Führerscheinloser Linzer nach Drogenkonsum angehalten - Anzeige
LINZ. Am Freitagabend wurde die Polizei bei einer Kontrolle auf einen 29-jährigen Linzer aufmerksam, der unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein mit einem fremden Auto fuhr. Der Mann wird angezeigt.
Um 17:20 Uhr kontrollierten Polizisten den Pkw in der Linzer Starhembergstraße. Der Lenker war ein 29-jähriger Linzer, der keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte und auch nicht im Besitz einer Lenkberechtigung war. Der Zulassungsbesitzer war ein anderer Linzer, der nach telefonischer Rücksprache nichts von der Fahrt des Mannes wusste.
Bei der Kontrolle fanden die Beamten außerdem ein Klemmsäckchen mit Crystal Meth als Inhalt. Der Linzer wirkte offensichtlich beeinträchtigt und wurde daher zur Polizeiinspektion gebracht. Ein dort durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf mehrere Substanzen. Die anschließende amtsärztliche Untersuchung ergab die Fahruntauglichkeit. Der Mann wird angezeigt.
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Dumm, dümmer, am dümmsten.
Wieder die sanfte Tour gegen einen Drogenlenker. Mit solchen Mitteln wird man dieses Übel abstellen bzw. einschränken können.
Bei diesen Typen hilft nur die harte Gangart. Auto einziehen, Vermögen, so vorhanden beschlagnehmen, Drogenlenker sofort in U-Haft nehmen.
Er ist ja gar nicht mit seinem eigenen Auto gefahren.
Könnte man denn nicht sein KFZ zur Bezahlung der Strafe verwenden?
Was wenn er wie in diesem Fall keins hat und sich eines fremden Fahrzeugs bemächtigt?
Warum die Fahrtüchtigkeitsprüfung wann der feine Herr ohnehin keinen Führerschein hat da dürfte er ja sowiso nicht fahren?
Dazu ein offensichtlich entwendetes Fahrzeug, Drogen im Auto, selber augenscheinlich auch noch dicht da hätte man sich den Amtsarzt nach dem Drogentest eigendlich sparen können und ihm gleich dem U-haftrichter vorführen müssen.......
Bei Haftantritt gibts ohnehin eine ärztliche Untersuchung.
Warum ist das Fahrzeug "offensichtlich entwendet"? Das kann genauso einem Freund gehören, der es dem Mann freiwillig überließ.
steht im artikel dass der lenker das fahrzeug ohne wissen des besitzers in betrieb genommen hat
In der ursprünglichen Version des Artikels nicht.
Das nennt sich dann Freundliche Überarbeitung ohne Kenntlichmachung und ist bei den OÖN gang und gäbe. Und sehr beliebt - auch bei Grammatik-Fetischisten. 😁