Dobusch: "Ich glaube nicht, dass ich meine Swap-Anwaltskosten zahle"

Von Erhard Gstöttner   13.Juli 2016

Wie viel die Swap-Spekulation die Stadt Linz kostet, steht noch immer nicht fest. Finanzreferent Vizebürgermeister Christian Forsterleitner (SP) beziffert das Höchstrisiko mit 417 Millionen Euro. Die Bawag, mit der die Stadt das Schweizer-Franken-Geschäft abgeschlossen hat, stellt derzeit 610 Millionen Euro in Rechnung.

In dieser Situation hat die Stadtregierung mit den Stimmen von SP, FP und Grünen beschlossen, dem Ex-Stadtfinanzdirektor Werner Penn, einer Swap-Zentralfigur, 83.966,40 Euro an Anwaltskosten zu ersetzen. Penn, der vom Verbrechen der Untreue freigesprochen wurde, will von der Stadt, wie berichtet, 254.458,60 Euro.

Offen ist, ob Alt-Bürgermeister Franz Dobusch und Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr (beide SP) ihre Swap-Anwaltskosten ersetzt bekommen. Die Bawag hatte gegen Dobusch eine Privatklage eingebracht. Das Gericht erklärte diese Klage für nicht zulässig.

Dennoch sind Dobusch Anwaltskosten in der Höhe von 24.563 Euro entstanden. Bisher habe er von der Stadt noch nichts ersetzt bekommen, sagt der Alt-Bürgermeister im Gespräch mit den OÖNachrichten: "Ich glaube aber nicht, dass ich meine Swap-Anwaltskosten zahle." Seiner Meinung nach müssten auch Mayr und Penn die Anwaltskosten von der Stadt bezahlt bekommen: "Das ist Dienstgeberverpflichtung." Ex-Stadtrat Mayr war trotz mehrmaliger direkter Anfragen der OÖN sowie in seinem Sekretariat in der SP-Zentrale für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ihm sind durch den Swap Anwaltskosten über 98.724 Euro entstanden.

VP und Neos kritisieren, dass die Zahlung an den Ex-Finanzdirektor unbegründet sei. Penn, der am heurigen 1. Juli mit 60 Jahren in den Ruhestand gewechselt ist, wurde strafrechtlich zwar freigesprochen. Doch das Zivilverfahren am Wiener Handelsgericht ist noch immer nicht entschieden. Offen ist auch das Disziplinarverfahren gegen Penn. Und der Ex-Finanzdirektor hat noch immer nicht im Linzer Swap-Sonderkontrollausschuss ausgesagt.

Salzburger Gutachten

Die VP bezweifelt zudem die Höhe der Anwaltskosten von Penn. Laut einem Gutachten von Klaus Firlei, Arbeitsrechts-Professor an der Universität Salzburg, stehe dem Beklagten ein angemessener Ersatz für Anwaltskosten zu, aber nur dann, wenn er im Verfahren mitwirke. Penn hat aber nur im Strafverfahren, sonst bisher nicht ausgesagt. Nicht gedeckt sei auch, dass Penn gleich zwei Anwälte engagiere und deren Kosten von der Stadt verlange.

 

Argumente der Fraktionen

  1. SP: Der Penn-Beschluss erfolgte auf Basis der aktuellen Rechtslage und Judikatur. Vorausgegangen ist eine eingehende juristische Prüfung sowie eine Prüfung der Kosten auf Plausibilität.
  2. Neos: Penn stehe nur Ersatz zu, wenn das Swap-Geschäft für die Stadt nützlich wäre.
  3. VP: "Ich appelliere an die Stadtregierung, den Penn-Beschluss auszusetzen,um eine Prüfung der Kostenrückerstattung zu ermöglichen", sagt VP-Klubchef Martin Hajart.