Heimbewohnerin erstickt: Verfahren gegen Pflegerin
LINZ. Der Fall einer im Februar in einem Mühlviertler Pflegeheim verstorbenen 84-Jährigen beschäftigt die Justiz.
Laut Ermittlungen ist die Frau erstickt, was die Folge einer irrtümlichen Überdosierung der Arznei Methotrexat gewesen sei. Demnach war der Wirkstoff nicht wie vorgesehen wöchentlich, sondern eine Woche lang täglich verabreicht worden, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte.
Gegen jene Mitarbeiterin (50), die für die Planung der Medikamentenausgabe zuständig gewesen sei, wurde demnach Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben. Doch zu einem Prozess ist es noch nicht gekommen. Das Landesgericht habe bei einer ersten Prüfung verneint, dass grobe Fahrlässigkeit vorliege. Demnach wäre nicht das Landesgericht, sondern das Bezirksgericht zuständig. Die Zuständigkeitsfrage muss nun vom Oberlandesgericht Linz geklärt werden.
Im Fall einer fahrlässigen Tötung droht bis zu einem Jahr Haftstrafe, grob fahrlässige Tötungen werden mit bis zu drei Jahren geahndet.
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