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Jäger schoss auf Hund: Freispruch

Von Christopher Buzas, 20. Februar 2014, 06:39 Uhr
Eine schwere Bauchverletzung erlitt Hund Milan nach dem Schuss auf ihn. Mittlerweile geht es ihm wieder besser. Bild: privat

TRAUN. Richterin Roswitha Priglinger konnte keinen Vorsatz erkennen – Urteil nicht rechtskräftig.

Eine schwere Schussverletzung erlitt im vergangenen November der Neufundländermischling Milan auf dem Traunuferradweg in Traun. Ein 35-jähriger Jäger hatte auf den drei Jahre alten Vierbeiner geschossen und ihn dabei schwer am Bauch verletzt. Gestern musste er sich im Bezirksgericht Traun dafür verantworten.

Vorgeworfen hatte ihm die Staatsanwaltschaft die Gefährdung der körperlichen Sicherheit und versuchte Tierquälerei. "Ich habe den Hund mit einem Marderhund verwechselt und deshalb geschossen", sagte der Angeklagte, der auf "Nichtschuldig" plädierte, vor Richterin Roswitha Priglinger. Ein Bejagen von Marderhunden sei erwünscht, der öffentliche Druck diesbezüglich hoch, ergänzte sein Verteidiger Rupert Wagner.

"Nicht gefährdet gefühlt"

Als der Jäger den Schuss abgegeben hatte, bemerkte er seinen Fehler sofort. "Als ich Schreie gehört habe, ist es durch mich gefahren wie ein Blitz." Zum Zeitpunkt des Schusses, der gegen 17.30 Uhr mit einem Gewehr abgegeben worden war, war Alexander H. mit Hund Milan auf dem Traunuferradweg spazieren. Der Mann kam mit dem Schrecken davon. "Ich habe ja nicht genau gewusst, was passiert ist. Richtig gefährdet habe ich mich aber nicht gefühlt", sagte er.

Der Angeklagte war sofort, nachdem er sein Versehen bemerkt hatte, zu dem Hund, der mittlerweile außer Lebensgefahr ist, geeilt und hatte geholfen, ihn zum Tierarzt zu transportieren. Außerdem übernahm er die Kosten für den Tierarzt, die mehr als 1500 Euro betrugen, und zahlte H. ein Schmerzensgeld. Dieser war von Milan gebissen worden, als er ihn am Unfallort versorgte. "Ich möchte nicht, dass das Opfer die Kosten, die ich verursacht habe, tragen muss", sagte der Angeklagte aus.

Richterin Priglinger sprach den Trauner wenig später frei. Eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit sei nicht nachweisbar. Um wegen "mutwilliger Tötung eines Wirbeltieres" belangt zu werden, habe die vorsätzliche Tötungsabsicht gefehlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, gegen den Spruch Berufung einzulegen.

Verbessert hat sich indes der Gesundheitszustand des verletzten Hundes. "Es geht ihm soweit wieder gut", sagte H. Allerdings musste aufgrund seiner Verletzungen das Futter umgestellt werden. Dies sei mit höheren Kosten verbunden.

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