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Kleider Bauer: Nach Millionen-Klage droht jahrelanger Gerichtsprozess

Von Robert Stammler   04.Dezember 2019

Seit Jahresanfang ist sie geschlossen: die beliebte Filiale von Kleider Bauer an der Landstraße in Linz. Der Magistrat als Gewerbebehörde hatte die Schließung aus Brandschutzgründen verfügt, weil die Brandmeldeanlage in dem schon stark in die Jahre gekommenen Geschäftslokal defekt geworden war.

Im Hintergrund tobt ein jahrelanger Konflikt zwischen dem Modehändler als Mieter des Hauses und der Generali-Versicherung als Vermieter und Eigentümer. Dabei geht es um die Frage, welche Bereiche des Hauses nur repariert oder gleich rundum erneuert werden sollen und wer dies bezahlen muss. Kleider Bauer klagte die Generali wie berichtet auf Schadenersatz aufgrund des seit der Schließung entgangenen Geschäfts in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Den gesamten Streitwert des Klagsbegehrens bezifferte Richter Harald Mini vom Bezirksgericht Linz mit mehr als 8,1 Millionen Euro. Gestern fand die erste vorbereitende Tagsatzung statt, bei dieser Verhandlung waren auch die Kleider-Bauer-Geschäftsführer Peter und Werner Graf persönlich anwesend. Die Frage der Reparatur bzw. Erneuerung der Filiale betreffe nicht nur die veraltete Rolltreppe, die Lifte und die Decke, sondern auch Dach und Fassade, hieß es.

Der Eigentümer habe versucht, Reparaturen durchführen zu lassen, doch der Mieter gewähre den Handwerkern keinen Zugang, so die Kritik der Generali-Versicherung, die gegen Kleider Bauer eine Widerklage eingebracht hat. Dadurch soll Kleider Bauer zur "Duldung" der Reparaturarbeiten verpflichtet werden. "Wir haben einen Anspruch auf Erneuerung, wir lassen nicht reparieren", so lautete die Replik des Prozessgegners. Eine Wiedereröffnung nach einer "Husch-Pfusch-Reparatur" komme nicht infrage: "Da würden die Kunden ja lachen." Erneuert werde nur, was nicht mehr zu reparieren sei, konterte der Eigentümervertreter von Generali.

Sieben Gutachten erforderlich

Der Richter versuchte einen Vergleich zu erzielen und wies eindringlich auf die sonst drohende lange Dauer des Zivilprozesses hin: Er sei "nicht optimistisch", dass im Jahr 2021 ein erstinstanzliches Urteil erfolgen könnte. "Wir brauchen sieben Sachverständigen-Gutachten. Elf Zeugen wurden alleine zum Thema Rolltreppe beantragt." Er gehe "irgendwann im nächsten Jahrzehnt in Pension, das könnte der erste Prozess sein, den ich nicht abschließe", so der Richter.

Es half nichts. Wer an welchen Mängeln schuld ist und in welchem Umfang erneuert oder nur repariert werden muss, das soll nun von technischen Gutachtern geklärt werden.

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