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Vater wirbt mit Riesen-Plakaten um Besuchsrecht – Ex-Gattin „bestürzt“

Von Von Michael Vielhaber   03.Dezember 2008

„Bei der Mutter herrscht große Bestürzung über die vom Kindesvater gesetzte Plakataktion“, reagiert Günther Klepp, der Anwalt der Ex-Gattin auf die Plakat-Aktion. Das öffentliche zur Schau stellen von privaten Problemen müsse sich geradezu zwingend negativ auf die Kinder auswirken, so der Rechtsanwalt. Mit insgesamt 15 riesigen Plakaten versucht der Frisör auf seine Lage aufmerksam zu machen. „Ich bin Vater. Und ich will meine Kinder sehen“, ist darauf in großen Lettern zu lesen. Der geschiedene Vater will erreichen, dass er seine minderjährigen Kinder aus erster Ehe ungehindert besuchen kann.

Warum er den Weg über die Plakataktion gewählt hat? „Weil ich keinen anderen Ausweg mehr gesehen habe. Das ist der verzweifelte Versuch eines liebenden Vaters. Ich hoffe, dass nun die Kinder auf mich zukommen“, sagt er. Laut Klepp hat der Frisör seit Juli 2006 ein Besuchsrecht, das „eine sogenannte Besuchsbegleitung auf dem Boden des Kinderschutzzentrums“ vorsieht.

Unter der nun gesetzten Plakataktion leiden die Kinder, sagt der Anwalt: „Das lässt für die Zukunft Schlimmes befürchten. Vor allem bleibt abzuwarten, wie die Kinder diesen Eingriff in den höchstpersönlichen Privatbereich verarbeiten.“

Die insgesamt 15 Plakate werden derzeit entlang der Schulwege der Kinder angebracht. „Bis Ende dieser Woche sollte das passiert sein“, sagt der Vater. Die Mutter fühlt sich durch diese Aktion attackiert. Sie überlegt nun rechtliche Schritte.

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29. März 2024