Verfassungsschützer müssen prüfen

22.Jänner 2009

Wird der Rechtsaußen-Aufmarsch am 1. Mai in Linz erlaubt? Bevor die Bundespolizeidirektion Linz darüber entscheidet, muss das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) prüfen. Denn die „Nationale Volkspartei“ (NVP) ist zwar eine zugelassene Partei, aber einschlägig aufgefallen. „Wir prüfen, ob Gefahr besteht, dass für nationalsozialistisches Gedankengut geworben wird“, sagt Verfassungsschutz-Chef Michael Tischlinger (Bild).