Stadt-Juristin zeigte bereits 2002 auf: Parken auf Jahrmarktgelände verboten

Von Erhard Gstöttner   31.August 2017

Wussten die Linzer Stadtpolitiker nicht, dass Parken auf dem Jahrmarktgelände in Linz-Urfahr verboten ist? War ihnen nicht bekannt, dass die dauerhafte Nutzung zum Abstellen von Autos gegen die nach wie vor aufrechte Grünland-Widmung verstößt? "Juristen des Magistrats haben die Angelegenheit geprüft und waren einhellig der Meinung, dass dort Parken erlaubt ist", berichtete Verkehrsstadtrat Markus Hein (FP) noch vor wenigen Tagen über die Vorbereitung der dann gestoppten Einführung von Parkgebühren auf der Jahrmarkt-Fläche.

Eigentlich hätte man in der Stadtverwaltung von der illegalen Verwendung als Parkfläche wissen müssen. Denn die OÖNachrichten berichteten bereits am 14. März 2002 über die Problematik. Am 16. September 2002 wies Martina Steininger, die damalige Leiterin des städtischen Bauamtes, in einem Mail an einen Stadtmitarbeiter und an das Büro des damaligen Planungsreferenten Vizebürgermeister Hans Nöstlinger (SP) auch auf das widerrechtliche Abstellen von Autos hin. "Eine Nutzung zu Parkzwecken unabhängig vom Jahrmarktbetrieb steht grundsätzlich nicht im Einklang mit dieser Widmung", schrieb Martina Steininger, die seit Dezember 2013 Direktorin des Linzer Magistrats ist.

Die Juristin Steininger erläuterte im Mail auch, dass die Baubehörde das widmungswidrige Parken damals nicht verbieten konnte, da das Jahrmarkt-Areal seinerzeit keine "bauliche Anlage" im Sinne des Raumordnungsgesetzes gewesen sei. Mit der Asphaltierung der Fläche für 1200 Autos im Jahr 2007 schuf man allerdings eine "bauliche Anlage" im Sinne des Raumordnungsgesetzes. Damals hätte die Stadt Linz als Behörde eingreifen können.

Die OÖNachrichten konfrontierten Magistratsdirektorin Martina Steininger mit ihren Aussagen im Jahr 2002 und fragten, warum die Behörde bei der Asphaltierung im Jahr 2007 nicht einschritt oder zumindest erneut darauf hinwies, dass dauerhaftes Parken auf dem Jahrmarktgelände verboten war und auch nach wie vor ist.

Das Nicht-Einschreiten könne sie aus heutiger Sicht nicht mehr beurteilen, erklärte Martina Steininger im OÖN-Gespräch: "Aber meine Beurteilung aus dem Jahr 2002 gilt auch heute noch: Ganzjähriges Parken auf der Jahrmarktfläche ohne Bezug zu Veranstaltungen ist widmungswidrig."

Stadt-Juristin zeigte bereits 2002 auf: Parken auf Jahrmarktgelände verboten

 

Stadt-Juristin zeigte bereits 2002 auf: Parken auf Jahrmarktgelände verboten
Auszug aus dem Mail von Martina Steininger, von 2000 bis 2008 Leiterin des Bauamtes und seit 2013 Magistratsdirektorin

Auszug aus dem Mail von Martina Steininger, von 2000 bis 2008 Leiterin des Bauamtes und seit 2013 Magistratsdirektorin