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Herr Asisi würde Schulkinder gerne über die Straße leiten – darf aber nicht

Von Sophia Jelinek   19.Februar 2019

Abdulla Asisi ist vor drei Jahren aus Afghanistan geflüchtet, nun lebt er in Wilhering. Hier in Österreich darf Abdulla wegen seines noch offenen Asylverfahrens nicht arbeiten. Er würde sich aber gerne als Schulweglotse ehrenamtlich engagieren.

Nachdem die Gemeinde Wilhering nach einem Aushilfs-Schulwegbegleiter für Schüler der Volksschule Dörnbach gesucht hat, hat sich Abdulla bereit erklärt, einmal in der Woche in der Früh die Schüler sicher über die Straße und zur Schule zu bringen. Doch das scheitert nun an seinem fehlenden europäischen Führerschein. Dieser ist in Oberösterreich seit 2017 Voraussetzung, um ein "Erwachsenenlotse" werden zu können.

Zunächst sah alles sehr gut für ihn aus. "Es ist gar nicht so einfach, jemanden zu finden, der um 7 Uhr in der Früh, ohne Bezahlung, diesen Job machen würde", sagt Doris Eisenriegler, Fraktionsobfrau der Grünen Wilhering, die Abdulla an die Schule vermittelt hatte. Die Direktorin wäre mit der Hilfe Abdullas einverstanden gewesen.

Dass der B-Führerschein für diese Aufgabe Pflicht ist, stößt bei den Grünen in Wilhering auf Unverständnis. "Um Kinder gefahrlos über die Straße zu begleiten, braucht es die Kenntnis der gesamten Straßenverkehrsordnung plus die Fähigkeit, ein Auto zu lenken?", stellt Eisenriegler die Regelung in Frage.

Abdulla hätte eine Einschulung vom bisherigen Schülerlotsen bekommen und die Polizeischulung gemacht. "Unser jetziger Schulweglotse hätte sich eine Vertretung gewünscht, auf die er jetzt noch länger warten muss", sagt die Fraktionsobfrau.

Größere Verantwortung

Auf Nachfrage im Büro von Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner (FP) erklärt man die Regelung so: "Ein Erwachsenenlotse darf aktiv in den Verkehr eingreifen, weshalb er entsprechende Voraussetzungen mitbringen muss und einen Führerschein braucht", sagt Pressesprecher Marco Sterk. Ein Erwachsenenlotse darf also den Verkehr wie ein Verkehrspolizist regeln. Die Aufgaben eines Schülerlotsen hingegen dürfen – wie der Name schon sagt – nur Schüler übernehmen. Sie dürfen nicht aktiv in den Verkehr eingreifen, sondern nur über die Schutzwege leiten.

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18. April 2024