waffengesetz und ist damit genauso reglementiert... Sonst dürfte ja bei Gericht und im Bierzelt jeder mit Pfefferspray rumlaufen, wär ja noch schöner!

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