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Kein Geheimnisverrat: Gericht sprach Paschinger Gemeinderat frei

Von (staro), 12. Oktober 2017, 00:04 Uhr
Kein Geheimnisverrat: Gericht sprach Paschinger Gemeinderat frei
Freispruch für Hofstadler Bild: Privat

LINZ / PASCHING. Paschings Bürgermeister zeigte politischen Konkurrenten an, Gericht fällte Freispruch.

Ein Abgeordneter des Paschinger Gemeinderates ist gestern vom Vorwurf, ein Amtsgeheimnis verletzt zu haben, freigesprochen worden. Der 67-Jährige hatte, wie von den OÖNachrichten berichtet, im Zuge eines Flächenwidmungsverfahrens amtliche Unterlagen an die Medien verschickt.

In Pasching ging es im Vorjahr um den Um- und Ausbau der Plus City. Das Unternehmen regte deswegen bei der Gemeinde die Änderung des Flächenwidmungsplanes an, den der Gemeinderat beschließen muss. Dazu wurden auch Stellungnahmen der Raumordnungsabteilung der oberösterreichischen Landesregierung eingeholt, die den Fraktionsobleuten der im Paschinger Gemeinderat vertretenen Parteien vor der Sitzung übermittelt bekamen. Und diese Stellungnahmen seien negativ gewesen, sagte Helmut Hofstadler, der Fraktionsobmann der "Liste Fritz Böhm" als Angeklagter vor Gericht aus.

Diese Kritik sei aber im Amtsbericht des Bürgermeisters nirgendwo gestanden und daher habe er in einer Aussendung die Medien informiert, dass die Angaben des Bürgermeisters Peter Mair (SPÖ) nicht stimmen würden und es sehr wohl Bedenken gegen angedachte Umwidmung gebe. Im Anhang der Presseinformation verschickte der Obmann auch die Unterlagen der Raumordnungsabteilung.

Unterlagen gelten als Gutachten

Diese Unterlagen, die im Umwidmungsverfahren den Stellenwert eines Gutachtens haben, habe der Angeklagte ausschließlich kraft seines Amtes zur Verfügung gestellt bekommen und er wäre im Vorfeld der Gemeinderatssitzung zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen, sagte Staatsanwalt Philipp Grubelnik. "Welche Geheimhaltungsinteressen soll es bei der bloßen Vorbereitung einer Entscheidung des Gemeinderates geben?", fragte sich Hofstadlers Anwalt Anton Karte. Private Geheimhaltungsinteressen, etwa seitens der PlusCity, seien nur dann schutzwürdig, wenn sie "mehr wiegen als die Meinungs- und Informationsfreiheit".

Es seien durch die Preisgabe der Infos keine Interessen verletzt worden, sagte auch Richter Clemens Hödlmoser bei der Urteilsverkündung: keine berechtigten privaten Interessen, zumal die PlusCity im Umwidmungsverfahren keine Parteistellung genieße. Und auch keine öffentlichen Interessen: "Denn, dass durch die Veröffentlichung der Unterlagen eine ordnungsgemäße Entscheidung des Gemeinderates über den Flächenwidmungsplan nicht mehr möglich gewesen wäre, war hier überhaupt nicht der Fall." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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kpader (11.506 Kommentare)
am 12.10.2017 08:11

Die Roten sind wirklich die Schwächsten. Dieses Urteil war wohl klar! ... und wie überall hst die SPÖ, wenn es um Schmutzkübelaktionen geht die Finger drinnen. Kümmert euch endlich mal um die Anliegen der Bevölkerung!

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am 12.10.2017 16:02

Nein, kein Urteil ist klar. Außerdem ist es kein Einzelfall, es gelangt nicht jede Klage an die Öffentlichkeit.

Das hat mit Schmutzkübel nichts zu tun, sondern ist ein juristisches Detailproblem, wie man Gesetze anwendet, das muss gelegentlich erst vor Gericht geklärt werden.

