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Drogenkonsum und "Driften" im Schnee - Führerschein entzogen

Von nachrichten.at, 10. Jänner 2021, 14:59 Uhr

ENNS/KRONAU. Am Samstagabend mussten sich mehrere Pkw-Lenker wegen dem unerlaubten Driften im Schnee beim Modellflugplatz in Enns vor der Polizei verantworten.

Gegen 20:30 Uhr wurde die Polizei von einem Zeugen in Enns verständigt. Er habe mehrere Pkw beim Driften am Modellflugplatz beobachtet und erstattete daraufhin Anzeige. 

Als die Polizeibeamten am Flugplatz ankamen, trafen sie auf einen Pkw, in dem sich zwei Frauen befanden. In naher Umgebung stellten die Beamten auch noch zwei weitere besetzte Fahrzeuge fest.

Nach längerem Leugnen gestanden die beteiligten Personen, dass sie am Modellflugplatz mit ihren Autos im Schnee gedriftet seien, wobei ein 22-jähriger Lenker (Bezirk Linz-Land) mit seinem Wagen hängen blieb.

Mit zwei der beteiligten Lenker wurde nach auffälligem Verhalten ein
freiwilliger Drogenschnelltest durchgeführt, wodurch bei dem 22-Jährigen Cannabis-Konsum nachgewiesen werden konnte.

Eine Ärztin erklärte den Mann für fahruntauglich, woraufhin ihm der Führerschein vorläufig von der Polizei abgenommen wurde.
Es wurden zusätzlich mehrere Anzeigen wegen Verstoßes gegen etliche Corona-Bestimmungen erstattet.

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22  Kommentare
22  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 10.01.2021 19:15

Die Drogen waren sicher in der Zahnpasta, die der Nebenbuhler verunreinigt hat.

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pferdekopf (3.039 Kommentare)
am 10.01.2021 17:10

unglaublich, was in der zwischenzeit alles verboten ist. und den joint kann er auch zu sylvester geraucht haben, die tests können so etwas wochenlang nachweisen.

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.01.2021 17:32

Blödsinn, der Mann war ja durch Drogen beeinträchtigt, das hat nix mit Sylvester zu tun!

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 10.01.2021 19:10

Bist auch einer, der die Restfettn (Restalkohol um 6 Uhr früh) als ungültig erklärt, weil ja ein paar Stunden gar nichts mehr getrunken worden ist?

Bei Drogentests gibt es ähnlich wie beim Alkohol eine untere Schwelle, aber der eine Beeinträchtigung per Gesetz als ausgeschlossen gilt.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 10.01.2021 15:53

"Schnee" ist gut!

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M44live (3.838 Kommentare)
am 10.01.2021 15:40

Welches Arschloch macht hier eine Anzeige?

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sTiP (71 Kommentare)
am 10.01.2021 22:16

Vielleicht so ein Arschloch das an seinem oder am Leben seiner Kinder hängt?

Schön wenn sie es nicht stört wenn sie von so einem Vollpfosten über den Haufen gefahren werden 👍

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RainerHackenberg (1.880 Kommentare)
am 11.01.2021 17:53

Kinder, die um 20h30 im Winter noch auf der Strasse sind?

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.01.2021 15:21

Irreführende Überschrift:
Der Füherschein wurde nicht wegen "Drifte im Schnee", sondern wegen Drogenkonsums entzogen!

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susisorgenvoll (16.661 Kommentare)
am 10.01.2021 15:44

Das erscheint mir plausibel!

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Steuerzahler2000 (4.071 Kommentare)
am 10.01.2021 15:47

Man muss ja schließlich als "Qualitäts-Journalist" immer eine reißerische Überschrift parat halten ....

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.01.2021 16:44

Immerhin liest aus der Redaktion jemand mit, die Überschrift wurde

von
"Driften" im Schnee - Führerschein entzogen
auf
Drogenkonsum und "Driften" im Schnee - Führerschein entzogen

geändert.

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Steuerzahler2000 (4.071 Kommentare)
am 10.01.2021 18:37

Artikel "reift" beim Leser - vielleicht sollte man VOR Veröffentlichung von Artikeln einmal darüber nachdenken, was man eigentlich sagen wollte ....

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 10.01.2021 19:12

Onlinenachrichten sind sozusagen das Lektorat für die Print-Ausgabe.

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susisorgenvoll (16.661 Kommentare)
am 10.01.2021 15:17

Gilt auf einem Privatgrundstück, wie ich meine, auch die StVO? Dieser Modellflugplatz ist ja mit Sicherheit keine öffentliche Verkehrsfläche.

Aber ganz abgesehen von diesem Vorfall: Der ÖAMTC bietet spezielle Fahrtechnikkurse für solche Spezialisten an!

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simo (85 Kommentare)
am 10.01.2021 16:20

Ja glaubts leicht er ist dort hingflogn, ja cannabis verleiht flügel

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susisorgenvoll (16.661 Kommentare)
am 10.01.2021 16:42

Er kann theoretisch auch erst dort gekifft haben, damit er das Drift-Feeling besser spürt ....

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 10.01.2021 20:35

Und dann fliegt er heim oder wie?

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 10.01.2021 17:08

Privatgrundstück hin oder her: Abstand, Ausgangsbeschränkung, Cannabis sind auch ein Kriterium. Zudem: Wenn der Modellflugplatz nicht im Eigentum einer dieser Personen steht. ist seitens des Eigentümers eine Besitzstörungsklage angebracht. Bis zum Wirksam werden ist das Koks vielleicht ausgedampft.....In Zeiten wie diesenm, gepaart mit derartiger Unvernunft sollte die volle Keule der Paragraphen zur Anwendung kommen, auch aus Gründen der Abschreckung. Auch wenn das manchem Forenschreiber nicht schmeckt - ich steh dazu!

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jopc (7.371 Kommentare)
am 10.01.2021 17:44

Am A......könnens mich mal kreuzweise.
Kiffen geht klarerweise nicht.
Aber im Schnee drifte ich auf einem privaten Platz wann und solange ich will.
Das mache ich mit dem Besitzer ab.
Wenns dem nicht recht ist soll er wegen Besitzstörung klagen. Geht immer noch die Polizei einen feuchten an.
Wenn ich das zu meiner psychischen Gesundheit brauche so könnens gleich brausen gehen.
Ich habe schon öfter festgestellt dass sie sich Rechte herausnehmen die ihnen nicht zukommen.

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RainerHackenberg (1.880 Kommentare)
am 11.01.2021 17:55

@Barzahler
Verwechseln Sie da nicht irgendwas? Was hat bitte Cannabis mit Koks zu tun?

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 10.01.2021 19:14

Ja, auf Privatgrund mit öffentlichem Charakter.
Parkplatz beim Supermarkt beispielsweise.

https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/paradox-wenn-privatgrund-oeffentlich-ist-16184592

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