Baustelle auf der Voestbrücke: Lkw-Höhenlimit vier Meter
LINZ. Für den Schwerverkehr, der in Urfahr von der Leonfeldner Straße oder von der Freistädter Straße auf die Voestbrücke Richtung Süden auffährt, gilt ab Mittwoch, 17. Oktober, eine neue gesetzlich zulässige Durchfahrtshöhe. Bis Ende März 2019 sind dann maximal vier Meter erlaubt.
Notwendig ist dieser besondere Hinweis auf Einhaltung der gesetzlichen Höhenbegrenzung, weil im Bereich der Baustelle ein Schutzgerüst zum Bau einer neuen Brücke über diese Auffahrten errichtet wird, heißt es in einer Information der Asfinag.
Im Zulauf zu diesem Gerüst würden nämlich aus Gründen der Verkehrs- und Baustellensicherheit sogenannte Höhenbegrenzer – Stahlkonstruktion mit verschiebbarer Höhenkontrolle – montiert. In der Nacht vom 16. auf 17. Oktober kann es im Zuge der Errichtung des Schutzgerüsts zu Verkehrsanhaltungen kommen, so die Asfinag weiter.
In den nächsten Monaten sind daher alle Lenker angehalten, sich in diesem Bereich der Brückenbaustelle, die um zwei Bypässe erweitert wird, an das neue Höhenlimit für den Schwerverkehr zu halten, um Zwischenfälle zu vermeiden.
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