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Hühnerhaltung untersagt: "Erst wenn die Polizei kommt, gebe ich sie her"

Von Philipp Hirsch   18.Juli 2018

Ein Leben ohne Hühner im Garten kennt Felix (3) nicht. Seit inzwischen fünf Jahren hält seine Mutter Ulrike Bart im Garten des Hauses der kleinen Familie in Enns einige Hühner. Hexi, Mitzi und Susi führen im Garten samt kleinem Stall ein glückliches Hühnerleben.

"Jahrelang hat es gar nichts gegeben", sagt Bart. Die Nachbarn hätten sich sogar des Öfteren nach dem Wohlbefinden der Tiere erkundigt, berichtet sie. Anfang 2017 war es mit dem Idyll im Hühnerstall aber schlagartig vorbei. Eine Nachbarin hatte sich bei der Stadtverwaltung über das Federvieh beschwert. Die Tiere seien eine Belästigung, ihre Haltung im Wohngebiet keinesfalls legal, monierte die Anrainerin. "Vor 30 Jahren war es völlig normal, dass die Leute ein paar Hühner im Garten gehalten haben, damals hätte sich niemals jemand darüber beschwert", sagt Bart.

Die Verwaltung schickte einen Sachverständigen, um sich die Lage anzusehen. Dieser Besuch blieb ihr in unangenehmer Erinnerung: "Ich hab mich vorsichtig erkundigt, wie er die Lage sieht. Da kam die Antwort: ,Weg müssen sie natürlich.‘"

Per Bescheid untersagte die Stadt die Hühnerhaltung im Wohngebiet. Diese sei mit dem Raumordnungsgesetz nicht in Einklang zu bringen. Bart beeinspruchte den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht: "Ich hab mir nur gedacht, das kann doch so nicht wahr sein."

Aber auch die Landesrichter kamen zum Schluss: Die Hühner müssen weg. Eine ordentliche Revision gegen diesen Spruch sei nicht zulässig, hieß es.

Frau Bart gab ihre Hühner trotzdem noch nicht auf. Mithilfe eines Rechtsanwalts richtete sie ein außerordentliches Revisionsgesuch an den Verwaltungsgerichtshof in Wien. Es fehle eine eindeutige Rechtsprechung zu der Frage, ob Hühner in diesem Fall als Haus- oder Nutztiere gelten. Die Richter mögen doch bitte hier für Klarheit sorgen, argumentierten Bart und ihr Rechtsanwalt (vereinfacht gesagt) in diesem Schreiben an die Höchstrichter.

Am Montag dieser Woche kam dann aber die für die Antragssteller enttäuschende Entscheidung aus der Bundeshauptstadt: Revision abgelehnt. Die vorgebrachten Einwände seien durch Landesgesetze ausreichend geregelt, entschieden die Verwaltungsrichter. Theoretisch bliebe nun noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Ich denke, das tu ich mir jetzt nicht mehr an", sagt Bart.

Dass die erste Entscheidung des Gemeinderates nun durch zwei Gerichte bestätigt wurde, will Bürgermeister Franz Stefan Karlinger (SP) aber nicht so richtig freuen: "Ich hätte es der Frau vergönnt, wenn sie ihre Hühner behalten hätte können", sagt er. Er appelliert, die Gesetzeslage "grundsätzlich zu überdenken".

Einstweilen scharren Hexi, Mitzi und Susi noch im Garten in Enns und wissen nichts davon, was für einen ausufernden Rechtsstreit sie durch ihre Anwesenheit verursacht haben.

"Ich werde jetzt mal abwarten, was passiert", sagt Bart. Kämpferischer Nachsatz: "Erst wenn die Polizei vor der Tür steht, gebe ich die Hühner her."

Video: Eine Hühnerhalterin aus Enns hat sich durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft, um ihre Tiere behalten zu dürfen. Nun entschied das Höchstgericht: Die Hühner müssen weg. Der Bürgermeister bedauert die Entscheidung.

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29. März 2024