Kein Geheimnisverrat: Gericht sprach Paschinger Gemeinderat frei

Von (staro)   12.Oktober 2017

Ein Abgeordneter des Paschinger Gemeinderates ist gestern vom Vorwurf, ein Amtsgeheimnis verletzt zu haben, freigesprochen worden. Der 67-Jährige hatte, wie von den OÖNachrichten berichtet, im Zuge eines Flächenwidmungsverfahrens amtliche Unterlagen an die Medien verschickt.

In Pasching ging es im Vorjahr um den Um- und Ausbau der Plus City. Das Unternehmen regte deswegen bei der Gemeinde die Änderung des Flächenwidmungsplanes an, den der Gemeinderat beschließen muss. Dazu wurden auch Stellungnahmen der Raumordnungsabteilung der oberösterreichischen Landesregierung eingeholt, die den Fraktionsobleuten der im Paschinger Gemeinderat vertretenen Parteien vor der Sitzung übermittelt bekamen. Und diese Stellungnahmen seien negativ gewesen, sagte Helmut Hofstadler, der Fraktionsobmann der "Liste Fritz Böhm" als Angeklagter vor Gericht aus.

Diese Kritik sei aber im Amtsbericht des Bürgermeisters nirgendwo gestanden und daher habe er in einer Aussendung die Medien informiert, dass die Angaben des Bürgermeisters Peter Mair (SPÖ) nicht stimmen würden und es sehr wohl Bedenken gegen angedachte Umwidmung gebe. Im Anhang der Presseinformation verschickte der Obmann auch die Unterlagen der Raumordnungsabteilung.

Unterlagen gelten als Gutachten

Diese Unterlagen, die im Umwidmungsverfahren den Stellenwert eines Gutachtens haben, habe der Angeklagte ausschließlich kraft seines Amtes zur Verfügung gestellt bekommen und er wäre im Vorfeld der Gemeinderatssitzung zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen, sagte Staatsanwalt Philipp Grubelnik. "Welche Geheimhaltungsinteressen soll es bei der bloßen Vorbereitung einer Entscheidung des Gemeinderates geben?", fragte sich Hofstadlers Anwalt Anton Karte. Private Geheimhaltungsinteressen, etwa seitens der PlusCity, seien nur dann schutzwürdig, wenn sie "mehr wiegen als die Meinungs- und Informationsfreiheit".

Es seien durch die Preisgabe der Infos keine Interessen verletzt worden, sagte auch Richter Clemens Hödlmoser bei der Urteilsverkündung: keine berechtigten privaten Interessen, zumal die PlusCity im Umwidmungsverfahren keine Parteistellung genieße. Und auch keine öffentlichen Interessen: "Denn, dass durch die Veröffentlichung der Unterlagen eine ordnungsgemäße Entscheidung des Gemeinderates über den Flächenwidmungsplan nicht mehr möglich gewesen wäre, war hier überhaupt nicht der Fall." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.