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Kommt jetzt die Obergrenze für E-Scooter in Linz?

Von Julia Popovsky   12.Juni 2019

Probleme mit herumliegenden E-Scootern oder rücksichtslosen Fahrern gehören schon fast zum Alltag. Auch den Wienern ist diese Problematik nicht fremd: Erst gestern war dort ein E-Scooter-Fahrer unerlaubterweise mit einem Beifahrer und viel zu schnell mit 73 (!) km/h unterwegs.

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Die Stadt Linz will die Probleme nun mit einem Verhaltenskodex für die Verleiher der E-Scooter in den Griff bekommen. Die OÖNachrichten versuchen im Folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den trendigen Fortbewegungsmitteln zu geben.

Welche Beschwerden über E-Scooter gibt es?

Blockierte Rad- oder Fußwege, verstellte Fahrradständer, gefährliche Situationen im Straßenverkehr: Die Aufregung um die E-Scooter ist nicht neu, aber nun nehmen die Beschwerden zu und die Polizei muss immer öfter einschreiten. Das bestätigt Heinz Oberauer, Fachbereichsleiter vom Verkehrsreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos. "Es gibt mehr Unfälle, häufig fahren mehrere Personen mit einem E-Scooter, oder die Nutzer sind alkoholisiert." Auch der für Verkehr zuständige Vizebürgermeister Markus Hein (FP) spricht von vermehrten Beschwerden.

Was besagt der Linzer Verhaltenskodex?

Der Verhaltenskodex umfasst mitunter die gesetzeskonforme Ausstattung der E-Scooter, das Abstellen der Geräte und den Informationsaustausch mit der Stadt. "Wir wollen damit Missständen vorbeugen, die Unternehmen sollen ihre Nutzer stärker aufklären", sagt Hein.

Ist im Verhaltenskodex eine Tempo-Beschränkung in Fußgängerzonen vorgesehen?

Grundsätzlich ja, Hein möchte Rasern einen Riegel vorschieben: "Die Geräte sollen automatisch so eingestellt werden, dass in der Fußgängerzone nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann." Zonen, in denen die Geschwindigkeit gedrosselt wird, wünscht sich auch Markus Figl (VP), Bezirksvorsteher Innere Stadt Wien. "Wir haben im ersten Bezirk auch ,No Parking Zones‘ in Fußgängerzonen und Parkanlagen definiert."

Wie kann eine Limitierung der Anbieter oder der E-Scooter umgesetzt werden?

In Wien gibt es bereits eine entsprechende polizeiliche Verordnung. "Pro Anbieter sind maximal 1500 E-Scooter erlaubt, die Geräte müssen akkreditiert werden und erhalten eine amtliche Markierung", sagt Kathrin Ivancsits von der Mobilitätsagentur Wien. So eine Verordnung kann sich Hein auch für Linz vorstellen, sollte der Verhaltenskodex keine Besserung bringen: "Eine Reduktion auf 200 bis 250 E-Scooter pro Anbieter und eine Registrierungspflicht wären denkbar." In Graz ist derzeit noch kein E-Scooter-Verleiher aktiv, allerdings wird gerade eine Art "Rahmenvertrag" erarbeitet. "Vorgesehen ist eine Limitierung auf zwei Anbieter, eine begrenzte Anzahl von rund 200 E-Scootern im gesamten Stadtgebiet und definierte Standorte, wo die Geräte ausgeliehen und zurückgegeben werden können", sagt die Grazer Verkehrsstadträtin Elke Kahr (KPÖ). Hein ist skeptisch, was die Limitierung der Anbieter angeht: "Ich frage mich, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten das umgesetzt werden soll. Es gilt immer noch der freie Markt für alle Anbieter."

Wer kontrolliert so eine entsprechende polizeiliche Verordnung?

In Wien führen Mitarbeiter des Magistrats die Stichprobenkontrollen der Anzahl der E-Scooter durch, auch in Linz müsste "ein stadtinterner Erhebungsdienst das übernehmen", sagt Hein. Die Kompetenzen könnten dem Ordnungsdienst übertragen werden: "Aber nicht bei diesem Personalstand."

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