Glaube ja nicht, dass die VP oder FP in solchen Fällen freundlicher umgehen mit Kontrahenten.

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ErnstSperl (70 Kommentare)
am 12.10.2017 07:01

Flächenwidmungspläne wirken auf die Umwelt, Gutachten dazu sind daher Umweltinformation.
Umweltinformationen müssen jedem auf Anfrage zugänglich gemacht werden, sie können daher nicht „geheim“ sein, siehe http://www.riedau.info/gr20100121ag.htm

Warum weiß ein Staatsanwalt das nicht?

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Wariwer (285 Kommentare)
am 12.10.2017 11:12

Warum weis der Bürgermeister das nicht? Warum hat er keine Rechtsauskunft vor seiner Anzeige eingeholt?
Wahrscheinlich hat er sich lieber vom roten "Vollholler" Berater instruieren lassen. Der Paschinger BM sollte lieber Pizzabote werden da kann er nicht so viel verhauen.

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am 12.10.2017 12:40

Die Schelte sind nicht angebracht.

Das Gesetz ist relativ neu und an dessen Umsetzung müssen sich die Lokalpolitiker erst gewöhnen.

Demokratie braucht Transparenz, wie soll Bürgerbeteiligung und Bürgerentscheide funktionieren ohne guter Sachinformation?

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benno5105 (48 Kommentare)
am 12.10.2017 14:33

Es gibt kein neues Gesetz!
Westlich beeinflusste Demokratie gibt es bei uns seit dem Staatsvertrag und die Besatzungsmächte 1955 abgezogen sind, also sind die Gesetze nicht unbedingt neu, aber gewisse Lokalpolitiker werden sich nie daran gewöhnen. Also ist die Schelte sehr wohl angebracht.

Welcher Rot-Sympathisant wurde da beauftragt einen Kommentar zu schreiben? Liegen die Nerven wirklich schon so blank?

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( Kommentare)
am 12.10.2017 15:44

benno, es geht um die Aaruus Konvention, Österreich hat das Gesetz am 17.1.2005 ratifiziert.

Die Umsetzung scheitert noch gelegentlich am mangelnden Bekanntheitsgrad, wie man an deiner Aussage erkennen kann.

Hier eine einfache Erklärung:
http://www.umweltdachverband.at/assets/Umweltdachverband/Publikationen/Fragen-und-Antworten-zur-Aarhus-Konvention.pdf

Ich halte Kern mit Abstand für den am besten geeigneten Mann von den drei Kandidaten, obwohl seine Partei nicht die meine ist. Also entspanne dich.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 12.10.2017 14:50

yael

betreffend Transparenz und Demokratie muss noch viel getan werden in Österreich (und der Welt) denn Betriebe dürfen in Wohngebiete angesiedelt werden , ABER Nachbarn haben KEIN Recht auf Einsehen der Baupläne .( Schweineställe , Transportfirmen , Traktorpulling , usw usw ...)

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( Kommentare)
am 12.10.2017 15:52

Ja, Pepone, Nachbarschaftsrechte gibt es so gut wie keine mehr. Außer der Bauordnung gibt es kaum mehr Einschränkungen, um den unglaublich hässlichen Wildwuchs einzudämmen.

Vom Bund gibt es seit September 2017 baukulturelle Richtlinien als Gegenbewegung.

Kommt schwarzblau, dann bekommen die Länder noch mehr Entscheidungsmacht, dann wird vermutlich architektonische Schönheit verboten werden, noch mehr als es die Förderpolitik jetzt schon betreibt.

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ErnstSperl (70 Kommentare)
am 12.10.2017 15:47

Das Gesetz gilt seit 2006.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40006962/LOO40006962.html

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am 12.10.2017 15:56

Hallo Ernst, ich kenne es, danke!

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 12.10.2017 15:49

Die Frage ist, ob er es in diesem Fall wissen wollte oder sollte. zwinkern

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