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Bei Schießübung im Garten Nachbarn nur knapp verfehlt: 1440 Euro Geldstrafe

Von nachrichten.at/apa, 12. November 2019, 14:34 Uhr

LINZ. 1440 Euro Geldstrafe, zur Hälfte bedingt, hat am Dienstag in Linz ein 48-jähriger Mühlviertler ausgefasst, der Schießübungen in seinem Garten abgehalten und dabei einen Nachbarn nur knapp verfehlt haben soll.

Die Selbstlade-Pistole mit Schalldämpfer will der selbstständige Kfz-Mechaniker von einem Kunden statt Geld für eine Reparatur bekommen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 26. Juli soll der Mann aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung mit der Pistole fünfmal auf eine Dose geschossen haben. Als Kugelfang diente die Gartenhütte. Ob er danebengeschossen hat oder ein Projektil durch die Hütte durchging, blieb ungeklärt, allerdings verfehlte es laut Strafantrag einen Nachbarn nur knapp, der gerade mit seinen Enkelkindern in seinem Garten saß.

"Ich bereue das tausendmal", gab sich der 48-Jährige vor Gericht schuldbewusst, aber: "Ich war mir sicher, dass nichts passiert." Er räumte allerdings ein, dass er sich mit Waffen nicht wirklich auskenne und kein geübter Schütze sei. Er habe zuvor nur beim Bundesheer mit einem Sturmgewehr geschossen, noch nie mit einer Pistole, schon gar nicht mit Schalldämpfer. Dass er die Waffe nach dem Vorfall in eine Tasche gepackt und einem Mitarbeiter zum Aufbewahren gegeben hatte, obwohl die Polizei bereits danach suchte, erklärte er mit seiner Panik. Staatsanwaltschaft und Gericht werteten das hingegen als Unterdrückung von Beweismitteln.

Der unbescholtene 48-jährige Familienvater wurde schließlich wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Unterdrückung von Beweismitteln und wegen zweier Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen und zu 180 Tagessätzen á acht Euro verurteilt. Die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Spruch ist daher nicht rechtskräftig. Dass es sich bei der Sache um einen "Blödsinn" gehandelt habe, wie der Schütze es bezeichnet hatte, wollte die Richterin so nicht stehen lassen: "Es war eine Straftat."

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Orlando2312 (22.305 Kommentare)
am 12.11.2019 21:38

Frage an unsere Rechtsaussen: wohin soll ma den jetzt abschieben?

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linz2050 (6.565 Kommentare)
am 12.11.2019 17:45

Das ist aber billig ... der RichterIn hat warscheinlich in der Studienzeit mal beim einem Discounter Praktikum gemacht.

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